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2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

3. Vorfragen der kartellrechtlichen Prüfung

verfasst von : Thomas Kapp

Erschienen in: Kartellrecht in der Unternehmenspraxis

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Vor der eigentlichen Befassung mit der Anwendung des Kartellrechts sind vielfach einige Vorfragen zu klären. Von deren Beantwortung hängt nämlich die Frage ab, ob sich eine Prüfung abkürzen lässt oder weitere Untersuchungen erforderlich sind. Diese pragmatische Vorgehensweise erleichtert in der Praxis den Umgang mit dem Kartellrecht und spart vielfach Zeit. Solche Vorfragen sind unter anderem: Beteiligung eines „Unternehmens“, „konzerninterne“ Beschränkungen, Einschränkung des Kartellrechts aufgrund der so genannten „Immanenztheorie“ (wichtig insbesondere bei Wettbewerbsverboten und Arbeitsgemeinschaften) sowie die „Spürbarkeit“ einer Wettbewerbsbeschränkung.

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Fußnoten
1
Allerdings gibt es im Sozialgesetzbuch Vorschriften, die eine „entsprechende“ Anwendung von bestimmten Regeln des GWB auch für Krankenkassen vorsehen.
 
2
Es gibt noch einen - eher akademischen - Streit, ob das Konzernprivileg nur dann gilt, wenn die Konzernmutter ihre Konzernleitungsmacht auch tatsächlich ausübt. Dieser Aspekt soll hier nicht weiter vertieft werden.
 
3
EuGH, CCZ 2009, 236 mit Anm. Kapp.
 
4
Im angelsächsischen Recht spricht man plastisch von „Ancillary-Restraints-Doctrine“.
 
5
Die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots in einem Unternehmenskaufvertrag kann möglicherweise zum Ausschluss der Vertragsparteien aus einem Vergabeverfahren aufgrund der Vereinbarung einer wettbewerbsbeschränkenden Abrede führen, vgl. OLG Naumburg, NZBau 2001, 579; krit. Fabry/Meininger/Meßmer, WuW 2005, 1233 (=WUW0128697).
 
6
Bekanntmachung der Kommission über Einschränkungen des Wettbewerbs, die mit der Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen unmittelbar verbunden und für diese notwendig sind, ABl. 2005 C 56/24 v. 05.03.2005, Tz. 18 ff.
 
7
BGH, WuW/E DE-R 1305 - „Restkaufpreis“ (=WUW0078455); ohne diese Zweifel allerdings BGH, NJW 2009, 1751 - „Subunternehmervertrag II“.
 
8
Vgl. OLG, WuW/E DE-R 2166 - „Anzeigenblatt GU“ (=WUW0282199); OLG Frankfurt, WuW/E DE-R 2603 - „Musikalienhandel“ (=WUW0327257).
 
9
BGH, WuW/E DE-R 2742 - „Gratiszeitung Hallo“ (=WUW0344016); vgl. hierzu Kapp/Schumacher, WuW 2010, 481 (=WUW0350182).
 
10
KG, WuW/E DE-R 4269 - „Wettbewerbsverbot für Kommanditisten“ (=WUW0663600).
 
11
Weitere Einzelheiten finden sich bei Kapp/Wegner, CCZ 2015, 198, 208.
 
12
BGH, WuW/E DE-R 131 - „Eintritt in Gebäudereinigungsvertrag“ (=WUW0199268); BGH, NZG 2005, 274.
 
13
BGH, NZG 2005, 274.
 
14
Eine Konkurrenz von Arbeitsgemeinschaft und ihren Mitgliedern wäre bei Ausschreibungen öffentlicher Vergabestellen ohnehin unzulässig.
 
15
Es muss in diesem Zusammenhang allerdings auf OLG Düsseldorf, NZBau 2012, 252–255, hingewiesen werden, das insofern - trotz Berufung auf die herrschende Meinung - für das öffentliche Vergabeverfahren offenbar eine restriktivere Auffassung vertritt. Insofern verbleibt eine gewisse Restunsicherheit zumindest in der Einschätzung von Bietergemeinschaften.
 
