2020 | OriginalPaper | Buchkapitel
Vereinbarkeit mit dem Datenschutzrecht
verfasst von : Carlo Peitz
Erschienen in: Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit in Blockchain-Systemen
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Da die DSGVO gem. Art. 1 Abs. 1 DSGVO nur für „personenbezogene Daten“ anwendbar ist, entscheidet (auch) das Merkmal des Personenbezuges grundlegend darüber, welche Daten nach der DSGVO verarbeitet werden müssen. Die Beurteilung, ob hinsichtlich verarbeiteter Daten ein Personenbezug vorliegt oder nicht, ist sehr relevant, da die DSGVO abhängig vom Merkmal des Personenbezuges ihren Schutz bzw. ihre Verpflichtungen entweder ganz oder gar nicht entfaltet.