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06.07.2016 | Verwaltungsmanagement | Nachgefragt | Online-Artikel | In Kooperation mit: Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e.V.

Nachgefragt: Wieviel Gesundheit verträgt das Land?

1:30 Min. Lesedauer

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In der gegenwärtigen politischen Diskussion und im politischen Handeln werden drängende Infrastrukturfragen durch die Flüchtlingsproblematik an die Seite gedrängt. Viele Mitarbeiter in kommunalen Verwaltungen und in gemeinnützigen Organisationen sowie in Kirchenorganisationen sind durch die Herausforderungen nahezu komplett absorbiert. Dennoch stellt sich in den letzten Jahren wieder vermehrt die Problematik der Schließung vor allem kleinerer Krankenhäuser im ländlichen Raum. Gerade hier ist die Infrastruktur immer noch nicht wettbewerbsfähig mit den Ballungsräumen ausgebaut. Das führt irgendwann zwangsläufig zu Phänomenen, die wir auch in Entwicklungsländern beobachten: Landflucht und Aufbau überforderter städtischer Verdichtungsräume. Während es bei der letzten Schließungswelle von Krankenhäusern noch hieß, runde Tische könnten die Versorgung sichern und die grundgesetzliche Gleichheit der Lebensverhältnisse garantieren, sind heute weitergehende Instrumente gefragt. Bislang werden vermehrt zwar unprofitabel gemanagte, aber systemrelevante Häuser in der Fläche geschlossen.
Was tun? Es fehlt das systemrelevante Know-how in den Verwaltungen, um im Interessendickicht des Gesundheitswesens klar Stellung beziehen zu können. Aus demselben Grund scheut man auch vor der Verantwortungsübernahme zurück. Hier hilft nur noch, sich eindeutig Klarheit über die jeweilige Situation zu verschaffen. Versorgungsdatenanalysen, die sowohl ambulante als auch stationäre wie auch pflegerische und rehabilitative Gesundheitsleistungen für eine Region abbilden, helfen hier weiter. Nur wer die Patientenströme kennt und weiß, welche Landkreise er möglicherweise noch mit seinen Einrichtungen und Akteuren versorgt, kann im Fall der Fälle eigene, objektiv fundierte Konzepte vorlegen und umsetzen.
Hier hat der Gesetzgeber die entsprechenden Instrumente bereitgelegt: Kommunen dürfen Medizinische Versorgungszentren in eigener Regie betreiben. Schon immer durften sie auch stationäre Einrichtungen führen. Die Kunst besteht darin, an die eigene Versorgungslage angepasste neue Hybridmodelle ambulant-stationärer Versorgung auf- und umzubauen und die High End Medizin den großen Zentren zu überlassen. Hier setzt politisches Handeln wieder ein: Konzepte, Konsensfindung und Umsetzung regionaler Gesundheitsversorgung.

Autor: Markus Bazan, BAZAN Managementgesellschaft mbH

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