2006 | OriginalPaper | Buchkapitel
Vergleich der Rechnungslegungskonzeptionen der International Financial Reporting Standards und der United States-Generally Accepted Accounting Principles
Erschienen in: Auslegung der International Financial Reporting Standards am Bilanzierungsobjekt Softwarrentwicklung
Verlag: DUV
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Mit der Rechnungslegung legen die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens gegenüber den Eigentümern „[⋯] Rechenschaft [ab] über abgewickelte und laufende Geschäfte durch Übermittlung nachprüfbarer Informationen [⋯]“
54
. Rechnungslegung ist fester Bestandteil des Wirtschaftssystems und ein Element der gesellschaftlichen Ordnung
55
. Besonders geprägt ist die Rechnungslegung durch das jeweilige Rechtssystem
56
. Anders als die unmittelbar im Anschluss diskutierten US-GAAP lassen sich die International Financial Reporting Standards nicht in ein länderspezifisches Rechtssystem einordnen. Die IFRS sind vielmehr das Ergebnis eines Konsenses der Mitglieder des IASB und Rechnungslegungsinteressierter, die maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung ausüben
57
. Auch wenn die IFRS als prinzipienbasierte Rechnungslegung bezeichnet werden
58
, sind sie dennoch der angelsächsischen Rechnungslegungsphilosophie zuzuordnen
c59
. Rechtsqualität können die IFRS nur durch geeignete Maßnahmen der Mitglieder des IASB erlangen, welche eine Verpflichtung eingegangen sind, sich nach besten Kräften zu bemühen:
die normengerechte Anwendung der IFRS in ihren Einflussgebieten sicherzustellen und die normengerechte Anwendung anzugeben
auf gesetzgebende Organe und private Standardgeber in ihren Lädern einzuwirken, dass die Abschlüsse in allen wesentlichen Aussagen mit den IFRS übereinstimmen müssen
Börsenaufsichtsorgane und Unternehmen zu überzeugen, dass veröffentlichte Abschlüsse in allen wesentlichen Aussagen mit den IFRS übereinstimmen
sicherzustellen, dass sich die jeweiligen Abschlussprüfer selbst davon überzeugen, dass die geprüften Abschlüsse im Wesentlichen den IFRS entsprechen sowie
die Akzeptanz und Einhaltung der IFRS weltweit zu fördern.
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