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23.05.2017 | Verwaltungsmanagement | Nachricht | Online-Artikel

Kommunale Vertreter kritisieren neues Verpackungsgesetz

verfasst von: Hergen H. Riedel

1:30 Min. Lesedauer

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​​​​​​​Das neue Verpackungsgesetz begünstigt nach Ansicht kommunaler Vertreter private Interessen und benachteilige Städte und Gemeinden. Es mache zudem die Abstimmung von kommunaler Abfallentsorgung und dualen Systemen schwerer.

Die Entsorgung von Haushaltsabfall erfolgt auf zwei Ebenen: Auf der einen Seite arbeitet das private, duale System, auf der anderen die Recycling-Einrichtungen der Städte und Gemeinden. 

Das neue, jetzt vom Bundesrat abgesegnete und ab 2019 geltende Verpackungsgesetz, sei wenig geeignet, diese parallelen Sammelstrukturen von Kommunen und dualen Systemen reibungslos aufeinander abzustimmen. Zudem schreibe es den Verzicht auf ein Wertstoffgesetz fest, das die Rolle der kommunalen Verantwortung beim Recycling gestärkt hätte.  Das sind zwei zentrale Kritikpunkte des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

Richtlinienkompetenz für Recycling

Der Gesetzgeber habe es verpasst, "den Kommunen praktikable und wirksame Steuerungsinstrumente an die Hand zu geben, damit sie für die haushaltsnahe Sammlung der Verpackungsabfälle durch die dualen Systeme einen klaren und rechtssicheren Rahmen vorgeben können".  

Eine derartige klare Kompetenzzuweisung sei erforderlich, um  vor Ort die Müllentsorgung zu verbessern und bürgerfreundlicher zu gestalten. Hier müssten die Gemeinden bestimmen können, wie die Sammlung der Kunststoff-, Metall-, Verbund- und Glasverpackungen bei Privathaushalten zu erfolgen sei. Kommunen müssten festlegen können, wie oft die Abfuhr erfolgen solle und wie groß Sammelbehälter sind.  

Gemäß dem neuen Verpackungsgesetz aber liegt die Entscheidung, was mit Verpackungen geschieht oder ob Wertstofftonnen eingeführt werden, allein beim  Dualen System. Die Kommunen müsse die Richtlinienkompetenz haben, "für die Tätigkeit der dualen Systeme einen bedarfsgerechten Rahmen im Sinne der Bürger vorzugeben".

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