Beim Bürokratieabbau steckt der Teufel im Detail
- 25.11.2025
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Deutschland ächzt unter der Bürokratie. Zahlreiche Vorschriften nerven Bürgerinnen und Bürger und bremsen die Wirtschaft aus. Die Bundesregierung steuern nun gegen. Doch es gibt Kritik am Entlastungspaket. Auch die Länder beschäftigt das Thema.
Das Bürokratieentlastungspaket der Bundesregierung ruft gemischte Gefühle hervor. Derweil arbeiten auch die Länder an Vereinfachungen. So sollen zum Beispiel Kommunen in Baden-Württemberg leichter – und trotzdem rechtssicher – experimentieren können.
Fokusiert/Getty Images/iStock
50 Eckpunkte umfasst das Bürokratieentlastungspaket, das die Bundesregierung im November beschlossen hat. Diese Eckpunkte bilden die Basis für konkrete Gesetzesvorhaben, die in den kommenden Monaten umgesetzt werden sollen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) spricht von Entlastungen in Milliardenhöhe.
Die Eckpunkte ziehen sich quer durch die einzelnen Politik-Ressorts. Sie sollen sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die Wirtschaft entlasten. Drei Auszüge aus den von Bundesminister Dr. Karsten Wildberger genannten Punkten:
- Beispiel Verkehr: Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrswege beschleunigen. Verfahren würden gebündelt, verschlankt und digitalisiert. Das bedeute weniger Schritte und kürzere Durchlaufzeiten. Zuständig ist das Bundesministerium für Verkehr (BMV).
- Beispiel Baugewerbe: Die Reform des Gebäudetyp-E-Gesetzes fällt in die Bereiche des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Es soll unter anderem eine Anpassung des Bauvertragsrechts beinhalten. Damit könne von nicht zwingenden Komfort- beziehungsweise Ausstattungsstandards leichter abgewichen werden. So werde Bauen einfacher, günstiger und schneller.
- Beispiel Arbeitswelt: Das Sofortprogramm für die Vereinfachung im Arbeitsschutz liegt in der Verantwortung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Es hebe zum Beispiel Schwellen für Sicherheitsbeauftragte an. Damit könnten 123.000 Beauftragte entfallen. Zudem würden die Druckluftbeauftragten abgeschafft und die Formvorgaben modernisiert.
Acht Direktmaßnahmen beschlossen
Darüber hinaus hat die Bundesregierung laut BMDS acht Maßnahmen beschlossen, die direkt umgesetzt und mindestens 100 Millionen Euro an Entlastung bringen sollen. Beispielsweise werde die Gewerbeordnung vereinfacht. Zudem würden Berichtspflichten für verschiedene Bereiche aufgehoben. Des Weiteren seien die Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen und zielgerichtete Erleichterungen hinsichtlich steuerlicher Verordnungen vorgesehen.
Das aktuelle Entlastungspaket sei erst der Anfang des Bürokratierückbaus. Es gelte jetzt, "den Blick auf die Umsetzung und weitere Vorhaben zu richten", so Wildberger.
Note "bescheiden" kommt aus der Wirtschaft
Wie kommt das Paket an? Beim Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hält sich das Lob in Grenzen. Zwar erkennt man dort die Bemühungen um einen Bürokratierückbau an. Die Maßnahmen blieben aber deutlich hinter den Erwartungen und den einstigen CDU-Wahlkampfaussagen zurück. IW-Direktor Professor Dr. Michael Hüther kommentierte die Beschlüsse der Regierung als "bescheiden – eher Nagelschere als Kettensäge". Denn der Sachverständigenrat schätze die in der Wirtschaft regelmäßig anfallenden Bürokratiekosten im Jahr 2024, die allein auf bundesrechtliche Vorgaben zurückzuführen seien, auf rund 65 Milliarden Euro.
Allerdings konstatiert Hüther: "Vieles, was als Bürokratie gilt, ist schlicht notwendig", beispielsweise das Schreiben von Rechnungen oder die allgemeine Buchführungspflicht. Im Detail falle es oft schwer, viele Vorschriften zu benennen, die ersatzlos entfallen könnten. Aus Sicht des IW-Direktors verweisen die Ergebnisse des Entlastungskabinetts auf ein grundlegendes Problem: "Vieles, über das wir klagen, ist tief in unserer politischen Kultur verwurzelt." Zu oft verhedderten sich Politik und Verwaltung in Einzelfallgerechtigkeit. Hüther hält einen Mentalitätswechsel für notwendig: Verwaltungen sollten anders arbeiten – mit effizienteren Prozessen, digitaler, pragmatischer, mit mehr Ermessensspielräumen für die Mitarbeitenden. "Das Mentalitätsproblem lässt sich nicht mit einer Kabinettssitzung lösen, zumal zu einer bürokratieabbauenden Staatsreform auch eine Reform des öffentlichen Dienstrechts zählen müsste", erklärt er.
Baden-Württemberg erprobt neue Möglichkeiten
In Baden-Württemberg will die Landesregierung den Ermessensspielraum erweitern. Das "Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz" soll Städten und Gemeinden Luft und Möglichkeiten verschaffen, kommunale Aufgaben in neuen Formen und in der kommunalen Zusammenarbeit zu erproben. Es schaffe einen rechtssicheren Rahmen für Experimente und Innovationen und setze dabei vor allem auf den kommunalen Sachverstand und die Initiative der kommunalen Ebene, heißt es vonseiten des Landtags.
In der Praxis soll das Regelungsbefreiungsgesetz wie folgt wirken: Wenn keine höherrangigen Rechtsgüter oder sonstige gewichtige Gründe entgegenstehen, gibt es vom Ministerium eine Genehmigung. Die Kommune kann in der Folge probeweise für bis zu vier Jahre von der Regelung abweichen. Die Erprobungen werden dokumentiert und ausgewertet. Von den Erfahrungen sollen auch andere Kommunen profitieren.
325.000 Menschen für Bürokratie eingestellt
Was Bürokratie für Unternehmen bedeutet, hat das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) untersucht. Demnach haben Firmen hierzulande in den vergangenen drei Jahren 325.000 Menschen eingestellt, um der wachsenden Bürokratie Herr zu werden. 14 Prozent der Betriebe in Deutschland bewerteten ihre bürokratische Belastung im Jahr 2025 als sehr hoch. 2022 lag der Wert noch bei vier Prozent. Die Erkenntnisse beruhen auf der IAB-Stellenerhebung, für die nach Angaben des Instituts knapp 10.000 Betriebe Antworten liefern.
Mehrere Studien kommen zu dem Ergebnis, dass überbordende Bürokratie ein bedeutendes Standorthemmnis darstellt und die Wirtschaftsleistung drückt. Nach Berechnungen des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung beliefen sich die Bürokratiekosten in Form entgangener Wirtschaftsleistung zwischen 2015 und 2022 auf durchschnittlich 146 Milliarden Euro pro Jahr. Dies entspricht etwa vier Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Denkbare positive Effekte von Bürokratie könnten zum Beispiel eine höhere Rechtssicherheit sein. Diese Effekte ließen sich jedoch nur schwer quantifizieren.