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2023 | Buch

Vermögensabschöpfung im Steuerstrafrecht

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Über dieses Buch

Die Abschaffung der Verfallsperre im Zuge der Reform des Rechts der Vermögensabschöpfung zum 1. Juli 2017 hat die Anwendbarkeit der Einziehungsvorschriften für das Steuerstrafrecht zur Folge. Mehrere Nachjustierungen des Gesetzgebers lassen vermuten, dass die Eigenheiten des Steuerstrafrechts bei der Reform nur unzureichend berücksichtigt worden sind. Die dadurch entstandene Schnittmenge zwischen neuem Einziehungsrecht und Steuerstrafrecht ist Gegenstand dieser Arbeit, da neben die klassische Steuereintreibung durch die Finanzämter nun auch Einziehungsentscheidungen durch Strafgerichte treten können.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Kapitel 1. Einleitung
Zusammenfassung
Unter dieser Überschrift stufte der damalige Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas die letzte große Reform des Rechts der Vermögensabschöpfung als politischen Erfolg ein. Eine derart umfassende Reform des – zumindest bislang – eher undurchsichtigen Vermögensabschöpfungsrechts war mutig. Mitunter mögen hierfür finanzielle staatliche Interessen eine Rolle gespielt haben, doch ist dem Gesetzgeber auch zugute zu halten, dass er mit seinem neuen Regelwerk auf die Kritik zur alten Rechtslage eingegangen ist.
Julia Brunner
Kapitel 2. Kernstück der Reform und Auswirkung auf das Steuerstrafrecht
Zusammenfassung
Der Gesetzgeber hat mit der Reform den Umgang mit Verletztenansprüchen geändert. Er wählte eine Lösung, mit der das Bestehen eines Anspruchs als solches einer Anordnung der Einziehung nicht mehr wie bisher per se entgegensteht. Erst, wenn der Anspruch des Opfers erloschen ist, scheidet künftig eine Einziehung aus.
Julia Brunner
Kapitel 3. Vermögensabschöpfung im Spannungsverhältnis zwischen Steuerrecht und Strafrecht
Zusammenfassung
Der Wortlaut der §§ 73 ff. StGB enthält an keiner Stelle eine Differenzierung oder einen Anhaltspunkt dafür, dass bei Steuerstraftaten keine Einziehung erfolgen sollte. Der Staat hat sich somit neben dem Steuerbescheid eine zweite Möglichkeit geschaffen, wie er dem Täter hinterzogene Steuern wegnehmen kann. Insgesamt ist die Steuerschuld einmal vollständig zu begleichen.
Julia Brunner
Kapitel 4. Lösungsansätze
Zusammenfassung
Die Besteuerung ist ureigene Aufgabe der Finanzämter. Mit der Zulassung der endgültigen Einziehung auch bei Steuerstraftaten wurde den Strafgerichten nun auch die Kompetenz zur „Besteuerung durch Einziehung“ übertragen. Um dabei zum einen parallele und zum anderen divergierende Entscheidungen möglichst zu vermeiden und zu erreichen, dass die Rechtsanwendung einheitlich, rechtssicher und systematisch erfolgen kann, wird untersucht, welche Lösungsansätze nach geltendem Recht bestehen und ob diese ausreichen oder ob es gesetzgeberischer Nachbesserungen bedarf.
Julia Brunner
Kapitel 5. Schlussbetrachtung
Zusammenfassung
Kriminalpolitisch ist es zu begrüßen, dass der Gesetzgeber keine Bereicherung durch Straftaten, auch nicht bei Steuerhinterziehungen, duldet. Doch ist im Bereich der Steuerstraftaten bereits ein funktionierender Verwaltungsapparat mit den Aufgaben der Besteuerung und Steuereintreibung betraut. Die Ausweitung des Einziehungsrechts für den Bereich der hinterzogenen Steuern war nicht erforderlich.
Julia Brunner
Backmatter
Metadaten
Titel
Vermögensabschöpfung im Steuerstrafrecht
verfasst von
Julia Brunner
Copyright-Jahr
2023
Electronic ISBN
978-3-658-41623-2
Print ISBN
978-3-658-41622-5
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-41623-2

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