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Erschienen in:

Open Access 15.10.2024 | Hauptbeiträge – Thementeil

Vom Konzept zur gelebten Kultur. ‚Beteiligungsbeauftragte‘ in der Kinder- und Jugendhilfe als Motor von Organisationsentwicklung?

verfasst von: Dr. Lea Heyer

Erschienen in: Gruppe. Interaktion. Organisation. Zeitschrift für Angewandte Organisationspsychologie (GIO) | Ausgabe 4/2024

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Zusammenfassung

Der Beitrag für die Zeitschrift „Gruppe. Interaktion. Organisation. (GIO)“ fokussiert auf das Handlungsfeld der stationären Hilfen zur Erziehung in Deutschland und rückt vor dem Hintergrund der jüngsten Reform des achten Sozialgesetzbuches einen Organisationsentwicklungsprozess zur Implementierung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt. Leitend ist die Frage, welchen Beitrag die interne Weiterbildung von Fachkräften bei einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe zur Entwicklung einer partizipativen Organisationskultur leisten kann. Das Beteiligungskonzept der Organisation sowie das daran anknüpfende Fortbildungsdesign werden beschrieben und mithilfe einer systematischen Praxisbeobachtung der Erfahrungen teilnehmender Fachkräfte anhand kritischer Anfragen aus der Beteiligungsforschung diskutiert. In ihrer Rolle als „Beteiligungsbeauftragte“ können die Fachkräfte als interne Berater:innen verstanden werden, die durch aktuelles Fachwissen und einen hohen Grad der internen Vernetzung eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Beteiligung im organisationalen Alltag der Erziehungshilfen spielen können.
Hinweise

Hinweis des Verlags

Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.

1 Einführung: Vom Fachkonzept zum organisationalen Wandel in den stationären Erziehungshilfen

Im Bereich sozialpädagogischer Handlungsfelder ist die Arbeit mit Gruppen konstitutiv für organisationale Praxis, insbesondere in stationären Kontexten. Wie im vorliegenden Beitrag am Beispiel von Normen verdeutlicht wird, welche die Beteiligung von Adressat:innen betreffen, sind Gruppen in der Heimerziehung von regulatorischen Standards beeinflusst. Aktuell geht es im o. g. Feld um die Umsetzung eines dahingehenden Rechtsanspruchs, welcher im Zuge umfassender Gesetzesreformen im Jahr 2021 ausgeweitet wurde (Schnurr 2022). Um eine Betriebserlaubnis zu er- bzw. behalten, sind Einrichtungen wie etwa Kinder- und Jugendwohngruppen inzwischen zur Ausarbeitung eines Beteiligungskonzepts verpflichtet. Zunehmend wird vor diesem Hintergrund die Frage nach dessen tatsächlicher Umsetzung in der pädagogischen Praxis gestellt (Pluto 2022). Das im Artikel vorgestellte Fallbeispiel rückt mit der Abteilung Stationäre Erziehungshilfe der BBW Leipzig gGmbH einen Träger in den Fokus, der sich mithilfe eines begleitenden Trainingsangebots für Fachkräfte auf den Weg gemacht hat. Kern seines Beteiligungskonzepts ist der Aufbau einer Gruppe von so genannten „Beteiligungsbeauftragten“, die maßgeblich für die Etablierung einer beteiligungsorientierten Kultur in der Abteilung Stationäre Erziehungshilfen verantwortlich sein sollen. Die Autorin wurde mit einem Training der für diese Aufgabe ausgewählten acht Mitarbeiter:innen beauftragt, was eine systematische Praxisbeobachtung ermöglichte. Im Artikel werden unter Bezugnahme auf Erkenntnisse aus der Forschung zu Partizipation in der Kinder- und Jugendhilfe kritische Anfragen an das Instrument der Beteiligungsbeauftragten gestellt, um das Potenzial dieser Gruppe von Fachkräften als interne „Motoren der Organisationsentwicklung“ zu diskutieren.

