Die Beschäftigung mit Fragen des Zusammenwirkens verschiedener Lebensbereiche, vor allem des Zusammenwirkens von Berufsleben und der von Berufsarbeit freien Zeit, hat in der arbeitspsychologischen Forschung bereits eine längere Tradition. Nach Schelsky (1957, S. 327) besteht die Tendenz, als „Freizeit“ im eigentlichen Sinne diejenige Zeit zu bezeichnen, über die ohne Sachzwang individuell disponiert und nach persönlichen Wünschen verfügt wird. Damit wurde schon früh deutlich, dass man Freizeit der Arbeitszeit nicht ohne weiteres gegen überstellen kann. Laut üblicher gesetzlicher Definitionen zählen nämlich die vorgeschriebenen oder vereinbarten Pausen ebenso wenig zur Arbeitszeit wie die Wege von und zur Arbeitsstätte. Tatsächlich sind Pausen-, Wege- und Bereitschaftszeiten jedoch keineswegs frei disponierbar und allenfalls als „arbeitsgebundene Freizeit“ zu bezeichnen.
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