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19.11.2021 | Verwaltungsmanagement | Nachgefragt | Online-Artikel | In Kooperation mit: Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e.V.

Braucht Veränderung Impulse von außen?

verfasst von: Kai Haake

2:30 Min. Lesedauer

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Die Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen durch Ministerien, nachgelagerte Behörden oder Kommunen steht vielfach in der Kritik. Zu Unrecht, wie eine Analyse des BDU zeigt.

Der Einkauf externer Unterstützungs- und Beratungsleistungen von Behörden wird medial heiß diskutiert. Der BDU hat vielfach die Notwendigkeit für Ministerien, nachgelagerte Behörden oder Kommunen unterstrichen, externe Hilfe hinzuzuziehen. Der Blick von außen, ohne die Sozialisation ("Bios") aus Kundinnen- beziehungsweise Kundensicht, aber auch der Einkauf aktuellen Methodenwissens auch aus Projekten der Privatwirtschaft sowie die Komponente "Veränderung braucht Impulse von außen" sind fast zwingende Gründe.

Wie definiert sich Beratung?

Nur: Was ist eigentlich Unternehmensberatung? Der BDU hat folgende Definition entwickelt: "Unternehmensberatung ist eine professionelle Tätigkeit zur externen und unabhängigen Analyse und Bewertung von Problemen des Auftraggebers, Erarbeitung von individuellen Lösungen sowie projektbezogener Begleitung der Umsetzung mit dem Ziel, Werte zu schaffen sowie notwendige Veränderungen beim Auftraggeber zu fördern. Sie beruht auf einer vertraglichen Grundlage zwischen Auftraggeber und Beratungsunternehmen." Die Anforderungen zeigen: Beratung ist eine sehr anspruchsvolle Wissensdienstleistung.

Kauft der Staat nur Beratung?

Legt man diese Definition zugrunde, zeigt sich, dass vieles, was medial unter "Beraterausgaben" gefasst wird, differenzierter gesehen werden muss. Ganz aktuell hat der BDU die Beraterausgaben eines ganzen Bundeslandes - Rheinland-Pfalz - genauer untersucht. 2019 und 2020 hat das Land über sechs Millionen Euro für externe Unterstützung und Beratung ausgegeben. Nur 45 Prozent davon waren Unternehmensberatung, weitere elf Prozent IT-Beratung. Immerhin zwölf Prozent entfallen auf anwaltliche Beratung und 26 Prozent auf Unterstützung durch Hochschulen und Forschungsinstitute.

Unternehmensberatung ist keine Lobbyarbeit

Im Zusammenhang mit dem Beratereinkauf wird auch die Sorge geäußert, Beratungen nähmen Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess. Das lässt sich widerlegen. Der BDU hat hierzu einschlägige Befragungen der Opposition im Bundestag und die Antworten der Bundesregierung zur Entstehung von Gesetzentwürfen ausgewertet. Vor allem interessierte die Frage: Wer hat daran mitgewirkt? Das Ergebnis einer Auswertung mehrerer Vorhaben aus den Bereichen Klimaschutz und Lieferkettengesetz von Ende 2020/Anfang 2021 hat ergeben, dass von 274 Regierungskontakten nur drei von Beratungsunternehmen stammen, während 36 Prozent durch Verbände und NGOs erfolgten.

Schließlich: Es gibt auch kein informelles Netzwerk zur Politik. Das zeigt eine Auswertung der aktuellen Berufe früherer Bundesministerinnen und -minister sowie Staatssekretärinnen und -sekretäre, wenn sie Gesprächspartnerinnen und -partner der Bundesregierung im Vorfeld eines Gesetzentwurfs waren. Die Analyse zeigt, dass der Kontakt zu Unternehmen mit einem Anteil von 60 Prozent am größten ist. Danach folgen Verbände mit 32 Prozent. Beraterinnen und Berater - und zugleich frühere Politikerinnen und Politiker - machen mit sechs Kontakten lediglich einen Anteil von zwei Prozent aus.

Dieser Beitrag ist erschienen in der innovativen Verwaltung 11/2021.

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