2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
Verlustverrechnung
verfasst von : Felix Staaden
Erschienen in: Die Ertragsbesteuerung in der doppelstöckigen Personengesellschaft
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Terminologisch stellen Verluste (negative Einkünfte) die Kehrseite von Gewinnen (positive Einkünfte) dar. Dies hat jedoch nicht zur Folge, dass im Umkehrschluss eine negative tarifliche Einkommensteuer entstünde, die dem Steuerpflichtigen erstattet wird. Eine symmetrische Behandlung mit positiven Einkünften erfahren Verluste nicht. Die Verlustberücksichtigung endet auf Ebene der Bemessungsgrundlage.