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2010 | OriginalPaper | Buchkapitel

Vorbereitende Abschlussbuchungen und Hauptabschlussübersicht

verfasst von : Werner H. Engelhardt, Hans Raffée, Barbara Wischermann

Erschienen in: Grundzüge der doppelten Buchhaltung

Verlag: Gabler

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Im Kapitel TV haben wir uns bereits mit den planmäßigen Abschreibungen auf das abnutzbare Anlagevermogen beschäftigt. Nun kann der Fall cintrctcn, dass zusätzlich 7u den im Abschrcibungsplan erfassten Wertniindcrungcn unerwartete außerplanmäßige Wertminderungen zu vcrzcichncrr sind. Das kann beispielsweise aufgrund cincs Brandschadens odcr cincs anderen Unfalls geschehen. Solclic Wertminderungen können außerdem nicht nur das abnutzbare Anlagevermögen, sondern auch nicht abnutzbarcs Anlagevermögen (zum Bcispicl ein Baugnindstück) und auch Umlaufvermögen (zum Bcispicl Material) treffen Nach

5

253 111 IIGB gilt bei nicht im Abschreibungsplan berücksichtigtcn unerwarteten Wertminderungen im

Anlugevemogen

gcncrcll, dass sic außcrplamaßigc Abschreibungen erforderlich machen, wenn sie von Dauer sind. Bei nur vorübergehcndcr Wcrtmindcrung besteht nur für Finanzanlagen ein Abwcrtungswahlrecht. Bei Sachanlagen ist in dicscm Fall eine außerplanmäßige Abschreibung verboten, wodurch das Bilden “stiller Reserven “ möglichst verhindert werden soll. Für

Un7luttfve?rnögen

gilt nach

5

253 IV HGB gcncrell die Pflicht zur Durchführung einer (außerplanmäßigcn) Abschrcibung,89 wenn eine Wertminderung gegcnübcr dem bilanziellen Wert eingetreten ist. Gemäß 5 277 I11 HGB müssen Kapitalgesellschaften außerplanmäßige Abschreibungen nach

5

253 111 Satz 3 und 4 I-IGB jeweils gesondert ausweisen90 odcr in1 Anl-iailg angeben. Auch für Nichtkapitalgesellschaften, die nicht dazu verpflichtet sind, ist die Information von Iiltcrcssc, wic hoch die außerplanmäßigen AuSwcndungen der Periode sind. Aus dicscm Gnindc ist gcncrell das Führen eines gcsondertcn Kontos fir die Buchung der außerplanmäßigcn Abschrcibungcn angebraclit Die Buchungstccl-inik unterscheidet sich nicht von der bei planm2ßigcn Abschreibungen (vgl Kapitel 1V E) Sie können ebenfalls direkt oder indirekt gebucht werden, wobci Kapitalgesellschaften im Jahresabschluss sclbst abcr kcinc passiven Wcrtbcrichtigungsposten atlsweiseii durfen Bel indirekter Abschreibung waren also noch eine entsprcchcndc Abschlussbuchung und die Verrechnung der Wertberichtigungskonten mit den dazugehörigen Vcrmögcnskonten erforderlich

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Metadaten
Titel
Vorbereitende Abschlussbuchungen und Hauptabschlussübersicht
verfasst von
Werner H. Engelhardt
Hans Raffée
Barbara Wischermann
Copyright-Jahr
2010
Verlag
Gabler
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8997-0_8