Jedes Jahr nimmt die Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V. (GEV) Proben vom Markt und lässt prüfen, ob sie die Emissionsanforderungen entsprechend ihrer gekennzeichneten Emicode-Klasse erfüllen. Die Produkte für die Stichprobenkontrollen werden vorab per Los ausgewählt.
Die Emicode-Auszeichnung der GEV bestätigt Herstellern für ihre Produkte und Baustoffe ein schadstofffreies Emissionsverhalten.
GEV
Dieses Jahr wurden 22 Produkte von fünf Laboren untersucht. Drei von ihnen verfehlten dabei die angegebene Emissionsklasse. Eine getestete Spachtelmasse überschritt den für EC1 vorgegebenen 3-Tage-Grenzwert von 1000 µg³ für Kurzzeitemissionen. Bei den EC1PLUS-Produkten erfüllte nach 28 Tagen ein Mörtel den TSVOC-Grenzwert von 40 µg/m³ ebenso wenig wie ein Fugendichtstoff. Die GEV verlangte von den drei Herstellern zunächst aktuelle Prüfprotokolle zur Vorlage und setzte ihnen eine Frist zur Vorlage der Bestätigung, dass sie die Emicode-Anforderungen einhalten können.
Wegweiser für emissionsarme Produkte
Die regelmäßigen, unangemeldeten und von unabhängigen Fachlaboren durchgeführten Stichprobenkontrollen der GEV sichern langfristig die Qualität sowie die Glaubwürdigkeit ihrer Emicode-Lizensierung. Das Zertifizierungssystem der GEV sei als Wegweiser für emissionsarme Produkte sehr viel strenger als viele andere Systeme. Einmal pro Jahr werde eine bestimmte Anzahl Produkte per Losverfahren bestimmt, frisch geprüfte Neulizenzierungen seien dabei wegen Wiederholungsprüfungen ausgenommen. Zusätzlich geht die GEV gegebenenfalls Hinweisen durch den Wettbewerb und bei Bedarf auch Verdachtsfällen nach.
Wie die GEV betont, könne jedes ihrer 143 Mitglieder von den Stichproben betroffen sein. Herstellern, deren Produkte nicht den erforderlichen Werten entsprachen, werde eine Frist gesetzt, um sich von einem unabhängigen Prüfbericht die Einhaltung der Anforderungen bestätigen zu lassen. Wird der Frist nicht nachgekommen, entzieht die GEV dem Produkt seine Emicode-Auszeichnung. Sonderprüfungen drohen Herstellern, die mehrfach mit Abweichungen auffallen. Bei Auftreten von nachhaltig unzuverlässigen Werten beschließt der GEV-Vorstand zusätzliche Maßnahmen, die bis zum Ausschluss aus der GEV reichen können.