Erschienen in:
2021 | OriginalPaper | Buchkapitel
Vielfalt gestalten – nicht Einfalt
Der Beitrag der Kirchen zum Gemeinwohl aus evangelischer Sicht
Zusammenfassung
Der Vertrag der hessischen Landeskirchen mit dem Land Hessen bekräftigt in seinen einleitenden Sätzen das gemeinsame Festhalten am „Öffentlichkeitsauftrag der Kirchen“ und fixiert diese Überzeugung mit den Worten: „Die Kirchen, die Kirchengemeinden und die aus ihnen gebildeten Verbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts; ihr Dienst ist öffentlicher Dienst“. Was trägt die Kirche zum Gemeinwohl bei? Besteht der „Öffentlichkeitsauftrag“ der Kirchen bzw. ihr „öffentlicher Dienst“ nur im Blick auf einen eng beschränkten Bereich des Lebens in der Traditionslinie Kaiser Wilhelms II. – Zuständigkeit für die Seelen der Gemeinden und die Nächstenliebe? Oder gibt es darüber hinaus auch eine Verpflichtung des Glaubens zum sozialen Handeln und zur Verantwortung in der Gesellschaft, wie es das Godesberger Programm der SPD unterstellt? Was es mit dem Beitrag der Kirchen zum Gemeinwohl auf sich hat, versteht sich nicht von selbst. Man muss darüber reden.
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