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2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

Verfassungs- und europarechtliche Einordnung

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Nach heutigem Verständnis dienen Grundrechte nicht mehr nur als reine Abwehrrechte gegenüber dem Staat, sondern sie verpflichten den Staat auch zum Schutz des Bürgers durch konkrete staatliche Maßnahmen gegen Eingriffe Dritter (sog. Schutzpflichten des Staates). Adressat der nach hM aus den Grundrechten abgeleiteten Schutzpflichten ist der Staat. Das heißt Grundrechte im heutigen Verständnis sind sowohl Abwehrrechte gegen den Staat als auch konkret adressierte Pflichten an den Staat, seine Bürger zu schützen.

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Metadaten
Titel
Verfassungs- und europarechtliche Einordnung
verfasst von
Christian Jaksch
Copyright-Jahr
2020
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-29450-2_2