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2021 | OriginalPaper | Buchkapitel

Vielfalt gestalten – nicht Einfalt

Der Beitrag der Kirchen zum Gemeinwohl aus evangelischer Sicht

verfasst von : Ralf Stroh

Erschienen in: CSR in Hessen

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

Der Vertrag der hessischen Landeskirchen mit dem Land Hessen bekräftigt in seinen einleitenden Sätzen das gemeinsame Festhalten am „Öffentlichkeitsauftrag der Kirchen“ und fixiert diese Überzeugung mit den Worten: „Die Kirchen, die Kirchengemeinden und die aus ihnen gebildeten Verbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts; ihr Dienst ist öffentlicher Dienst“. Was trägt die Kirche zum Gemeinwohl bei? Besteht der „Öffentlichkeitsauftrag“ der Kirchen bzw. ihr „öffentlicher Dienst“ nur im Blick auf einen eng beschränkten Bereich des Lebens in der Traditionslinie Kaiser Wilhelms II. – Zuständigkeit für die Seelen der Gemeinden und die Nächstenliebe? Oder gibt es darüber hinaus auch eine Verpflichtung des Glaubens zum sozialen Handeln und zur Verantwortung in der Gesellschaft, wie es das Godesberger Programm der SPD unterstellt? Was es mit dem Beitrag der Kirchen zum Gemeinwohl auf sich hat, versteht sich nicht von selbst. Man muss darüber reden.

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Fußnoten
1
Vertrag der hessischen Landeskirchen mit dem Land Hessen (Staatskirchenvertrag) vom 18. Februar 1960, § 1, Absatz 4.
 
2
E. R. u. W. Huber, Hrsg., Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts, Bd. 3, Berlin 1983, S. 635.
 
3
Grundsatzprogramm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Beschlossen vom Außerordentlichen Parteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands in Bad Godesberg vom 13. bis 15. November 1959, Abschnitt Religion und Kirche.
 
4
Exemplarisch wird dies von Jesus in der Erzählung vom barmherzigen Samariter zur Sprache gebracht: Lk 10, 25–37.
 
5
Dass dies nie einfach ist, zeigt allein schon das Beispiel der komplexen Liebe, mit der wir unseren Eltern oder Geschwistern begegnen.
 
6
Derzeit (2020) gliedert sich das Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung (ZGV) in folgende Referate: Wirtschaft und Finanzpolitik, Arbeit und Soziales, Ländlicher Raum, Umwelt & Digitale Welt, Jugendpolitische Bildung sowie die Projektstelle Demokratie stärken.
 
7
Der Leitspruch für die Arbeit im Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN in Mainz lautet: „Aus christlicher Verantwortung vor Gott und den Menschen treten wir für eine gesellschaftliche Entwicklung ein, die sozial gerecht und ökologisch verträglich ist.“ (https://​www.​zgv.​info/​das-zentrum.​html) Dieser Leitspruch orientiert die Arbeit aller im ZGV tätigen Personen.
 
8
Vgl. zum Folgenden: Eilert Herms, Die Lehre im Leben der Kirche, in: ders., Erfahrbare Kirche. Beiträge zur Ekklesiologie, Tübingen 1990, 119–156. – Eilert Herms, Das Lehramt in den Kirchen der Reformation; in: ders., Kirche – Geschöpf und Werkzeug des Evangeliums, Tübingen 2010, 271–302. – Harald Goertz, Allgemeines Priestertum und ordiniertes Amt bei Luther, Marburg 1997.
 
9
Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern in der Neufassung vom 6.12.1999, Art. 1, Abs. 2.
 
10
Eilert Herms, Die Lehre im Leben der Kirche (s. Anm. 9), 128. – „Denn in einer kirchlichen Öffentlichkeit, in der das reformatorische Verständnis vom Geschehen der Offenbarung gilt, ist eben nicht nur (…) jeder Theologe in der Bildung einer eigenen Überzeugung begriffen, sondern jeder Christ.“ (ebd., 142)
 
11
Dies anzuerkennen, ist wohl eine der schwierigsten Aufgaben im Verlaufe einer jeden Beziehung von Eltern zu ihren Kindern.
 
12
Wie wenig die Person, der die christliche Verkündigung gilt, das Überzeugtwerden durch diese Verkündigung selbst in der Hand hat, kann man sich an der Bekehrungsgeschichte des Paulus klarmachen, der vom Verfolger zum Apostel wurde – nicht weil er diesen Wandel anstrebte, sondern weil er innerlich ohne sein Zutun von der Wahrheit der christlichen Botschaft überzeugt wurde (vgl. Gal 1,10–24). Gewissheiten entstehen passiv. Unsere Aktivität folgt erst darauf, indem wir ernstnehmen, was uns innerlich überzeugt hat.
 
