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2014 | Buch

VOB/A 2012 - Textausgabe/Text Edition

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A/German Construction Contract Procedures, Part A

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Über dieses Buch

Das Interesse ausländischer Bauherren und Investoren an den Inhalten der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A) ist groß. In den meisten Ländern gibt es keine vergleichbare Verordnung, um Aufträge zu vergeben, solide Bauverträge abzuschließen und verlässliche bauvertragliche Abmachungen zu vereinbaren. Diese zweisprachige Ausgabe gibt dem ausländischen Auftragnehmer und Auftraggeber einen Einblick in das Regelwerk der Vergabeverordnung und erleichtert den Dialog bei der Auftragsvergabe.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Fassung 2012

Frontmatter
Abschnitt 1 Basisparagraphen (§§ 1–22)
Zusammenfassung
Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird.
Springer Fachmedien Wiesbaden
Abschnitt 2 Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOB/A – EG) (§§ 1 EG – 21 EG)
Zusammenfassung
  • (1) Bauaufträge sind Verträge über die Ausführung oder die gleichzeitige Planung und Ausführung
  • 1.eines Bauvorhabens oder eines Bauwerks für einen öffentlichen Auftraggeber, das
    • a) Ergebnis von Tief- oder Hochbauarbeiten ist und
    • b) eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll oder
  • 2. einer dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugute kommenden Bauleistung, die Dritte gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen erbringen.
Die Bestimmungen dieses Abschnittes sind von Auftraggebern im Sinne von § 98 Nr. 1 bis 3, 5 und 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für Bauaufträge und Baukonzessionen anzuwenden, bei denen der geschätzte Gesamtauftragswert der
  • (2) 1.Baumaßnahme oder des Bauwerkes (alle Bauaufträge für eine bauliche Anlage) mindestens dem in § 2 Nr. 3 der Vergabeverordnung (VgV) genannten Schwellenwert ohne Umsatzsteuer entspricht. Der Gesamtauftragswert umfasst auch den geschätzten Wert der vom Auftraggeber beigestellten Stoffe, Bauteile und Leistungen.
  • 2. Werden die Bauaufträge im Sinne von Nr. 1 für eine bauliche Anlage in Losen vergeben, sind die Bestimmungen dieses Abschnittes anzuwenden
    • a) bei jedem Los mit einem geschätzten Auftragswert von 1 Million € und mehr,
    • b) unabhängig von Buchstabe a für alle Bauaufträge, bis mindestens 80 % des geschätzten Gesamtauftragswertes aller Bauaufträge für die bauliche Anlage erreicht sind.
  • (3) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Schätzung des Auftragswertes ist der Tag, an dem die Bekanntmachung der beabsichtigten Auftragsvergabe abgesendet oder das Vergabeverfahren auf andere Weise eingeleitet wird.
  • (4) Der Wert eines beabsichtigten Bauauftrages darf nicht in der Absicht geschätzt oder aufgeteilt werden, den Auftrag der Anwendung dieser Bestimmungen zu entziehen.
Springer Fachmedien Wiesbaden
Abschnitt 3 Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A – VS) (§§ 1 VS – 21 VS)
Zusammenfassung
  • (1) Bauaufträge sind Verträge über die Ausführung oder die gleichzeitige Planung und Ausführung
  • 1. eines Bauvorhabens oder eines Bauwerkes für den öffentlichen Auftraggeber, das
    • a) Ergebnis von Tief- oder Hochbauarbeiten ist und
    • b) eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll, oder
  • 2. einer dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugute kommenden Bauleistung durch Dritte gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen.
Springer Fachmedien Wiesbaden

German Construction Contract Procedures Part A: General Provisions on the Award of Construction Contracts 2012 Edition

Frontmatter
Section 1 Basic Articles (§§ 1–22)
Abstract
“Construction work” means work of any type which results in a structure or other building work being created, maintained, modified or removed.
Springer Fachmedien Wiesbaden
Section 2 Provisions Relating to the Award of Contracts Within the Scope of Directive 2004/18/EC (VOB/A—EC) (§§ 1 EC—21 EC)
Abstract
(1) Works contracts are contracts having as their object either the execution, or both the planning and execution of
  • 1. a works project or a works for a public contracting authority, where that works project or works
    • a) is the outcome of building or civil engineering work and
    • b) is to fulfil an economic or technical function or
  • 2. work that provides a direct economic benefit to the contracting authority and is to be undertaken by a third party according to the requirements specified by the contracting authority.
Springer Fachmedien Wiesbaden
Section 3 Provisions Relating to the Award of Contracts Within the Scope of Directive 2009/81/EC (VOB/A—AP) (§§ 1 AP–21 AP)
Abstract
(1) Works contracts are contracts having as their object either the execution, or both the planning and execution of
  • 1. a works project or a works for a public contracting authority, where that works project or works
    • a) is the outcome of building or civil engineering work and
    • b) is to fulfil an economic or technical function, or
  • 2. work that provides a direct economic benefit to the contracting authority undertaken by a third party according to the requirements specified by the contracting authority.
Springer Fachmedien Wiesbaden
Metadaten
Titel
VOB/A 2012 - Textausgabe/Text Edition
herausgegeben von
Springer Fachmedien Wiesbaden
Copyright-Jahr
2014
Electronic ISBN
978-3-658-05224-9
Print ISBN
978-3-658-05223-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-05224-9