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2022 | OriginalPaper | Buchkapitel

9. Vergleichende und zusammenfassende Analyse

verfasst von : Jörn Schaube

Erschienen in: Das EEG im Wandel 2010 - 2017

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

In diesem Kapitel soll nun der im Untersuchungszeitraum zwischen 2010 und 2017 beobachtete Policy-Wandel zusammenfassend beschrieben, kausal erklärt und abschließend hinsichtlich des Umfangs und der Geschwindigkeit der erfolgten Policy-Variation qualifiziert werden. Zu diesem Zwecke werden die erstellten Fallstudien vergleichend betrachtet, um kausale Bezüge und relevante Entwicklungen auf der Zeitachse fallübergreifend herausarbeiten zu können. Zudem werden die zu Beginn des Forschungsvorhabens formulierten Thesen anhand der gewonnenen empirischen Erkenntnisse überprüft.

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Fußnoten
1
Kritisch äußern sich hierzu Hock & Mono (2016, S. 62–63): „[D]er Gesetzgeber […] hat den Begriff „Netzausbaugebiet“ erfunden. Dies meint nichts anderes, als dass die Übertragungsnetzbetreiber Gebiete definieren dürfen, in denen der Zubau von EE-Anlagen radikal ausgebremst werden darf. Bei der Definition, was unter einem Netzausbaugebiet zu verstehen ist, sind die Übertragungsnetzbetreiber relativ frei. Ohne dass es jemand groß bemerkt hätte, ist mir nichts, dir nichts ein zentrales Grundprinzip des EEG damit auf den Kopf gestellt“.
 
2
Die aus dem Verfall der Börsenstrompreise für die Energieversorgungsunternehmen erwachsende Problemlage bestätigt in plastischer Sprache auch der befragte Experte EVU Unternehmen Nr. 4: „Das hat nicht sofort durchgeschlagen in die oberste Führungsebene, aber es war ein wirklich wichtiger Punkt. Und irgendwann haben die dann erkannt, dass sie mit ihrer gesamten Investitionspolitik seit 2005 völlig in der Grütze gelandet waren. Alle Großen vier. Vattenfall hat immer nach Stockholm abgegeben, EON hat sein Geld im Ausland verbrannt, RWE hat die Kommunen gefüttert und ansonsten sich kaum bewegt. Die Einzigen, [die] nicht viel gemacht haben und auch nicht viel falsch gemacht haben, waren die Schwaben, die ENBW, die einfach das Geld immer unters Kopfkissen gestopft haben und jetzt im Moment die Einzigen sind, die noch wirklich liquide sind. […] Als es klar wurde das die Erneuerbaren jetzt dran sind, [haben] alle Großen versucht […], sich mit der Brechstange in das Themengebiet noch rein zu arbeiten“ (Schaube 05.10.2016a).
 
3
Exemplarisch sind hier die Ausführungen des Experten EVU Unternehmen Nr. 4: „Mir ist [der Wechsel] zu schnell. Ich glaube, dass das noch Verwerfungen mit sich bringt, die wir nicht absehen können. Aber das Ministerium hat muss ich sagen hervorragende Arbeit geleistet und – glaube ich – diese harte Nuss ziemlich gut bearbeitet, so dass ich zunehmend mehr Zutrauen gewinne, das es doch gehen kann. Ich halte es aber für zu schnell. Man hätte dem Ganzen die Zeit geben sollen, bis man aus den Solarausschreibungen einen Turnus mal lernen kann. Das ist meine Kritik daran. Ansonsten muss ich dem Ministerium sehr gute Arbeit konstatieren“ (Schaube 05.10.2016a).
 
4
Hierzu erklärt der befragte Experte EVU Unternehmen Nr. 1: „Es gibt ja schon eine gewisse Sozialisierung in den Häusern. Also das BMU, wenn ich das mal so sagen darf, ist ja oft grün besetzt gewesen. Also klar: Gabriel war auch mal Umweltminister und Merkel auch, die jetzt nicht ganz links außen politisch zu verorten sind, aber Trittin war auch Minister. Und das Umweltbundesamt arbeitet als Wissenschaftsbehörde dem BMU zu, die auch bestimmte Personen mit bestimmtem Background anzieht. Das schwingt natürlich dann mit“ (Schaube 22.11.2016b).
 
