Die Steuer für Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien und Grundstücken stieg im vergangenen Jahr deutlich. Bundesweit schraubte jede achte Kommune an der Grundsteuer B, zeigt eine aktuelle Studie.
Für das Jahr 2022 steht bei der Grundsteuer B ein Plus von fast fünf Prozentpunkten zu Buche. Den höchsten Durchschnittshebesatz verlangen Kommunen in Nordrhein-Westfalen (NRW) - sowohl was den Wert angeht (565) als auch beim Anstieg zum Vorjahr (plus 13 Prozentpunkte).
Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle Analyse der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY). Die Expertinnen und Experten untersuchten die Entwicklung der Grundsteuer-B-Hebesätze aller deutschen Kommunen ohne Stadtstaaten in den Jahren 2005 bis 2022.
Stärktes Plus seit 2016
Demnach stieg der durchschnittliche Hebesatz zur Grundsteuer B im vergangenen Jahr so stark wie zuletzt 2016. 13 Prozent der deutschen Kommunen schraubten 2022 an der Steuerschraube zu ihren Gunsten, nur ein Prozent senkte den Hebesatz, so EY.
Die Haus- und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in NRW wurden am stärksten zur Kasse gebeten. Dort erhöhten 26 Prozent aller Kommunen den Grundsteuer-B-Hebesatz. Im Saarland war es fast jede fünfte Stadt oder Gemeinde (19 Prozent), dahinter folgen Rheinland-Pfalz mit 17 Prozent sowie Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern mit jeweils 16 Prozent.
Hebesatz schwankt stark
Laut der EY-Analyse schwankt der Hebesatz bundesweit zwischen 565 in der Spitze in NRW und rund 350 in Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein. 39 Prozent der Kommunen in Deutschland haben inzwischen einen Hebesatz von über 400, den die Beraterinnen und Berater als "sehr hoch" bewerten. Das Consultingunternehmen sieht "einen bundesweiten Trend zu immer höheren Grundsteuer-Hebesätzen". Ein Standortwettbewerb unter den Kommunen sei aber nicht zu beobachten – anders als bei der Gewerbesteuer, bei der Kommunen mit niedrigen Hebesätzen um die Neuansiedlung von Unternehmen werben.
Reform-Versprechen wackelt
Die Welle der Grundsteuer-Erhöhungen gleicht laut EY einer "Hiobsbotschaft für zahlreiche Immobilienbesitzer in Deutschland". Denn für die Grundsteuerreform, die ab 2025 in Kraft tritt, sind die Werte von Millionen Grundstücken und Immobilien in Deutschland neu berechnet worden. In der Folge drohten Eigenheimbesitzerinnen und -besitzern mit der Grundsteuerreform höhere Abgaben, "wenn nicht gleichzeitig die Hebesätze sinken". Damit würde ein zentrales Versprechen der Steuerreform, nämlich die Aufkommensneutralität, missachtet, heißt es in der Studie weiter.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das noch gültige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Nach einer Übergangsfrist wird ab dem 1. Januar 2025 die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben.