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01.02.2022 | Verwaltungsmanagement | Nachricht | Online-Artikel

Kommunen den Zugang zu Fördermitteln erleichtern

verfasst von: Alexander Ebert

4 Min. Lesedauer

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Viele Städte und Gemeinden in Deutschland verzichten auf öffentliche Zuschüsse, da die Anträge zeit- und personalintensiv sind. Eine neue Studie zeigt, wie sich Hürden und Hemmnisse beseitigen ließen. 

Ob für Schulen, Klima oder Verkehr: Allein den deutschen Kommunen stehen rund 900 Fördertöpfe von Bund, Ländern und EU zur Verfügung. Städte und Gemeinden stehen einem Dschungel aus Förderprogrammen und -projekten gegenüber. Neben einem Überblick fehlen vielen Kommunen vor allem Zeit und Personal, um erfolgreiche Anträge zu stellen. Die Folge: Gerade Städte in strukturschwachen Gebieten verzichten deshalb auf Gelder aus Berlin oder Brüssel, weil ihnen die notwendigen Verwaltungsressourcen fehlen.

Darauf macht die aktuelle "Analyse der kommunalen Förderlandschaft" aufmerksam, die der Deutsche Städtetag mit der PD Beratungsgesellschaft erarbeitet hat. Die Studie basiert auf einer Online-Befragung mit knapp 350 Teilnehmenden sowie auf 34 Interviews mit Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen kommunalen Bereichen. Um einen umfassenden Überblick zu gewinnen, wurden sowohl Fördergeber als auch Fördernehmer gefragt.

Keine Zeit, kein Personal

Die Studie zeigt: Fast 60 Prozent der Befragten haben schon einmal darauf verzichtet, einen Antrag auf verfügbare Fördermitteln zu stellen. Als Gründe wurden vor allem Personalmangel, fehlende Erfahrungen mit Fördermittelanträgen und zu große Auswahl an Förderprogrammen genannt. Hinzu kämen komplizierte Antragsverfahren, zu kurze Programmlaufzeiten, zu hoher Eigenanteil und eine zeitintensive Umsetzung.

8-Punkte-Plan

Auf Basis der Befragungsergebnisse entwickelten die Studienautoren einen 8-Punkte-Plan für erfolgreiche Förderprogramme. So könnten etwa Fördergebende gemeinsam mit Fördernehmenden bereits in der Phase der Programmgestaltung zusammenarbeiten. Um die Bedarfe und spezifischen Bedingungen von Kommunen stärker zu berücksichtigen, sollten beispielsweise die Antrags- und Nachweispflichten vereinfacht und eine zentrale Stelle für jedes Programm etabliert werden, die Fördernehmende in allen Phasen der Bearbeitung unterstützt.

Weiter müssten Förderprogramme einen eindeutigen Förderzweck haben; eine zentrale Plattform sollte Informationen bereitstehen - inklusive des Eigenanteils, des Fördervolumen sowie der Fristen. Für die Antrags- und Nachweispflichten, so der Acht-Punkte-Plan weiter, müsse der Grundsatz gelten: "So viel wie nötig und so wenig wie möglich." Höhe der Mittel und bürokratischer Aufwand sollten "in einem angemessenen Verhältnis" stehen.

Der aus der Analyse abgeleitete "8-Punkte-Plan für erfolgreiche Förderprogramme" im Überblick

1. Förderrichtlinien sind in einer einheitlichen Systematik verfasst. Darüber hinaus gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene standardisierte Richtlinien für vergleichbare Arten von Förderprogrammen.

2. Das Förderprogramm entspricht dem Bedarf und den Umsetzungsmöglichkeiten der Fördernehmenden. Das heißt unter anderem, das Programm muss einfach umsetzbar und die Förderfristen müssen ausreichend lang sein. So kann das Projekt sorgfältig vorbereitet und fristgerecht im Haushalt berücksichtigt werden.

3. Das Förderprogramm hat einen eindeutigen Förderzweck, das heißt, es gibt keine Überschneidungen mit anderen Programmen. Um dies zu gewährleisten, werden künftige Fördernehmende in den Programmentwicklungsprozess eingebunden. Ähnliche Förderprogramme werden zusammengefasst bzw. gebündelt abgewickelt.

4. Auf einer zentralen Plattform werden Informationen zum Förderprogramm zur Verfügung gestellt. Sie werden übersichtlich dargestellt, sind immer aktuell und beschränken sich auf die wesentlichen Inhalte wie die Höhe des Eigenanteils, das verfügbare Fördervolumen oder die Fristen der Förderung

5. Eine Lotsenfunktion in jedem Programm sorgt als Schnittstelle etwa zwischen Fördergebenden und Fördernehmenden dafür, dass sich letztere jederzeit sicher innerhalb eines Programms bewegen. An einer zentralen und spezialisierten Anlaufstelle können sie Fragen stellen, in den Erfahrungsaustausch mit anderen Fördernehmenden treten oder Unterstützung bei der Antragstellung bzw. Abwicklung der Förderung erhalten.

6. Das Förderprogramm ist ergebnisorientiert und bietet Handlungsspielraum für verschiedene Umsetzungsvarianten. Dabei werden regionale Besonderheiten berücksichtigt und innovative Vorgehensweisen zugelassen. In langfristigen Projekten kann die Förderung bei Bedarf auch geändert oder angepasst werden.

7. Bei den Antrags- und Nachweispflichten gilt der Grundsatz: "So viel wie nötig und so wenig wie möglich". Das bedeutet zum Beispiel, dass die Höhe der Fördermittel zum damit verbundenen "bürokratischen Aufwand" in einem angemessenen Verhältnis steht. Es wird nur das geprüft, was geprüft werden kann und der Ziel- beziehungsweise Erfolgskontrolle des Förderprogramms dient

8. Der erforderliche Eigenanteil ist dem Fördernehmenden immer in vollem Umfang bekannt. Aus den Förderrichtlinien ist ersichtlich, ob und inwiefern nicht geförderte Maßnahmen den Eigenanteil erhöhen. Auch ist es möglich, den Eigenanteil für strukturschwache Regionen oder Fördernehmende in der Haushaltssicherung zu verringern beziehungsweise den Eigenanteil über Alternativen zu finanziellen Eigenmitteln adäquat nachzuweisen

Armen Städten helfen

Zudem müsse der erforderliche Eigenanteil dem Fördernehmenden immer in vollem Umfang bekannt sein. "Auch ist es möglich, den Eigenanteil für strukturschwache Regionen oder Fördernehmende in der Haushaltssicherung zu verringern bzw. den Eigenanteil über Alternativen zu finanziellen Eigenmitteln adäquat nachzuweisen", so die Forderung unter Punkt acht.

Der Deutsche Städtetag geht davon aus, dass die Kommunen in den nächsten Jahren massiv in Klimaschutz und Digitalisierung investieren müssen. Doch dafür seien gute Förderprogramme notwendig.

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