5
„Grundsätzlich kann man erst mal sagen, dass das nicht verkehrt ist, wenn so ein wichtiges Projekt wie die Energiewende in einem Ressort gebündelt ist. […] Wir [hatten] in der letzten Legislaturperiode die Zuständigkeit ja aufgeteilt in BMU und BMWi und die haben sich oft gestritten und auch öffentlich gestritten“ (Schaube 13.10.2016a).
 
6
„Diese Konstellation, das die Zuständigkeiten so unterschiedlich auf Ministerien verteilt sind, das ist nicht zielführend“ (Schaube 22.11.2016a).
 
7
Gleichlautend äußerte sich auch der Experte des VDMA: „Wir glauben, dass das Ergebnis deutlich schwieriger gewesen wäre, wenn ein BMUB erst mal mit vielleicht einer sehr pointierter Ausgestaltung gekommen wäre und dann anschließend ein BMWi versucht hätte, dass da wieder zurecht zu ziehen. Das war [jetzt] durchaus integrierter“ (Schaube 07.11.2016).
 
8
Hierfür spricht die erstmals im Zuge der PV-Novelle deutlich gewordene Distanzierung des BMU von zentralen Forderungen der ökologisch-dezentralen Koalition.
 
9
Auch Fondsgesellschaften engagierten sich stark beim Ausbau der erneuerbaren Energien, bot ihnen dieser doch die Aussicht auf attraktive Investitionsmöglichkeiten.
 
10
Wie gezeigt deutlich ersichtlich in den vorgenommenen Messungen.
 
11
Der Konflikt zwischen den widerstreitenden Ordnungsvorstellungen der beiden ökologischen Koalitionen wurde auch von den befragten Experten gesehen. So erklärte beispielsweise der Experte EVU Unternehmen Nr. 6: „[A]lle sind für die Energiewende und wollen sie auch umsetzen. Es ist aber tatsächlich die große Systemfrage, ob sie das über Großkonzerne, große Akteure und großteilige Lösungen machen, die teilweise auch ein bisschen an alte zentrale Kraftwerksprojekte erinnern, oder ob sie das über viele kleine regionale dezentrale Lösungen bewerkstelligen mit vielen Akteuren und vor allen Dingen damit auch einhergehend viel Wettbewerb“ (Schaube 03.11.2016b). Der Experte VZBV erkannte in der Auseinandersetzung zwischen den ökologischen Koalitionen gar einen „Kampf der Akteure“: „Ich meine Anlagenbetreiber ist ja nicht gleich Anlagenbetreiber. Wir hatten wie gesagt früher überwiegend private Akteure, die die Energiewende vorangetrieben haben. Jetzt sind es möglicherweise zunehmend größere Akteure. Eben gerade auch die vier klassischen großen Energieversorger, die früher die Landschaft geprägt haben. Auch die wollen ja jetzt rein in das Geschäft und ihren Anteil am Kuchen und möglichst, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien von ihnen gestaltet wird, dass sie das Geld bekommen. Das ist legitim, aber entsprechend dieser Interessenlage sind eben auch die die Forderungen: Zum Beispiel die sehr große Unterstützung für eine Umstellung auf Ausschreibungen von Seiten des BDEW. Oder eine möglichst niedrige Bagatellgrenze bei der Umstellung auf Ausschreibungen. Auch beim Thema Eigenverbrauch hat man gemerkt, dass da natürlich auch die Vertreter der Energieversorger, deren Geschäftsmodell es ist, klassische Haushaltskunden oder Gewerbekunden mit Strom zu beliefern, [aktiv waren] und das es nicht in deren Interesse sein kann, wenn auf einmal alle Leute sich selbst versorgen mit Strom. Da hat man auch gemerkt, dass da versucht wurde, Einfluss zu nehmen und auch immer noch versucht wird Einfluss zu nehmen um diese Eigenverbrauchsentwicklung möglichst gering zu halten“ (Schaube 13.10.2016a).
 
Metadaten
Titel
Vergleichende und zusammenfassende Analyse
verfasst von
Jörn Schaube
Copyright-Jahr
2022
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-37340-5_9