Das Thema „Vollmachten und Verfügungen“ hat in der Ruhestandsplanung in den letzten Jahren deutlich an Aufmerksamkeit gewonnen. Eine qualifizierte Unterstützung zu diesem Themenkomplex ist ein wichtiger Baustein einer ganzheitlichen Ruhestandsplanung mit dem Kunden im Mittelpunkt.
Neben der finanziellen sollte auch die rechtliche Selbstbestimmung ein integrativer Bestandteil der Beratung sein. Viele finanzielle Planungen funktionieren nur, wenn im Fall des Falles eine Vertrauensperson als Bevollmächtigter benannt wurde und somit die Zugriffsrechte auf Vermögenswerte, Versicherungsleistungen sowie rechtliche und medizinische Entscheidungen sichergestellt werden können.
Obwohl die Aufmerksamkeit für das Thema zugenommen hat, gibt es bei vielen Finanzberatern nach wie vor einen großen fachlichen Nachholbedarf. Die Umsetzung von Vollmachten und Verfügungen wird bisher oft in das Umfeld einer nur durch Rechtsanwälte/Notare durchzuführenden Beratung gerückt. Im Ergebnis wird damit das Thema leider viel zu häufig komplett aus der Ruhestandsplanung ausgegliedert. Dieses ist jedoch nicht mehr notwendig. Inzwischen gibt es Lösungsansätze für den Finanzberater, die es ihm ermöglichen, Vollmachten und Verfügungen mit dem Kunden einfach und unkompliziert umzusetzen, ohne dass dies eine verbotene Rechtsberatung darstellt. Ein entsprechendes Kooperationskonzept mit einem spezialisierten Dienstleister wird in diesem Kapitel dargestellt.
Anzeige
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugang zu diesem Inhalt zu erhalten