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03.01.2023 | Verkehrspolitik | Schwerpunkt | Online-Artikel

Was Verkehrsteilnehmer 2023 wissen müssen

verfasst von: Christiane Köllner

5 Min. Lesedauer

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Mit dem neuen Jahr treten neue Regeln und Gesetze für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Kraft. Wir haben die wichtigsten Änderungen für 2023 im Überblick. 

Das Jahr 2023 ist von politischen Entscheidungen im Bereich Verkehr und Mobilität geprägt. Sie betreffen insbesondere neuere Mobilitätsformen wie das automatisierte Fahren und die Elektromobilität, aber auch Regelungen zur Emissionsminderung. Der Autoclub Europa (ACE) und der ADAC erläutern die wichtigsten Änderungen im Straßenverkehr für das Jahr 2023.

Förderung für Elektrofahrzeuge sinkt

Die Prämie für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge sinkt im kommenden Jahr auf 4.500 Euro Bundesanteil plus 2.250 Euro Herstellerprämie bei einem Netto-Listenpreis bis 40.000 Euro. Bis 65.000 Euro Netto-Listenpreis gibt es vom Staat noch 3.000 Euro und vom Hersteller 1.500 Euro. Plug-in-Hybride erhalten ab 2023 keinen Umweltbonus mehr. Ab September 2023 soll die Förderung auf Privatpersonen beschränkt werden. Ab 2024 werden die Prämien weiter sinken, wobei die Fördertöpfe jährlich begrenzt sind. Für 2023 stehen 2,1 Milliarden Euro für den Bundesanteil am Umweltbonus zur Verfügung, für 2024 nur noch 1,3 Milliarden Euro. Ab Januar 2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterielektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Netto-Listenpreis bis zu 45.000 Euro nur noch 3.000 Euro. Fahrzeuge mit höherem Netto-Listenpreis erhalten keine Förderung mehr.

Unverändert bleibt für die Antragstellung weiterhin der Tag der Zulassung ausschlaggebend. Allerdings wird die Mindesthaltedauer von sechs auf zwölf Monate erhöht. Wer sein gefördertes Auto also schon nach weniger als einem Jahr verkaufen möchte, muss den erhaltenen Bundesanteil am Umweltbonus an den Staat zurückzahlen. 

Empfehlung der Redaktion

2022 | OriginalPaper | Buchkapitel

Förderung und Steuerprivilegien für Elektrofahrzeuge und Elektroinfrastruktur

Der Gesetzgeber hat und nutzt vielfältige Möglichkeiten, die Anschaffung, den Betrieb und Unterhalt von Elektrofahrzeugen, Elektroladeinfrastruktur oder andere Teile der Elektromobilität, etwa den Fahrstrom, durch Steuervorteile zu stimulieren und auch umgekehrt, den Betrieb von konventionellen Fahrzeugen in Relation unattraktiver zu machen.


Kartenlesegeräte an Ladesäulen werden Pflicht

Alle Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 in Betrieb genommen werden, müssen als kontaktlose Zahlungsmöglichkeit Debit- und Kreditkarten akzeptieren. Diese Änderung wurde bereits im November 2021 bei der Novellierung der Ladesäulenverordnung festgelegt. Bereits bestehende Ladesäulen müssen jedoch nicht nachgerüstet werden. Künftig werden dann also zwei Arten von Ladesäulen verfügbar sein: Bei den "alten" wird weiterhin nur die Zahlung per Ladekarte, RFID-Tag, App oder webbasiertem System möglich sein, während die "neuen" zusätzlich über ein Kreditkarten-Terminal verfügen werden. 

Empfehlung der Redaktion

2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

Preisgestaltung und Abrechnung an der Ladesäule

Eine flächendeckende Versorgung mit Ladesäulen ist im Ausbauplan der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur nur zu erreichen, wenn die Ladesäulennutzer höhere Strompreise an der Ladesäule als für Haushaltsstrom akzeptieren. 


