Das E-Government-Gesetz verpflichtet Städte und Kommunen, Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Wo sehen Sie die größten Herausforderungen?
Ulrich Hörning: Eine große Herausforderung ist sicher, dass man zwar ein ambitioniertes E-Government-Gesetz einführt, an den Datenschutzregeln und auch an den Mitspracheregeln von Personalvertretungen jedoch nichts geändert wurde. Jedes Datenfeld, jede Änderung in einem Prozess ist in jedem Fachamt immer noch einmal Gegenstand von umfassenden ITSicherheits-, Datenschutz- und Personalratsbeteiligungsverfahren. Vor diesem Hintergrund ist der Termin im Jahr 2022, an dem das E-Government- Gesetz umgesetzt werden muss, gefühlt übermorgen. Es stellt sich die Frage, ob die Vorab-Genehmigung aller möglichen Fälle der richtige Weg nach vorne ist oder ob man nicht über eine etwas gröbere Risikobewertung zusammen mit einer Risikokontrolle im laufenden Prozess plus einer entsprechenden Ombudsmannfunktion bei Missbrauch schneller und auch experimenteller vorankommen würde.
Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund die Forderung nach einer agilen Arbeitsweise im öffentlichen Sektor?
Ich würde das begrüßen. Allerdings können wir uns auf Verwaltungskongressen über agile Verwaltung die Herzen erwärmen, aber wenn wir gleichzeitig an jedem Aktions- und Interaktionspunkt von Verwaltung jedes Risiko minimieren wollen, mit Vorab-Beteiligung aller Mitarbeiter zu allen Fragestellungen, Vorab-Genehmigung aller möglichen Datenschutzkonstellationen, ist die Umsetzung schwierig. Auch mögliche Kooperationen mit Unternehmen werden durch das bestehende Vergaberecht, beziehungsweise die damit verbundenen Compliance-Themen erschwert. Wenn jedes Experimentieren im Keim erstickt wird, weil etwas schiefgehen könnte, braucht man sich nicht zu wundern, wenn die Leute am Ende nicht agil arbeiten. Meine Grundbotschaft ist deshalb: Wir brauchen nicht nur die E-Government-Gesetze, die Government-Mittel und Millionen des Onlinezugangsgesetzes. Wir brauchen auch einen bewussten Blick auf die Querbeziehungsweise Schutzlogiken. Wenn dem Bürger und dem Verwaltungsmitarbeiter der umfassendste Schutz suggeriert werden soll, führt das dazu, dass sich faktisch nichts bewegt.
Mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept "Leipzig 2030" soll die Stadt fit für die Zukunft gemacht werden. Worum geht es bei diesem Konzept?
Der Leitsatz des Konzepts ist, Leipzig wächst nachhaltig. Er spiegelt die Grundhaltung und den Willen der Stadt wieder, die Herausforderungen des Wachstums nicht nur quantitativ zu bewältigen, sondern auch im Sinne einer nachhaltigen und dem Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtenden Entwicklung auszugestalten. Zu den Kernthemen zählen unter anderem eine
nachhaltige Flächennutzung, nachhaltige Mobilität und eine vorsorgende Klima und Energiestrategie. Themen wie Digitalisierung, Gleichstellung oder Migration sind in das Konzept integriert, bilden aber nicht den Hauptfokus.
Lesen Sie das vollständige Interview in der innovativen Verwaltung 9/2018.