13
Übrigens ist diese Einsicht in das Begründetsein eines jeglichen vernünftigen Wirklichkeitsumganges in einem Kontakt mit der Wirklichkeit, der dem Verstehen und Begreifen vorausliegt, nicht auf den theologischen Betrieb beschränkt, sondern findet sich auch in philosophischen Erkenntnistheorien. Vgl. etwa Wolfgang Stegmüller, Metaphysik, Skepsis, Wissenschaft. Zweite, verbesserte Auflage Berlin – Heidelberg – New York 1969.
 
14
Das gilt letztlich für alle Bildungsprozesse – sei es im familiären oder im schulischen Bereich oder wo auch immer.
 
15
Das spricht nicht natürlich nicht gegen die ethische Verpflichtung, sich möglichst klar auszudrücken – aber es reduziert den Erwartungsdruck an die eigenen Möglichkeiten und Verantwortlichkeiten.
 
16
Weshalb es für ihn auch nicht nötig war, sich vor der eigenen Verkündigungstätigkeit die Theologie der ihm voraufgehenden Apostel anzueignen, sondern in eigener Verantwortung von dem zu reden, was ihm über den christlichen Glauben klar geworden war (vgl. Gal, 1, 17).
 
17
Das ist natürlich kein Anlass, sich über die scheinbare Beschränktheit der Früheren zu mokieren. Denn in diesem Fall gilt nicht selten das Diktum Heinrich Heines über die Nachfolger Martin Luthers, die sich über diesen erhaben fühlten: „Sie sind Zwerge auf den Schultern eines Riesen.“
 
18
Wenn ihr Beitrag nicht das „Innen“ betrifft, also nicht an dem sachlichen Thema der Unternehmung ausgerichtet ist, bleibt es beim bloßen Aktionismus und der Effekt verpufft.
 
19
Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa (Leuenberger Konkordie) = Agreement between reformation churches in Europe. Mit einer Einleitung (zweisprachig) von Friedrich-Otto Scharbau. Hrsg. von Wilhelm Hüffmeier im Auftrag des Exekutivausschusses für die Leuenberger Lehrgespräche. Frankfurt am Main 1993. Vgl. auch Die Kirche Jesu Christi. Der reformatorische Beitrag zum ökumenischen Dialog über die kirchliche Einheit. Im Auftrag des Exekutivausschusses für die Leuenberger Kirchengemeinschaft herausgegeben von Wilhelm Hüffmeier, Frankfurt am Main, 3. Auflage 2001.
 
20
Friedrich Schleiermacher entfaltet in seiner Dialektik auf der Grundlage dieser Einsicht eine methodische Kunstlehre des Streites: „Dialektik ist Darlegung der Grundsätze für die kunstmäßige Gesprächsführung im Gebiet des reinen Denkens“. Friedrich Schleiermachers Dialektik – Im Auftrage der Preußischen Akademie der Wissenschaften aufgrund bisher unveröffentlichten Materials herausgegeben von Rudolf Odebrecht, Darmstadt 1976, 5 (Lehrsatz § 1).
 
21
Eilert Herms, Keine Alternative zur Ökumene; in: ders., Von der Glaubenseinheit zur Kirchengemeinschaft II, Marburg 2003, 512. – „Vielmehr wird die theologische Kompetenz in den Positionen von Bischof und Pfarrer sich gerade daran erweisen, daß auch gegen die bildungsfeindlichen Tendenzen der spät- bzw. nachindustriellen Kultur auf die Erhaltung einer eigenständigen Urteils- und Lehrfähigkeit in der Laienschaft hingearbeitet wird.“ (Eilert Herms, Die Lehre im Leben der Kirche (s. Anm. 9), 146) Es ist folglich immer das Zeichen eines unevangelischen Theologieverständnisses, wenn Pfarrerinnen oder Pfarrer die Diskussion mit Laien über Fragen, die das kirchliche Leben und seine Organisation oder die gesellschaftliche Praxis des christlichen Glaubens betreffen, durch das Argument zu beenden suchen, sie hätten Theologie studiert und das Gegenüber müsse das nun einfach hinnehmen, denn es verstünde davon nichts.
 
22
Vgl. auch Grundlagen der theologischen Ausbildung und Fortbildung im Gespräch. Die Diskussion über die „Grundsätze für die Ausbildung und Fortbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer der Gliedkirchen der EKS“. Dokumentation und Erträge von 1988 bis 1993. Im Auftrag der Gemischten Kommission für die Reform des Theologiestudiums herausgegeben von Werner Hassiepen und Eilert Herms, Stuttgart 1993.
 
