Mit dem neuen Jahr treten neue Regeln und Gesetze für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Kraft. Wir haben die wichtigsten Änderungen für 2023 im Überblick.
Was ändert sich 2023 für Autofahrer?
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Das Jahr 2023 ist von politischen Entscheidungen im Bereich Verkehr und Mobilität geprägt. Sie betreffen insbesondere neuere Mobilitätsformen wie das automatisierte Fahren und die Elektromobilität, aber auch Regelungen zur Emissionsminderung. Der Autoclub Europa (ACE) und der ADAC erläutern die wichtigsten Änderungen im Straßenverkehr für das Jahr 2023.
Förderung für Elektrofahrzeuge sinkt
Die Prämie für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge sinkt im kommenden Jahr auf 4.500 Euro Bundesanteil plus 2.250 Euro Herstellerprämie bei einem Netto-Listenpreis bis 40.000 Euro. Bis 65.000 Euro Netto-Listenpreis gibt es vom Staat noch 3.000 Euro und vom Hersteller 1.500 Euro. Plug-in-Hybride erhalten ab 2023 keinen Umweltbonus mehr. Ab September 2023 soll die Förderung auf Privatpersonen beschränkt werden. Ab 2024 werden die Prämien weiter sinken, wobei die Fördertöpfe jährlich begrenzt sind. Für 2023 stehen 2,1 Milliarden Euro für den Bundesanteil am Umweltbonus zur Verfügung, für 2024 nur noch 1,3 Milliarden Euro. Ab Januar 2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterielektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Netto-Listenpreis bis zu 45.000 Euro nur noch 3.000 Euro. Fahrzeuge mit höherem Netto-Listenpreis erhalten keine Förderung mehr.
Unverändert bleibt für die Antragstellung weiterhin der Tag der Zulassung ausschlaggebend. Allerdings wird die Mindesthaltedauer von sechs auf zwölf Monate erhöht. Wer sein gefördertes Auto also schon nach weniger als einem Jahr verkaufen möchte, muss den erhaltenen Bundesanteil am Umweltbonus an den Staat zurückzahlen.
Kartenlesegeräte an Ladesäulen werden Pflicht
Alle Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 in Betrieb genommen werden, müssen als kontaktlose Zahlungsmöglichkeit Debit- und Kreditkarten akzeptieren. Diese Änderung wurde bereits im November 2021 bei der Novellierung der Ladesäulenverordnung festgelegt. Bereits bestehende Ladesäulen müssen jedoch nicht nachgerüstet werden. Künftig werden dann also zwei Arten von Ladesäulen verfügbar sein: Bei den "alten" wird weiterhin nur die Zahlung per Ladekarte, RFID-Tag, App oder webbasiertem System möglich sein, während die "neuen" zusätzlich über ein Kreditkarten-Terminal verfügen werden.
Erhöhung des CO2-Preises wird ausgesetzt
Aufgrund der gestiegenen Energiepreise verzichtet die Bundesregierung 2023 auf die anstehende Erhöhung des CO2-Preises. Eigentlich wäre laut ACE mit dem Jahreswechsel die Abgabe pro Tonne CO2 von 30 auf 35 Euro gestiegen und hätte eine Preiserhöhung bei Benzin und Diesel nach sich gezogen. Dieser Schritt wurde mit dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung auf den 1. Januar 2024 verschoben.
Partikelzählung für Euro-6/VI-Dieselfahrzeuge kommt
Ab 1. Januar 2023 muss bei der Abgasuntersuchung an allen Euro 6 / VI Diesel-Fahrzeugen – vom Pkw bis zum schweren Nutzfahrzeug – die Anzahl der Partikel im Abgas gemessen werden. Das soll der Feststellung dienen, ob und wie effizient der Dieselpartikelfilter arbeitet. Ziel ist es laut ACE zu verhindern, dass eine Verschlechterung der Emissionswerte durch Verschleiß, Manipulation und unterlassener Wartung sowie unzureichend durchgeführten Reparaturen auftritt. Beispielsweise hat Bosch dazu das Partikelzählgerät BEA 090 entwickelt. Das BEA 090 arbeitet nach dem Kondensationspartikel-Zählverfahren (englisch: Condensation Particle Counting – CPC), das auch für künftige und unter Umständen strengere Partikelmessverfahren geeignet sein soll.
Euro 6e kommt als Zwischenschritt zur Euro-7-Abgasnorm
Bis zum Inkrafttreten der Euro-7-Abgasnorm plant die EU-Kommission laut ADAC eine Fortschreibung der Euro-6-Abgasnorm. Mit der Norm Euro 6e sollen ab 1. September 2023 für neu typgenehmigte Pkw-Modelle die Übereinstimmungsfaktoren für RDE-Messungen (RDE, Real Driving Emissions) herabgesetzt werden: für Stickoxide NOₓ von bisher 1,43 auf 1,1 sowie für die Partikelzahl PN von bisher 1,5 auf 1,34. Für die Erstzulassung von neuen Pkw sollen diese Anforderungen ab 1. September 2024 verbindlich vorgeschrieben werden. Die Gesetzesänderung liegt dem ADAC zufolge noch nicht final vor.
Bund fördert Kraftstoffe auf Palmölbasis nicht mehr
Die Bundesregierung schafft ab 2023 die Förderung für Biokraftstoffe aus Palmöl ab. Stattdessen sollen für die Kraftstoffproduktion künftig nur noch Abfall- und Reststoffe wie etwa Gülle oder Stroh verwendet werden. Bislang konnten sich die Mineralölfirmen die Beimischung von Palmöl auf die Treibhausgasminderungs-Quote anrechnen lassen. Dies wird 2023 nicht mehr möglich sein.
Automatisiert fahrende Autos dürfen künftig bis zu 130 km/h fahren
Lag die Höchstgeschwindigkeit für das automatisierte Fahren auf SAE-Level 3 bisher bei 60 km/h, soll sie ab 2023 in bestimmten Situationen auf 130 km/h angehoben werden. Darauf hat sich das internationale Expertengremium für automatisiertes und vernetztes Fahren der UN-Wirtschaftskommission (UNECE) verständigt. In Deutschland müsste das Kraftfahrt-Bundesamt dieses System zertifizieren.
Deutschlandticket löst das 9-Euro-Ticket ab
Im Rahmen des dritten Entlastungspaketes der Bundesregierung ist das Deutschlandticket als Nachfolgeprodukt des 9-Euro-Tickets verabschiedet worden. Angestrebt wird laut ACE der 1. April 2023 als Starttermin. Die Fahrkarte für den Nahverkehr soll bundesweit nutzbar, digital buchbar und monatlich kündbar sein. Sie kostet 49 Euro pro Monat.
Euro NCAP verschärft Crashtest-Kriterien
Ab 2023 verschärft die Crashtest-Organisation Euro NCAP, die die aktive und passive Sicherheit neuer Fahrzeuge testet und bewertet, ihre Crashtest-Kriterien. Durch noch anspruchsvollere Tests und die stärkere Berücksichtigung vorausschauender Assistenzsysteme soll es laut ADAC schwieriger werden, die Bestbewertung von fünf Sternen in der Sicherheitsbewertung zu erhalten.