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18.07.2018 | Verbindungstechnik | Nachricht | Online-Artikel

Klebung auch auf beschichtetem Holz: Erweiterung der ift-Richtlinie „Geklebte Verglasungssysteme“

verfasst von: Dr. Hubert Pelc

2 Min. Lesedauer

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Die Klebung von Glas im Fenster hat sich etabliert und ist bei großen Formaten, einbruchhemmenden Fenstern und Sonderanforderungen Standard. Eine Anwendung bei Holzfenstern ist jedoch aufgrund der unterschiedlichen Materialien und der großen Vielfalt der Oberflächenbeschichtungen schwierig. Daher wurde die ift-Richtlinie VE-08 überarbeitet.

Als neue Verglasungsart für Fenster hat sich die Klebung der Isolierglasscheibe im Flügelrahmen bewährt. Damit lassen sich die statischen Eigenschaften des Glases nutzen, um den Rahmen auszusteifen und damit größere Abmessungen zu erhalten und gleichzeitig die Einbruchhemmung zu verbessern. Diese Bauart ist durch die Produktnorm EN 14351-1 abgedeckt, jedoch mit dem Hinweis, dass Verbindungen dauerhaft sein müssen. Um hierfür den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit erbringen zu können, wurde vom Institut für Fenstertechnik (ift) die Richtlinie VE-08 entwickelt. Im Fokus der Richtlinie steht die Beurteilung der lastübertragenden Wirkung der Klebung Glas-Rahmen, d. h. die Aufnahme von Druck-Sogkräften und die Rahmenaussteifung. Zusätzlich werden die Dauerhaftigkeit und die Materialverträglichkeit mit dem Rahmen und Teilen des Isolierglases (Randverbund, Klötze etc.) bewertet.

Ausführliche Beschreibung der Klebung auf beschichtetem Holz

Allerdings war die Anwendung der alten VE-08/3 auf unbehandelte Holzoberflächen begrenzt und damit für einen normalen Produktionsablauf in der Holzfensterfertigung häufig unpassend, da die unterschiedlichen Holzarten und die große Vielfalt der Oberflächenbeschichtungen nicht bewertet werden konnten. Die neue ift-Richtlinie VE-08/4 beschreibt nun ausführlich die Klebung auch auf beschichtetem Holz. Getestet wurde eine geeignete Auswahl an repräsentativen Prüfvarianten für die Kombination aus Beschichtungsstoff, Klebstoff und Holzart. Damit kann der Anwender eigenverantwortlich andere Beschichtungssysteme gemäß den Übertragungsregeln der VE-08/4 nutzen. Somit steht ein großer Anwendungsbereich mit geringem Prüfaufwand zur Verfügung.

Im März 2018 wurden auf der Messe „Fensterbau Frontale“ die ersten Prüfberichte an den Klebstoffhersteller Otto-Chemie, den Klebebandhersteller Lohmann und an Remmers als Anbieter von Beschichtungssystemen überreicht. Unter Beachtung der Verarbeitungshinweise und Vorgaben der VE-08/4 für die WPK (Rückstellmuster, Prüfungen an Kleinproben etc.) können Holzfensterhersteller mit dem ift-Prüfnachweis den notwendigen Nachweis für dauerhaft gebrauchstauglich geklebte Holzfenster erbringen. Damit gibt es nun auch für beschichtete Holzfenster eine geeignete Bewertung für den Nachweis geklebter Konstruktionen. Die ift-Richtlinie VE-08/4 (ISBN 978-3-86791-363-8) enthält umfangreiche Infos mit praktischen Checklisten und Tipps für die Konstruktion und die notwendige werkseigene Produktionskontrolle und richtet sich an alle Holzfensterhersteller, die „kleben“ möchten.

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