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2022 | OriginalPaper | Buchkapitel

4. Wärme- und Kälteversorgungsanlagen

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Zusammenfassung

Nach den Grundlagen der Berechnung des Wärmeüberganges (Heizlast und Kühllast) werden Wärme- und Kälteversorgungsanlagen, aufgeteilt nach Erzeugung und Verteilung, erläutert. Unterschieden wird nach Energieträger (Erzeugung) und Einsatz von regenerativer Energie. Viele Einzelheiten der Erzeugungssysteme bis hin zu baukonstruktiven Hinweisen (z. B. Abgasanlagen) mit Verweisen auf Normen und Gesetze werden aufgeführt. Ganzheitliche Versorgungskonzepte mit integrierten Wärme- Kälteanlagen oder auch Kraft-Wärme- und Kälte-Kopplungen werden mit zahlreichen Beispielen dargestellt. Wärme- und Kälteverteilungsanlagen in Räumen werden als wesentliches Merkmal der empfundenen thermischen Qualität mit Auslegungshinweisen und Beispielen vorgestellt.
Ein Gebäude unterliegt inneren und äußeren Wärmequellen und Wärmesenken. Abhängig von den Wärmeströmen und von der dämpfenden Wirkung der Speichermassen in einem Gebäude werden in einigen Klimazonen Wärmeversorgungsanlagen oder-/und Kälteversorgungsanlagen notwendig. Zwar besteht bei sehr starker Wärmedämmung und hoher Luftdichtigkeit eines Gebäudes nur noch ein geringer Bedarf für den „Wärmenachschub“ („Passivhaus“), eine Anlage mit Heizfunktion ist dennoch erforderlich. Gebäude mit sehr geringem Wärmeverlust neigen zur Überhitzung in Sommermonaten, oft auch schon in der Übergangszeit. Zur Einhaltung von behaglichen Raumtemperaturen werden häufig – besonders im Nichtwohnungsbau – Anlagen mit Kühlfunktion installiert. Bei Einsatz von Flächentemperierungssystemen und vor allem bei Nutzung von Umweltwärme (Anergie) können Heiz- und Kühlfunktion bei der Erzeugung und bei der Verteilung kombiniert werden.

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Fußnoten
1
Nach dem Bauordnungsrecht der Länder ist bei Gebäuden „geringer Höhe“ die Höhe des Fußbodens von Aufenthaltsräumen auf max. 7 m über Oberkante Gelände begrenzt (entspricht i. d. R. einer zweigeschossigen Bauweise).
 
2
Nach dem Bauordnungsrecht der Länder ist bei Gebäuden „geringer Höhe“ die Höhe des Fußbodens von Aufenthaltsräumen auf max. 7 m über Oberkante Gelände festgelegt.
 
3
Eine (unerwünschte) hohe Wasserdampf-Taupunkttemperatur (Kondensation bereits bei relativ hohen Rücklauftemperaturen) setzt einen hohen CO2-Gehalt im Abgas voraus. Zudem kennzeichnen ein hoher CO2-Gehalt, und damit ein geringer Luftüberschuss, eine einwandfreie Verbrennung. (Theoretisch erreichbarer CO2-Wert bei Verbrennung von Erdgas: 12 Vol.-%.)
 
4
In der Muster-BauO definiert als Gebäude, deren oberster Fußboden von Geschossen, in denen Aufenthaltsräume möglich sind, max. 7 m über Geländeoberfläche liegt. Unter dieser Kategorie fallen ein- und zweigeschossige Bauten.
 
5
Bei Erwärmung von 0 auf 100 °C dehnt sich Wasser um 4,3 % aus.
 
Metadaten
Titel
Wärme- und Kälteversorgungsanlagen
verfasst von
Dirk Bohne
Copyright-Jahr
2022
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-37488-4_4