2 Beteiligung als Handlungsprinzip in der Kinder- und Jugendhilfe

Kinder- und Jugendhilfe als Segment Sozialer Arbeit hat in Deutschland seine Rechtsgrundlage im Sozialgesetzbuch VIII. Dieser Artikel fokussiert auf das Leistungsangebot nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform), die so genannte stationäre Kinder- und Jugendhilfe (im Folgenden: SEH) (Günder und Nowacki 2020). Dieses Handlungsfeld ist u. a. begründet in der Orientierung am „Familienprinzip“ stark geprägt durch die Arbeit mit und in Gruppen (ebd.). Gruppensituationen werden bewusst hergestellt, um einen gemeinsamen Lernraum und ein förderliches Setting des Aufwachsens zu schaffen (Domann 2020). Trotz des Schutz- und Erziehungsauftrags der SEH ist sie durch eine leidvolle Geschichte von institutionellem Machtmissbrauch geprägt (Welsche et al. 2023). Als Konsequenz von Aufarbeitungsprozessen und Reformbemühungen sind heute Fachstandards wie die Mitbestimmung und Beteiligung junger Menschen leitgebend (ebd.).
In der Fachdiskussion um Partizipation wird in der Sozialen Arbeit zumeist zwischen Beteiligung, Teilhabe und Teilnahme unterschieden (Schnurr 2022, S. 16f); Partizipation fungiert häufig als Oberbegriff. Im Folgenden ist mit Beteiligung in der SEH die „freiwillige, aktive Teilnahme, Mitwirkung, Mitgestaltung und Mitbestimmung von Personen oder Gruppen an Entscheidungen, Planungen oder Aktivitäten“ gemeint, die sie selbst betreffen (Wolff und Hartig 2013, S. 17). Als sozialpädagogisches Handlungsprinzip soll Beteiligung zum Abbau von Machtungleichgewichten und somit u. a. zum institutionellen Kinderschutz beitragen (Schierer 2022). Im Fachdiskurs wird mittlerweile nicht mehr die Legitimität von Partizipation diskutiert, sondern die „Implementation beteiligungsorientierter Konzeptionen sowie die Kopplung von Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten in den Einrichtungen“ (Equit 2018, S. 16).
Vorliegende Reviews weisen aber darauf hin, „dass bei der Umsetzung und Gewährung von Partizipation [der] fachliche Anspruch und die tatsachliche Realisierung auseinanderliegen“ (Eberitzsch et al. 2021, S. 117). Zudem muss auf die Gefahren einer Verkürzung von Beteiligung als pädagogisches „Programm“ (Munsch und Müller 2020, S. 11) und die Ambivalenzen von Partizipation in Erziehungsprozessen (Reichenbach 2006, S. 58ff) hingewiesen werden. Aus der Change-Management-Forschung wissen wir, dass es letztlich „auf die partizipative Prozessgestaltung der Leitlinienerarbeitung an[kommt], wenn [diese] Akzeptanz und Wirksamkeit entfalten soll[en].“ (Dirksen 2023, S. 203) Ausgangspunkt für Veränderungsbemühungen in der SEH muss somit sein, dass eine beteiligungsorientierte Fach- und Organisationskultur nichts ist, was a) von oben „verordnet“ werden kann und b) rein individuell zu bewerkstelligen wäre. Die Etablierung einer Beteiligungskultur und dahingehende Organisationsentwicklungsprozesse müssen als soziales, in sich bereits partizipatives Unterfangen ausgestaltet werden. Der Blick auf die Anfänge der Gruppendynamik als Wissenschaft unterstreicht dies. Letztlich macht Kurt Lewin bereits 1946 im Zuge seiner Ausführungen zur Aktionsforschung den Gedanken der Partizipation zu einem zentralen Moment der Gestaltung von (Inter‑)Gruppenprozessen (Lewin 1946). Diese Idee der Beteiligung hat in Folge dann in die Breite pädagogischer Felder Einzug gefunden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und inwiefern es dem o. g. Ziel zuträglich sein kann, eine Gruppe von Beteiligungsbeauftragten innerhalb einer Einrichtung der SEH zu etablieren.

