Vier zentrale Aufgaben finden sich im Entwurf, mit dem der Bremer Senat der Digitalisierung der Verwaltung den rechtlichen Rahmen geben will. Zu den Projekten des E-Governments gehören unter anderem die Einführung der E-Rechnung, der E-Akte sowie barrierefreie Software und verschlüsselte Kommunikationstechnologien.
E-Rechnung und E-Akte
Mit der Einführung der elektronischen Rechnung und Aufgabe der zweigleisigen Print- und Online-Rechnungsstellung will der Senat Arbeitsabläufe effizienter machen und Kosten sparen bei Verwaltung und Firmen. Der Entwurf sieht überdies vor, bis 1. Januar 2022 flächendeckend die digitale Akte einzuführen. Zudem müssen alle Behörden zusätzlich zu vorhandenen elektronischen Kommunikationswegen verschlüsselte Systeme anbieten, um sichere digitalen Bürger-Dialoge und Terminvergaben im Netz zu garantieren. Dabei soll die Verwaltung möglichst viele Standards nutzen, wie unter anderem, um Nachrichten zu verschlüsseln, oder das von Anwälten und Notaren genutzte "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach".
Barrierefreie Software
Parallel zur Digitalisierung der Verwaltung sieht der Entwurf vor, dass alle einzelnen E-Government-Verfahren und Software-Systeme barrierefrei sein sollen. Das Ziel der Barrierefreiheit ist bei Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung zu berücksichtigen. Der Senat ist verpflichtet, jährlich einen Bericht über die erzielten Fortschritte vorzulegen.
Damit gehe, so Karoline Linnert, das Bremer Gesetz über das Bundesgesetz hinaus. Für die Bremer Bürgermeisterin und Finanzsenatorin sind die Ausgaben für die Digitalisierung "gut investiertes Geld – denn diese Investitionen zahlen sich aus – durch besseren Service und effizientere Arbeitsabläufe. Für eine serviceorientierte, moderne Verwaltung sind elektronische Kommunikationswege unverzichtbar. Der flächendeckende Einsatz elektronischer Abläufe im Verwaltungshandeln ist eine Daueraufgabe."