23
Eine Rekonstruktion seines enzyklopädischen Aufrisses der theologischen Wissenschaft findet sich in: Ralf Stroh, Schleiermachers Gottesdiensttheorie. Studien zur Rekonstruktion ihres enzyklopädischen Rahmens im Ausgang von „Kurzer Darstellung“ und „Philosophischer Ethik“, Berlin – New York 1998.
 
24
Zum Vergleich der Zielsetzung der theologischen mit der medizinischen Ausbildung vgl. Ralf Stroh, Das Ganze im Blick behalten. Überlegungen im Anschluß an Schleiermachers Bestimmung der Theologie als positive Wissenschaft, in: Befreiende Wahrheit. Festschrift für Eilert Herms zum 60. Geburtstag herausgegeben von Wilfried Härle, Matthias Heesch und Reiner Preul, Marburg 2000, 205–215.
 
25
Friedrich Daniel Ernst Schleiermacher, Kurze Darstellung des theologischen Studiums zum Behuf einleitender Vorlesungen. Kritische Ausgabe, hrsg. von Heinrich Scholz, 3. Aufl. Leipzig 1910, Neudruck Darmstadt 1982, § 5.
 
26
Schleiermacher benennt diese soziologische Fragestellung mit dem Ausdruck „kirchliche Statistik“: Friedrich Schleiermacher, Kurze Darstellung (s. Anm. 25), §§232 ff.
 
27
Die vielfältigen und ganz unterschiedlichen Beispiele gesellschaftlichen Engagements, die sich in allen Kirchengemeinden, Dekanaten, Regionen und der Gesamtkirche zuhauf finden lassen, können ihre reiche innerkirchliche wie gesamtgesellschaftliche Frucht nur dann einbringen, wenn sie eingebettet sind in den gemeinsamen Austausch, von dem dieser Text handelt. Auch hier gilt: Die Dinge verstehen sich eben nicht von selbst. Man muss über sie reden.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Härle W (2000) Dogmatik (Christlicher Glaube und kirchliche Lehre). Zweite, überarbeitete Auflage Berlin, New York (De Gruyter) Härle W (2000) Dogmatik (Christlicher Glaube und kirchliche Lehre). Zweite, überarbeitete Auflage Berlin, New York (De Gruyter)
Zurück zum Zitat Herms E (2003) Dient das Durchhalten konfessioneller Differenzen dem bonum commune? In: ders., Von der Glaubenseinheit zur Kirchengemeinschaft II, Marburg (Elwert) Herms E (2003) Dient das Durchhalten konfessioneller Differenzen dem bonum commune? In: ders., Von der Glaubenseinheit zur Kirchengemeinschaft II, Marburg (Elwert)
Zurück zum Zitat Herms E (2007) Zusammenleben im Widerstreit der Weltanschauungen. Beiträge zur Sozialethik. Tübingen (Mohr) Herms E (2007) Zusammenleben im Widerstreit der Weltanschauungen. Beiträge zur Sozialethik. Tübingen (Mohr)
Zurück zum Zitat Herms E (2008) Politik und Recht im Pluralismus. Tübingen (Mohr) Herms E (2008) Politik und Recht im Pluralismus. Tübingen (Mohr)
Zurück zum Zitat Schleiermacher F (1987) Theologische Enzyklopädie (1831/32). Nachschrift David Friedrich Strauß. Hrsg. von Walter Sachs. Mit einem Vorwort von Hans-Joachim Birkner. Berlin, New York (De Gruyter) Schleiermacher F (1987) Theologische Enzyklopädie (1831/32). Nachschrift David Friedrich Strauß. Hrsg. von Walter Sachs. Mit einem Vorwort von Hans-Joachim Birkner. Berlin, New York (De Gruyter)
Zurück zum Zitat Vogel B (2013) Gemeinwohl oder: Die gute Ordnung der Gesellschaft. Berlin (Konrad Adenauer Stiftung) Vogel B (2013) Gemeinwohl oder: Die gute Ordnung der Gesellschaft. Berlin (Konrad Adenauer Stiftung)
Zurück zum Zitat von Campenhausen HF (2003) Die Entstehung der christlichen Bibel, unveränderter Nachdruck der 1. Ausgabe 1968 mit einem Nachwort von Christoph Markschies, Tübingen (Mohr) von Campenhausen HF (2003) Die Entstehung der christlichen Bibel, unveränderter Nachdruck der 1. Ausgabe 1968 mit einem Nachwort von Christoph Markschies, Tübingen (Mohr)
Metadaten
Titel
Vielfalt gestalten – nicht Einfalt
verfasst von
Ralf Stroh
Copyright-Jahr
2021
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DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-63004-4_52