3 Veränderung der Organisationskultur durch Beteiligungsbeauftragte?

An einem Fallbeispiel lassen sich die organisationalen Implikationen, die damit einhergehen, spezielle, auf verbesserte Beteiligungsprozesse abstellende Funktionen zu schaffen, tiefenscharf illustrieren. Für diesen Beitrag ausgewählt wurde ein Träger der Jugend(berufs)hilfe mit etwa 1000 Mitarbeitenden. Die betrachtete Einrichtung hat im Gegensatz zu deutlich kleineren Trägern der Kinder- und Jugendhilfe verhältnismäßig gute Startbedingungen für das Anstoßen organisationaler Veränderungsprozesse, da innerhalb der relativ großen Abteilung SEH eine personelle Disponierbarkeit der Mitarbeitenden in gewissem Maße gegeben ist und somit zeitliche Freiräume für interne Fortbildungen geschaffen werden können (vgl. Schiersmann und Thiel 2018, S. 36).
Das Beteiligungskonzept des Trägers wurde in einem betriebsinternen Prozess auf Leitungsebene entwickelt. Es beinhaltet Vergewisserungen über den Sinn und die Notwendigkeit der Verankerung von Partizipation in der SEH und stellt verschiedene offene Instrumente, wie etwa eine jährliche Abteilungskonferenz von Bewohner:innen und Mitarbeiter:innen, sowie repräsentative Formen wie einen Rat von Sprecher:innen der Wohngruppen vor (zur Systematik von Formen der Beteiligung siehe Stange 2002). Kernstück ist das Instrument der Beteiligungsbeauftragten, d. h.: Fachkräfte aus den Wohngruppen die verantworten sollen, „dass die Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten der jungen Menschen zu jeder Zeit sichergestellt sind und umgesetzt werden“ (BBW Leipzig Gruppe o.J., S. 3)1.
Ein dreimonatiger Schulungsprozess sollte das Konzept in der Organisation verankern und somit eine Veränderung der Organisationskultur anstoßen. In diesem Zusammenhang wurde die Autorin als externe Trainerin mit der Entwicklung und Durchführung einer Workshopreihe für die Gruppe der Beteiligungsbeauftragten betraut. Das Training wurde mit acht Fachkräften durchgeführt, die sich freiwillig gemeldet hatten. Die Fachkräfte arbeiten innerhalb der gleichen Abteilung in unterschiedlichen Wohngruppen und haben keine formale Weisungsbefugnis. Angeboten wurde ein dreistufiges Training in der Zeit von März bis Mai 2024. Mit dem Trainingsprozess wurden die Ziele verfolgt, den Beteiligungsbeauftragten a) Wissen zu Beteiligungsformen und Methoden zu vermitteln, b) Erfahrungen mit beteiligungsorientierten Planungs- und Entscheidungsprozessen zu ermöglichen und c) die eigene Rolle als Beteiligungsbeauftragte:r innerhalb der Organisation zu schärfen. Dazu wurden Entwicklungsprozesse innerhalb der Gruppe mit Hilfe von Selbststeuerungsaufgaben und Reflexionsangeboten aktiv gefördert. Die Teilnehmer:innen griffen u. a. das Modell der „Kantor-Rollen“ (vgl. Isaacs 1999) auf, um Entscheidungsprozesse unter den Beteiligungsbeauftragten zu reflektieren und in der Folge den Blick für vergleichbare Dynamiken etwa in der Interaktion mit Adressat:innen in Gruppensituationen oder mit Kolleg:innen im Rahmen von Teamberatungen zu schärfen. Im Folgenden werden Erfahrungen der Fachkräfte während des Durchlaufens des Trainingsprogramms skizziert, über die in den Workshops berichtet wurden.

