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02.03.2022 | Verwaltungsmanagement | Nachgefragt | Online-Artikel | In Kooperation mit: Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e.V.

Warum steigt der Transformationsdruck – auch auf die Bundesverwaltung – weiter?

verfasst von: Marc Reinhardt, Daniel Sahl-Corts

2 Min. Lesedauer

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Die neue Bundesregierung ist etwa 100 Tage im Amt und schon zeigt sich: Das Aufbruchssignal des Koalitionsvertrags betrifft nicht nur Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger, sondern auch den Staat selbst. Alles muss digitaler, aber auch nachhaltiger werden. Mit diesem Ziel kann eine ökologisch-soziale Marktwirtschaft geschaffen werden – ein modernes Leben und Handeln für Bürger, Wirtschaft und Staat. 

Den Weg dahin bestimmen zwei große Transformationen: Digitalisierung und Nachhaltigkeit. In der Digitalisierung des Staates ist die Verwaltung ja seit einigen Jahren aktiv engagiert – hier drängt schon dieses Jahr die Frist, bis zu der die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) weitestgehend abgeschlossen sein soll. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und in Artikel 15 des Bundes Klimaschutzgesetzes wurden Umsetzungsziele bis 2030 definiert und ein umfassendes Maßnahmenprogramm für Bundesbehörden beschlossen.

Das klingt zunächst nach etwas mehr Luft, ist aber in der Praxis mindestens genauso akut, denn damit die Ziele bis 2030 erreichbar sind, müssen schnellstmöglich Maßnahmen eingeleitet werden. Neben Umweltorganisationen ist auch der Bundesrechnungshof schon aktiv geworden und überprüft, ob die Ressorts und deren nachgeordnete Bereiche mit der Umsetzung begonnen haben und ob ein jährliches Monitoring aufgesetzt wurde. Aufgrund der Herausforderungen durch Corona ist dies aber meist noch nicht der Fall.

Nachhaltige Beschaffung, ein nachhaltiger Kantinenbetrieb, eine nachhaltige IT und das übergeordnete Ziel einer klimaneutralen Behörde – die Liste der Handlungsfelder ist lang und die Umsetzung für jede Behörde komplex. Das stellt viele Chefinnen und Chefs vor die Frage, wie diese Aufgaben angegangen werden sollen. Wie auch schon bei der Digitalisierung muss auch die Nachhaltigkeit Chefinnen- beziehungsweise Chefsache sein, wenn die Umsetzung bis 2030 gelingen soll. Daher muss aus der Verwaltung selbst, aber auch von ihren Dienstleistern hier Unterstützung organisiert werden.

Verwaltung kann von Wirtschaft lernen  

Digitalisierung ist ein, wenn nicht sogar der Schlüssel zur Erreichung dieser Nachhaltigkeitsziele. Der Staat kann dabei auch hier von der Wirtschaft, insbesondere der Industrie, lernen. Bereits seit vielen Jahren werden Unternehmen von Kundinnen und Kunden, Investoren und Analysten auf ihre strategische Nachhaltigkeitsausrichtung überprüft (ESG-Rating) und müssen berichten, ob sie Nachhaltigkeitskriterien in ihren Lieferketten erfüllen. 

Die gleiche Transparenz sollte beim Staat ebenfalls gelten, um einer nachhaltigen Beschaffung und Haushaltsführung gerecht zu werden. Auch dies kann ohne Digitalisierung fast nicht erreicht werden. Eine digitale Infrastruktur (z. B. Cloud-Lösungen) und datengestützte Tools (CO₂-Kalkulator) können Behörden dabei helfen, schnell Maßnahmen aufzusetzen, ein stringenteres Monitoring zu etablieren und damit die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und ihre Vorbildfunktion wahrzunehmen.

Dieser Beitrag ist erschienen in der innovativen Verwaltung 3/2022.

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