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2016 | OriginalPaper | Buchkapitel

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Im Gesetz des Deutschen Bundestages zum Übereinkommen der UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird festgehalten, dass Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen gleichermaßen gewährleistet sein müssen und damit ebenso die Rechte und die Würde von Menschen mit Behinderung zu achten und zu fördern (Bundestag 2008) sind. Für das Schulsystem wird im Artikel 24 dieses Gesetzes angeführt, dass Kindern und Jugendlichen der Zugang zu einem „integrativen Bildungssystem“ ermöglicht werden muss und sie dort so unterstützt werden müssen, dass erfolgreiche Bildung möglich wird und bestmögliche soziale und schulische Entwicklung gestattet wird.

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Metadaten
Titel
Warum dieses Thema?
verfasst von
Simone Pülschen
Copyright-Jahr
2016
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-11972-0_2