Der Bund will die Verwaltung der Autobahnen neu organisieren – Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung sollen aus der Regie der Bundesländer entlassen werden. Diese Aufgaben will künftig die Bundesregierung übernehmen und dafür eine neue Bundesfernstraßengesellschaft gründen. Um deren Kompetenzen zu regeln, muss der Bundestag entsprechende Gesetze verabschieden. Das wird am 19. Mai 2017 erwartet.
Hinter der Überführung der Autobahnen in Bundesaufsicht steht das Motiv, Baumaßnahmen schneller und günstiger umzusetzen. Auch Autofahrer könnten davon profitieren, wenn etwa Sanierungen von Straßenbelägen und Brückenbauwerken nicht durch Interessengegensätze zwischen Bund und Ländern verzögert werden.
Autobahnbau mit neuen Partnern organisieren
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) befürwortet die Neugründung, sieht aber vor dem Beschluss noch offene Fragen. Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung: "Die Infrastrukturgesellschaft muss eigenständig nach wirtschaftlichen Erwägungen arbeiten dürfen. Der Bundestag muss zügig der Gründung der Infrastrukturgesellschaft zustimmen. Sie schafft Planungssicherheit für Unternehmen, Bürger und Verwaltung."
Umfangreiche Eingriffsrechte in das operative Geschäft, wie diskutiert, würden die Gesellschaft handlungsunfähig machen. Als Beispiel nennt der BDI hier kontroverse Auffassungen, ob und wie die Gesellschaft Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) nutzen kann. Aus Sicht des BDI haben sich ÖPP im Bundesfernstraßenbau bewährt.
Kontrolle der Bundesfernstraßengesellschaft
Insgesamt plädiert der BDI dafür, die "sinnvolle" parlamentarische Kontrolle der Bundesfernstraßengesellschaft auf die "Kernfunktionen des Bundesverkehrswegeplans und regelmäßige Berichtspflichten" zu konzentrieren. Wenn der Bundestag seine Inspektionsmöglichkeiten auf das operative Geschäft ausweite, laufe die neue Gesellschaft Gefahr, "faktisch handlungsunfähig" zu werden. Statt 16 Bundesländern könnten dann die Abgeordneten von 299 Bundestagswahlkreisen versuchen, ihre Interessen durchzusetzen.