Erhöhung des CO2-Preises wird ausgesetzt

Aufgrund der gestiegenen Energiepreise verzichtet die Bundesregierung 2023 auf die anstehende Erhöhung des CO2-Preises. Eigentlich wäre laut ACE mit dem Jahreswechsel die Abgabe pro Tonne CO2 von 30 auf 35 Euro gestiegen und hätte eine Preiserhöhung bei Benzin und Diesel nach sich gezogen. Dieser Schritt wurde mit dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung auf den 1. Januar 2024 verschoben. 

Empfehlung der Redaktion

08.06.2021

Auswirkungen von CO2-Preisen auf den Gebäude‑, Verkehrs- und Energiesektor

Im Klimaschutzprogramm 2030 der deutschen Bundesregierung wurde der Einstieg in die nationale Bepreisung von Treibhausgasemissionen im Verkehrs- und Gebäudesektor beschlossen. Die reale Wirkung eines solchen Preises ist jedoch, vor dem Hintergrund von unbekannten Vermeidungskosten und verhaltensökonomischen Einflüssen auf Investitionsentscheidungen, unklar. Um diese Aspekte zu berücksichtigen, analysieren wir die Lenkungswirkung von CO2-Preissignalen mittels einer Kopplung von ökonometrischer Modellierung des Endenergieverbrauchs und linearer techno-ökonomischer Optimierung des Energiesystems.


Partikelzählung für Euro-6/VI-Dieselfahrzeuge kommt

Ab 1. Januar 2023 muss bei der Abgasuntersuchung an allen Euro 6 / VI Diesel-Fahrzeugen – vom Pkw bis zum schweren Nutzfahrzeug – die Anzahl der Partikel im Abgas gemessen werden. Das soll der Feststellung dienen, ob und wie effizient der Dieselpartikelfilter arbeitet. Ziel ist es laut ACE zu verhindern, dass eine Verschlechterung der Emissionswerte durch Verschleiß, Manipulation und unterlassener Wartung sowie unzureichend durchgeführten Reparaturen auftritt. Beispielsweise hat Bosch dazu das Partikelzählgerät BEA 090 entwickelt. Das BEA 090 arbeitet nach dem Kondensationspartikel-Zählverfahren (englisch: Condensation Particle Counting – CPC), das auch für künftige und unter Umständen strengere Partikelmessverfahren geeignet sein soll. 

Empfehlung der Redaktion

2019 | OriginalPaper | Buchkapitel

Emissionsmesstechnik

Die Bestimmung der Abgaszusammensetzung sowie der Gesamtmassen an emittierten Schadstoffen und Klimagasen wird ein immer wichtigerer und aufwendigerer Teil der Motoren‑ und Fahrzeugentwicklung. Die Motivation, Abgas zu messen, kann man in drei Hauptbereiche unterteilen.


Euro 6e kommt als Zwischenschritt zur Euro-7-Abgasnorm

Bis zum Inkrafttreten der Euro-7-Abgasnorm plant die EU-Kommission laut ADAC eine Fortschreibung der Euro-6-Abgasnorm. Mit der Norm Euro 6e sollen ab 1. September 2023 für neu typgenehmigte Pkw-Modelle die Übereinstimmungsfaktoren für RDE-Messungen (RDE, Real Driving Emissions) herabgesetzt werden: für Stickoxide NOₓ von bisher 1,43 auf 1,1 sowie für die Partikelzahl PN von bisher 1,5 auf 1,34. Für die Erstzulassung von neuen Pkw sollen diese Anforderungen ab 1. September 2024 verbindlich vorgeschrieben werden. Die Gesetzesänderung liegt dem ADAC zufolge noch nicht final vor. 

Empfehlung der Redaktion

2019 | Buch

Real Driving Emissions (RDE)

Gesetzgebung, Vorgehensweise, Messtechnik, Motorische Maßnahmen, Abgasnachbehandlung, Auswirkungen

Das Buch beschreibt die Entwicklung der Abgas-Gesetzgebung und der Fahrzyklen, auch für die Verbrauchsmessung (CO2). Schwerpunkte sind die RDE-Gesetzgebung und die Vorgehensweise bei der Straßenmessung inklusive der dafür notwendigen mobilen Messtechnik (PEMS). Die komplizierte Bewertung der Messergebnisse wird verständlich dargestellt. Auch wenn der Pkw (Diesel und Benzin) im Vordergrund steht wird auch die praxisnahe Feldüberwachung (In Service Conformity) für Nutzfahrzeuge betrachtet.