4 Erfahrungen der Fachkräfte zu Beginn des Veränderungsprozesses

Das Training für die Beteiligungsbeauftragten wurde in drei Phasen durchgeführt. Zunächst konstituierte sich die Gruppe in einem Auftakt-Workshop, der dem Kennenlernen, Teambuilding und Erarbeiten eines geteilten Wissensfundaments diente. Im Sinne des erfahrungsbasierten Lernens (Kolb 1984) war dieser ebenso wie die folgenden Workshops in sich bereits partizipativ ausgestaltet und in großen Teilen von den Fachkräften mitgeprägt, sodass die Gruppenmitglieder Gelegenheiten zur Reflexion eigener Erfahrungen und ihrer Rolle und Haltung als Beteiligungsbeauftragte nutzen konnten. In der nächsten Phase wurden gemeinsame Handlungsstrategien für eigene erste projektbasierte Vorhaben im jeweiligen Wirkungsbereich der Fachkräfte entwickelt. Einige Teilnehmer:innen wählten hierzu die Zusammenarbeit in einer Subgruppe, zwei Teilnehmer:innen bevorzugten eine individuelle Vorgehensweise. Geplant wurden etwa eine Strategie zur Veränderung der Abendbrotsituation in einer Kinderwohngruppe sowie ein Vorgehen, mit dem eine partizipativere Haltung bei der Vorbereitung von Hilfeplangesprächen angeregt werden sollte. Dem folgte eine selbstorganisierte Umsetzungsphase, in der die Fachkräfte ihre Vorhaben realisierten und Erfahrungen in der neuen Rolle sammelten. Der Trainingszyklus fand seinen Abschluss in einem begleiteten „Checking-Out“ der Beteiligungsbeauftragten mit dem Ziel, das Erreichte zu reflektieren und Visionen für die kommenden Monate zu entwickeln.
Am Ende des Trainings berichten die Fachkräfte von dem Gefühl, sich zu Beteiligungsexpert:innen entwickelt zu haben. Sie schätzen die hinzugewonnenen Methodenkenntnisse als Chance, ihr Wissen innerhalb der Abteilung zu verbreiten. Einige berichten davon, bei Unsicherheiten und Rückkoppelungsbedarfen von Kolleg:innen angefragt zu werden. Negativer schätzen die Beteiligungsbeauftragten die Erfahrung ein, in ihren Teams zunehmend als ‚Soloverantwortliche‘ für Beteiligung angesehen zu werden. Sie schildern Schwierigkeiten, diesen angesichts des den Betreuungsalltag prägenden Zeit- und Erfolgsdrucks letztlich unerfüllbaren Anspruch abzuwehren. Es wird die Befürchtung geäußert, dass es aufgrund der Fortbildungsmaßnahme und der damit verbundenen ‚Message‘ an die Kolleg:innen („Für Beteiligung ist gesorgt“) nun de facto schwieriger werden könne, Kolleg:innen kontinuierlich mit in die Verantwortung zu nehmen und kollektive Prozesse einer beteiligungsorientierten Organisationsentwicklung anzustoßen. Einige Fachkräfte machen in ihrer neuen Rolle bereits Erfahrung mit organisationsinternen Konflikten etwa im Zusammenhang mit Haftungs- und Ressourcenfragen, die bei ihnen als Beteiligungsbeauftragten abgeladen werden. Berichtet wird insgesamt über eine Zunahme von Reibungen und fachlichen Auseinandersetzungen rund um das Thema Partizipation.

5 Diskussion: Kritische Anfragen aus der Forschung zu Beteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe

Mit Stremmer (2017, S. 94) ist davon auszugehen, „dass eine beteiligungsorientierte Gestaltung der Praxis der Heimerziehung insbesondere eine Frage der Haltung von Fachkräften und deren professionellem Selbstverständnis ist, welches sich als ‚gemeinsam geteilte Fachlichkeit‘ […] in Organisationskulturen manifestiert.“ Ungeachtet der diesbezüglich ersten Erfolgsmeldungen und erarbeiteten Handlungsstrategien sowie der allgemeinen Wertschätzung, welche die Workshopteilnehmer:innen in ihrem jeweiligen Arbeitskontext erfahren, werden im Folgenden drei kritische Anfragen an das Instrument der Beteiligungsbeauftragten gestellt. So illustrieren die Erfahrungen aus dem o. g. Fallbeispiel, was Beiträge aus der Forschung zu Beteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe allgemein beobachten, nämlich die Verkürzung von Beteiligung auf ein von Fachkräften veranstaltetes „Programm“ (etwa: Munsch und Müller 2020). Beteiligung in Form von Projekten und Gremien „umzusetzen“, wird laut diesen Autor:innen einem umfassenderen Verständnis von Beteiligung als Weg zu einer ‚demokratisierten‘ Organisationsentwicklung nicht gerecht. Drei durch das o. g. Fallbeispiel freigelegte Aspekte verdienen dabei besondere Beachtung:
1.
Zum einen birgt die Delegation beteiligungsorientierter Organisationsentwicklung an interne Expert:innen die Gefahr einer Mentalität des „Abhakens“, die dem Prozesscharakter demokratischer Mitbestimmungsprozesse nicht gerecht wird (vgl. BMFSFJ 2022, S. 30). Eine Gruppe von Beteiligungsbeauftragten zu etablieren kann den negativen Effekt entfalten, dass sich eine Einrichtung mit Verweis auf die Verantwortung organisationsinterner „Expert:innen“ der Aufgabe einer weiterreichenden, Partizipationsprozesse stärkenden kollektiven Organisationsentwicklung entledigt.
 
