Ausgehend von einem Praxisbeispiel zum Einsatz von Lebensversicherungen bei Schenkungen werden systematisch die für Ruhestandsplaner relevanten rechtlichen Grundlagen der Vermögensübertragung dargestellt. Dabei stehen die Erbschafts- und Schenkungssteuer im Mittelpunkt der Überlegungen. Es wird außerdem auf die rechtlichen Grundlagen bei Vermögensübertragungen durch Schenkungen oder Vertrag zugunsten Dritter sowie bei Vermögensübertragungen durch Testament oder Erbvertrag eingegangen.
Beim Thema Vermögensübertragungen muss der Ruhestandsplaner, sofern er nicht selbst Rechtsanwalt oder Steuerberater ist, sorgfältig darauf achten, dass er keine Steuerberatung oder Rechtsberatung im engeren Sinne durchführt. Diese ist den Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern vorbehalten. Für Ruhestandsplaner empfiehlt es sich daher, mit diesen Berufsgruppen eng zu kooperieren.
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