Bund fördert Kraftstoffe auf Palmölbasis nicht mehr

Die Bundesregierung schafft ab 2023 die Förderung für Biokraftstoffe aus Palmöl ab. Stattdessen sollen für die Kraftstoffproduktion künftig nur noch Abfall- und Reststoffe wie etwa Gülle oder Stroh verwendet werden. Bislang konnten sich die Mineralölfirmen die Beimischung von Palmöl auf die Treibhausgasminderungs-Quote anrechnen lassen. Dies wird 2023 nicht mehr möglich sein. 

Empfehlung der Redaktion

2022 | OriginalPaper | Buchkapitel

Biokraftstoffe

Für die Synthese von Biokraftstoffen kommen verschiedene Verfahrenswege infrage, nachfolgend soll dazu ein kurzer Überblick gegeben werden. Die aktuelle Diskussion um die Nachhaltigkeit und mögliche Verdrängungsmechanismen in Bezug auf die Lebensmittelindustrie wird hier ausdrücklich ausgeklammert. Vielmehr sollen nur die technischen Umsetzungs- und Realisierungsmöglichkeiten dargestellt werden. Generell kann gesagt werden, dass der Einsatz von Biokraftstoffen in Verbrennungskraftmaschinen kein grundsätzliches Problem darstellt. 


Automatisiert fahrende Autos dürfen künftig bis zu 130 km/h fahren

Lag die Höchstgeschwindigkeit für das automatisierte Fahren auf SAE-Level 3 bisher bei 60 km/h, soll sie ab 2023 in bestimmten Situationen auf 130 km/h angehoben werden. Darauf hat sich das internationale Expertengremium für automatisiertes und vernetztes Fahren der UN-Wirtschaftskommission (UNECE) verständigt. In Deutschland müsste das Kraftfahrt-Bundesamt dieses System zertifizieren. 

Empfehlung der Redaktion

2021 | OriginalPaper | Buchkapitel

Fahrerassistenzsysteme und Automatisiertes Fahren

Fahrerassistenzsysteme erlebten bereits seit den Anfängen in den 70er und 80er Jahren eine faszinierende Entwicklung, die noch längst nicht abgeschlossen ist: Einerseits sind Einzelsysteme wie Adaptive Cruise Control, Lane Keeping Assistant, Parkassistenz etc. bereits in Serie, die bestimmte Aspekte der Fahrzeugführung unterstützen, indem sie z. B. bei der Längs- oder Querführung assistieren. Diese Entwicklung hat sowohl an Dynamik als auch an Funktionsvielfalt zugenommen.


Deutschlandticket löst das 9-Euro-Ticket ab

Im Rahmen des dritten Entlastungspaketes der Bundesregierung ist das Deutschlandticket als Nachfolgeprodukt des 9-Euro-Tickets verabschiedet worden. Angestrebt wird laut ACE der 1. April 2023 als Starttermin. Die Fahrkarte für den Nahverkehr soll bundesweit nutzbar, digital buchbar und monatlich kündbar sein. Sie kostet 49 Euro pro Monat. 

Empfehlung der Redaktion

Open Access 01.11.2022 | Analysen

Das 9-Euro-Ticket: Erfahrungen, Wirkungsmechanismen und Nachfolgeangebot

Auf der Basis einer aktuellen empirischen Untersuchung wird das 9-Euro-Ticket, das in den Monaten Juni, Juli und August 2022 in Deutschland genutzt werden konnte, bewertet. Trotz erheblicher Vorbehalte gegenüber dem Ticket vor dessen Einführung …


Euro NCAP verschärft Crashtest-Kriterien

Ab 2023 verschärft die Crashtest-Organisation Euro NCAP, die die aktive und passive Sicherheit neuer Fahrzeuge testet und bewertet, ihre Crashtest-Kriterien. Durch noch anspruchsvollere Tests und die stärkere Berücksichtigung vorausschauender Assistenzsysteme soll es laut ADAC schwieriger werden, die Bestbewertung von fünf Sternen in der Sicherheitsbewertung zu erhalten. 

Empfehlung der Redaktion

2021 | OriginalPaper | Buchkapitel

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