2.
Des Weiteren werden – mit Blick auf das Setting Heimerziehung – inzwischen vielfach Probleme diskutiert, die mit nur scheinbar partizipativen Arrangements einhergehen (vgl. Jann 2024). Wird Adressat:innen etwa suggeriert, dass sie mitbestimmen müssen, um Zugang zu bestimmten Ressourcen zu erhalten, oder werden ihnen in quasi-demokratischen Prozessen Entscheidungen aufoktroyiert, könnte sich die Erfahrung eines prekären Machtungleichgewichts im Kontext stationärer Unterbringung weiter verfestigen, anstatt aufgebrochen zu werden (ebd.).
 
3.
Eine dritte Gefahr besteht in der Tendenz zur Exklusivität und „Verfachlichung“ von Beteiligungsprozessen (vgl. Munsch und Müller 2020, S. 19). So setzt Beteiligungshandeln nicht voraus, dass Adressat:innen (auch in der Kinder- und Jugendhilfe) dazu zunächst „befähigt“ werden müssen (ebd.). Skepsis ist insofern dort angebracht, wo Beteiligungsbeauftragte im Auftrag der Organisation und damit auch der Interessen der jungen Menschen handeln (sollen) – etwa dann, wenn sie wie im hier diskutierten Fallbeispiel qua Konzept stellvertretend für die Einberufung und Durchführung eines Gruppensprecher:innenrats verantwortlich gemacht werden.
 
Aus Forschungsbeiträgen, welche Beteiligungsprozesse in der Kinder- und Jugendhilfe untersuchen, leitet sich mithin die praktische Herausforderung an Organisationen im Bereich Sozialer Arbeit ab, nachhaltige Veränderungsprozesse auf personaler und organisationaler Ebene ins Rollen zu bringen. Als Quintessenz zeigt die Fallstudie, dass eine beteiligungsorientierte Organisationsentwicklung so betrieben werden muss, dass sie Alltagsroutinen erfasst, Reflexionsräume institutionalisiert und sich dies in entsprechenden Leitungsprozessen konkretisiert. Dies könnte beispielsweise erreicht werden, indem das zunächst betriebsintern entwickelte Beteiligungskonzept des Trägers in einem zukünftigen, freiwilligen nächsten Schritt mit Adressat:innen, Beteiligungsbeauftragten und Fachkräften gemeinsam reflektiert und partizipativ weiterentwickelt werden würde.

