2021 | OriginalPaper | Buchkapitel
Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes
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Die letzte Produktgruppe der Finanzanlagen ist die der Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG). Sie erfordert aufgrund zusätzlicher und erhöhter Risiken einen besonderen Verbraucherschutz. Dieser wurde in den letzten Jahren schrittweise verbessert. Zuerst mit der Einführung des Vermögensanlagengesetzes und zuletzt 2015 mit der Einführung des Kleinanlegerschutzgesetzes. Die Produktbezeichnung „Fonds“ ist für Vermögensanlagen gesetzlich verboten. Damit soll eine klare Abgrenzung zu den wesentlich umfassender regulierten offenen und geschlossenen Fonds / Investmentvermögen für den Verbraucher sichtbar gemacht werden.