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28.02.2023 | Verwaltungsmanagement | Nachricht | Online-Artikel

Mehr Ehrgeiz bei der digitalen Verwaltung gefordert

verfasst von: Alexander Ebert

2 Min. Lesedauer

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Eine ernüchternde Bilanz zum Onlinezugangsgesetz zieht der Normenkontrollrat in seinem aktuellen Positionspapier. Das Beratungsgremium will nun den Druck auf die Bundesregierung erhöhen und fordert klare Fristen. 

Der Fortschritt komme als Schnecke daher und laufe auch noch zeitraubende Umwege, kritisiert der Nationale Normenkontrollrat (NKR) das Bundesinnenministerium für dessen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die erforderliche Trendumkehr sei in dem geplanten Gesetz nicht erkennbar..

Das OZG aus dem Jahre 2017 habe zwar die Digitalisierung von Bund, Ländern und Kommunen intensiver vorantrieben. Die Fortschritte seien aber vor allem der Frist im Gesetz zu verdanken, wonach bis Oktober 2022 wesentliche Verwaltungsleistungen digital bereitstehen sollten. Tatsächlich seien gerade einmal rund 33 von insgesamt 575 Leistungen bundesweit online verfügbar gewesen.

Nächste Frist ist in Gefahr

Nun drohe die Bundesregierung ein weiteres Ziel zu verfehlen. "73 dieser Leistungen sind zudem laut Single-Digital-Gateway-Verordnung (SDG-Verordnung) der Europäischen Union bis 2023 zu digitalisieren; hier droht die nächste Frist gerissen zu werden", heißt es im Positionspapier. Zudem vermisst das Gremium "eine mutige und vor allem nachhaltige Trendumkehr bei der Verwaltungsdigitalisierung". 

Weil im Gesetzentwurf auch selbst gesteckte Fristen fehlen, lasse die zuständige Ministerin Nancy Faeser den erforderlichen Ehrgeiz nicht erkennen, auch den Vertrauensverlust bei den Bürgerinnen und Bürgern abzubauen.

Klarer gesetzlicher Auftrag

Der NKR stellt in seinem aktuellen Positionspapier drei zentrale Forderungen auf. 

  • Erstens brauche es ein Zielbild einer digitalen Verwaltung sowie eine verbindliche Aussage zur Umsetzung. Dazu gehöre ein "klarer gesetzlicher Auftrag, was durch Bund, Länder und Kommunen bis wann zu realisieren ist". Dies müsse "kontinuierlich kontrolliert" und der Umsetzungserfolg "ehrlich und öffentlich evaluiert werden" Zudem sei ein Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen vonnöten.
  • Zweitens spricht sich der NKR dafür aus, das Prinzip Einer-für-Alle (EfA) zu vernachlässigen. Wichtiger sei es, dass Bund, Länder und Kommunen das Prinzip auf der Ebene von Standards und Basiskomponenten umsetzten. Das helfe, die Interoperabilität von föderal verteilten IT-Systemen und Softwareprodukten herzustellen. Weiter müsse ein innovationsförderlicher Wettbewerb im Bereich öffentlicher IT abgesichert werden. "Zudem muss das OZG ein viel größeres Augenmerk auf die bisher fehlenden architektonischen Grundlagen eines funktionierenden föderalen IT-Verbundes richten. Dies muss der eigentliche fachliche Kern des OZG sein", so der NKR.
  • Drittens fordert der NKR einen App-Store als Distributionsplattform, der Akteurinnen und Akteure auf verschiedenen Ebenen des Verwaltungsapparates den Zugang zu OZG-Software erleichtere. Dafür solle das Innenministerium die Föderale IT-Kooperation (FITKO) stärken, indem es Vorgaben für Ausgestaltung, Trägerschaft und Betrieb des Stores gesetzlich absichere.
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