6 Fazit: Beteiligungsbeauftragte als interne Berater:innen verstehen und unterstützen

In dem in diesem Beitrag vorgestellten Fallbeispiel hat der Auftraggeber mit der Etablierung von Beteiligungsbeauftragten einen organisationalen Entwicklungsprozess in Gang gesetzt. Die Etablierung einer Beteiligungskultur verlangt auf der Ebene der Organisation und der Fachkräfte die Bereitschaft zu fachlicher, struktureller und persönlicher Veränderung (vgl. Krause 2019). Durch die Workshops für Beteiligungsbeauftragte konnten Lernprozesse angeregt werden, die sich bei den Teilnehmer:innen und im Kollektiv der Organisation vollziehen sollen. Dass dies gelingt, so kann argumentiert werden, zeigt sich an ersten Widerständen, die als Anzeichen der Phase des Lewinschen Unfreezing (Auftauens) (Lewin 1947, S. 34ff) verstanden werden können (vgl. Schein 1996): Die Beteiligungsbeauftragten widerlegen bestimmte Ansichten ihrer Kolleg:innen, konfrontieren mit Missständen und fördern durch die Verbreitung von Wissen ihre eigenen ebenso wie kollektive Lernanstrengungen.
Die Abteilung Stationäre Erziehungshilfe hat mit ihrem Beteiligungskonzept die Zündung für eine beteiligungsorientierte Kulturentwicklung getätigt, noch bevor dies vom Träger vorgegeben wurde. Die Strategie des flankierenden Trainingsprogramms kann als ein Versuch verstanden werden, eine Auswahl von Mitarbeiter:innen mit Macht auszustatten, um diese „zur kollektiv getragenen Macht des Unternehmens auszudehnen“ (Dirksen 2023, S. 201). Aus dieser Perspektive übernehmen die Beteiligungsbeauftragten die Funktion „interner Berater“, indem sie u. a. Mitarbeitende vernetzen, Wissen teilen und Innovationen entwickeln (vgl. von Ameln 2015, S. 9f) und somit Veränderungsprozesse ins Rollen bringen.
Die Trainings für Beteiligungsbeauftragte können mit Blick auf die sich in ihnen ereignenden sozialen Lernprozesse als Beispiel angewandter Gruppendynamik verstanden werden (vgl. Brosius 2009; Wellhöfer 2018). Das partizipative Lernen in der Gruppe der Beteiligungsbeauftragten ermöglicht es den Teilnehmer:innen, sich Wissen in einem partizipativen und interaktiven Prozess anzueignen, Macht- und Einflussverhältnisse wahrzunehmen und zu reflektieren sowie transparent innerhalb der Gruppe und nach außen zu kommunizieren. Insofern ist die Etablierung der Beteiligungsbeauftragten als ein sinnvolles Instrument anzusehen, um partizipativere Lernprozesse unter Fachkräften ebenso wie Adressat:innen anzuregen und damit eine Kultur der Beteiligung innerhalb der betrachteten Einrichtung der Sozialen Arbeit organisational „Fahrt aufnehmen“ zu lassen. Gleichzeitig besteht durch die beschriebenen Delegationsdynamiken die Gefahr, dass die damit erhofften organisationsverändernden Potenziale tendenziell unterbunden werden.
Wichtig wird vor diesem Hintergrund in Zukunft die Auseinandersetzung mit der strukturellen Verankerung von Beteiligungsbeauftragten innerhalb der Organisation als Ganzes sein. So ist mit Sell (2020, S. 31) festzuhalten, dass die „Vorgehensweise der Kulturentwicklung […] die gewünschte Kultur bereits erlebbar machen [sollte]. Autoritär vorgegebene Kulturveränderungen werden tendenziell autoritär sein, partizipativ erarbeitete Kulturveränderungen werden im Gegenzug fast zwangsläufig auch in Zukunft mehr Partizipation erwirken“. Die Position der Beteiligungsbeauftragten in den organisationalen Machtstrukturen, die insbesondere innerhalb stationärer Settings immer auch als „riskant“ verstanden werden müssen (Jann 2024, S. 112), zu stärken und zugunsten einer gerechteren Verteilung von Zugängen und Beteiligungschancen zu nutzen, wird notwendig sein, um nachhaltig organisationale Veränderungen in Richtung einer gelebten Beteiligungskultur zu bewirken.

Danksagung

Ich danke Prof. Ingo Bode (Universität Kassel, Institut für Sozialwesen) sowie Karin Leonhardt und Tom Spindler (Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH, Jugend- und Erziehungshilfeverbund).

Interessenkonflikt

L. Heyer war für den im Beitrag porträtierten Träger Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH, Geschäftsbereich Jugend- und Erziehungshilfeverbund, im Zeitraum März bis Mai 2024 als externe Trainerin tätig und hat für diese Tätigkeit ein Beratungshonorar erhalten. Für die Erstellung dieses Manuskripts wurden keine Mittel bereitgestellt.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
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Gruppe. Interaktion. Organisation. Zeitschrift für Angewandte Organisationspsychologie

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Fußnoten
1
BBW Leipzig Gruppe (Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH, Jugend- und Erziehungshilfeverbund, Abteilung stationäre Erziehungshilfen) (o. J.). Partizipationskonzept. Beteiligung und Beschwerde in der Abteilung Stationäre Erziehungshilfe. Unveröffentlichtes Dokument. 10 Seiten.
 
Literatur
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Metadaten
Titel
Vom Konzept zur gelebten Kultur. ‚Beteiligungsbeauftragte‘ in der Kinder- und Jugendhilfe als Motor von Organisationsentwicklung?
verfasst von
Dr. Lea Heyer
Publikationsdatum
15.10.2024
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
DOI
https://doi.org/10.1007/s11612-024-00773-1

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