16
Vgl. OLG Düsseldorf, WuW/E DE-R 1625, 1630 f. - „Rethmann/GfA Köthen“ (=WUW0148332).
 
17
In der (wohl etwas strengeren) Entscheidungspraxis der Kommission wurde das Vorliegen einer Wettbewerbsbeschränkung abgelehnt, wenn der Entschluss von Unternehmen zur Bildung einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft durch enge Zeitvorgaben bei Ausschreibungen, hohe Entwicklungskosten und finanzielle Risiken für den Fall eines Unterliegens bei Ausschreibungen veranlasst war.
 
18
OLG Frankfurt, WuW/E Verg 823 - „Zweckverband“ (=WUW0030825).
 
19
Vgl. Overbuschmann, VergabeR 2014, 634; Mager/Lotze, NZBau 2014, 328.
 
20
Vgl. Überblick bei Wanderwitz, WRP 2016, 684.
 
21
EuGH, NZKart 2013,111 - „Expedia“.
 
22
Die Kommission hat dazu ein „Staff Working Document“ veröffentlicht, vgl.:
 
24
Vgl. hierzu z. B. OLG Celle, NZKart 2016, 288 - „A.-Vitalkost“, wo selbst im Falle einer vertikalen Preisbindung die Spürbarkeit verneint wurde; hierzu - wohl zurecht - krit. Bernhard, EWiR 2016, 645.
 
25
EuGH, WuW/E EU-R 483 - „Ambulanz Glöckner/Landkreis Südwestpfalz“ (=WUW0200196).
 
26
Bekanntmachung der Kommission über den Begriff der Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags, ABl. 2004 C 101/81 v. 27.04.2004.
 
27
Empfehlung der Kommission betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleineren und mittleren Unternehmen, ABl. 2003 L 124/36 v. 20.05.2003.
 
28
Vgl. EuGH, WuW/E EU-R 57 - „Javico International/Yves St. Laurent Parfums” (=WUW0199244).
 
Literatur
Zurück zum Zitat Bernhard, Verbot vertikaler Preisbindung auch bei Kernbeschränkung nur bei Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung, EWiR 2016, 645 Bernhard, Verbot vertikaler Preisbindung auch bei Kernbeschränkung nur bei Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung, EWiR 2016, 645
Zurück zum Zitat Fabry/Meininger/Meßmer, Unternehmenskaufverträge mit vergaberechtlichen Folgen Wettbewerbsverbote in Unternehmenskaufverträgen – ein Hinderungsgrund bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge? WuW 2005, 1233 Fabry/Meininger/Meßmer, Unternehmenskaufverträge mit vergaberechtlichen Folgen Wettbewerbsverbote in Unternehmenskaufverträgen – ein Hinderungsgrund bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge? WuW 2005, 1233
Zurück zum Zitat Kapp/Schumacher, Das Wettbewerbsverbot des Minderheitsgesellschafters, WuW 2010, 481 Kapp/Schumacher, Das Wettbewerbsverbot des Minderheitsgesellschafters, WuW 2010, 481
Zurück zum Zitat Kapp/Wegner, Das Gemeinschaftsunternehmen – Kartellrechtliche Herausforderungen von der Wiege bis zur Bahre, CCZ 2015, 198 Kapp/Wegner, Das Gemeinschaftsunternehmen – Kartellrechtliche Herausforderungen von der Wiege bis zur Bahre, CCZ 2015, 198
Zurück zum Zitat Mager/Lotze, Grundsätzliche Unzulässigkeit von Bietergemeinschaften? NZBau 2014, 328 Mager/Lotze, Grundsätzliche Unzulässigkeit von Bietergemeinschaften? NZBau 2014, 328
Zurück zum Zitat Overbuschmann, Verstößt die Verabredung einer Bietergemeinschaft gegen das Kartellrecht? VergabeR 2014, 634 Overbuschmann, Verstößt die Verabredung einer Bietergemeinschaft gegen das Kartellrecht? VergabeR 2014, 634
Zurück zum Zitat Wanderwitz, Bietergemeinschaften – verbotene Kartelle? WRP 2016, 684 Wanderwitz, Bietergemeinschaften – verbotene Kartelle? WRP 2016, 684
Metadaten
Titel
Vorfragen der kartellrechtlichen Prüfung
verfasst von
Thomas Kapp
Copyright-Jahr
2018
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-17315-9_3