Längst nicht alle Unternehmen und Verwaltungen beherzigen den Datenschutz. Eine neue Studie zeigt, dass auch öffentliche Verwaltungen die Datenschutz-Grundverordnung der EU missachten.
Der 25. Mai 2018 sollte ein guter Tag für den Datenschutz werden. An diesem Datum trat in der EU die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die DSGVO zielt darauf ab, die Grundfreiheiten und Grundrechte von EU-Bürgern zu stärken und personenbezogene Daten zu schützen. Doch der Weg vom Papier in die Praxis scheint steinig: Trotz der Androhung hoher Bußgelder zögern noch viele Unternehmen bei der Umsetzung. Öffentliche Verwaltungen hingegen haben keine Strafen zu befürchten.
Zu diesem Ergebnis kommt die Studie "Branchenspezifische Unterschiede bei der Einhaltung der DSGVO" des IT-Marktanalysten Techconsult. Die Studie wurde im Januar 2019 vorgestellt und basiert auf einer Online-Befragung von 259 Unternehmen aus verschiedenen Branchen – darunter auch 43 öffentliche Verwaltungen.
DSGVO stärkte den Datenschutz
Eine Erkenntnis lautet: Mit der DSGVO stieg der Stellenwert des Datenschutzes in vielen Branchen deutlich im Vergleich zu vorher. Spitzenreiter sind die Energie- und Wasserversorgung mit 20 Prozent, die öffentliche Verwaltung landet auf Platz drei (14 Prozent). Industrie (neun Prozent), Dienstleistung ( fünf Prozent) und Handel (drei Prozent) sind die Schlusslichter. Als mögliche Gründe nennt die Studie, dass die DSGVO für erheblichen Aufwand sorgen könnte; auch werden Wettbewerbsnachteile befürchtet. Zwar gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren; allerdings stufen lediglich 43 Prozent der Befragten ihre Prozesse als DSGVO-konform ein.
Viele Mitarbeiter sind nicht geschult
Als Grund für die Defizite macht die Studie mangelnde Sensibilität der Mitarbeiter aus. Nur 41 Prozent der befragten Mitarbeiter wurden einschlägig geschult, in der öffentlichen Verwaltung nur 37 Prozent. Als Gründe macht die Studie die erhöhten Anforderungen wie das Erstellen einer Datenschutz-Folgenabschätzung aus.
Verwaltung antwortet nicht
Die DSGVO stärkt auch das Auskunftsrecht der EU-Bürger. So erhielten bereits 39 Prozent der Befragten Auskunfts-, Berichtigungs-, Sperrungs- oder Löschungsersuchen. Großes Interesse haben die Betroffenen an Daten, die von der öffentlichen Verwaltung gespeichert werden. Dort erhielten bereits 56 Prozent ein Auskunftsersuchen. Allerdings machten hier neun Prozent der Befragten deutlich, dass sie erhaltene Auskunftsersuchen nicht bearbeiten. Das könnte daran liegen, dass gegen öffentliche Stellen keine Bußgelder verhängt werden können, wenn sie gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen, so die Studie.