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09.12.2015 | Wasserwirtschaft | Kommentar | Online-Artikel

Evaluierung der Wasserrahmenrichtlinie dringend erforderlich

2:30 Min. Lesedauer

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Die Grundsätze der Wasserrahmenrichtlinie müssen weiter verfolgt werden. Aber die Terminsetzung für die Erreichung der Ziele und das Berichtswesen müssen überdacht werden. Ein Kommentar von Rudolf Gade.

Bis zum 22. Dezember 2015 sind die aktualisierten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Flussgebietseinheiten fertig zu stellen. Sie bilden die Grundlage für die Gewässerbewirtschaftung im Zeitraum 2016 bis 2021, gemäß dem Fristenplan der Wasserrahmenrichtlinie. Innerhalb dieses zweiten Bewirtschaftungszeitraums soll auch eine Evaluierung der Wasserrahmenrichtlinie erfolgen. Nach Artikel 19 Abs. 2 WRRL überprüft die Kommission die Richtlinie spätestens 19 Jahre nach ihrem Inkrafttreten (mithin spätestens im Jahr 2019) und schlägt gegebenenfalls erforderliche Änderungen vor.

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Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hat in Deutschland bisher erheblichen Aufwand verursacht, die tatsächlich erzielten Erfolge sind nach nunmehr 15 Jahren aber eher mäßig. Daher stellen sich vor allem zwei Fragen: sollen die grundsätzlichen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie beibehalten werden und ist die Terminsetzung 2027 für die Umweltziele zu überdenken?

An Umweltzielen festhalten, aber Fristen verlängern

Beide Fragen sind meiner Meinung nach ausdrücklich mit "Ja" zu beantworten. Eine Absenkung der Umweltziele würde dazu führen, dass die Maßnahmenprogramme noch stärker als bisher Umsetzungsdefizite aufweisen und die erheblichen Aufwendungen, die insbesondere in den Bereichen Gewässerhydromorphologie und Grundwasserschutz noch erforderlich sind, eher verringert statt verstärkt werden – auch im Hinblick auf andere Probleme, mit denen Europa derzeit zu tun hat. Angesichts des Umfangs der erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustands der Wasserkörper ist die bisher vorgesehene Fristsetzung 2027 daher zu kurz. Es ist ein weiterer Generationenzeitraum von mindestens 20 Jahren erforderlich.

Daher sollte Deutschland der EU-Kommission zwei Botschaften übermitteln: An den Umweltzielen ist grundsätzlich festzuhalten, aber der Fristenplan ist angemessen zu verlängern.

An Grundsätzen festhalten und das Berichtswesen überdenken

Darüber hinaus gibt es weitere Punkte, die bei der Überprüfung der Richtlinie zu berücksichtigen sind. Im Vordergrund steht hier das Berichtswesen an die Europäische Kommission. Mein Eindruck: Der Datenhunger der Kommission ist unersättlich. Er verursacht einen Aufwand in der Verwaltung, der nicht mehr zu rechtfertigen ist, und das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist unbekannt. Bisherige Appelle, die Datenlieferung zu vereinfachen oder zu verschlanken, sind ins Leere gelaufen. Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Wasserökonomie. Hier bestehen nach dem Wortlaut der Wasserrahmenrichtlinie hohe Erwartungen, aber selbst der europäische Richtliniengeber weiß nicht, wie man diese befriedigen kann.

Eine Evaluierung der Wasserrahmenrichtlinie ist daher unverzichtbar. Aber an ihren Grundsätzen sollte weiterhin festgehalten werden.

Der gleichlautende Kommentar ist erschienen in Ausgabe 12/2015 der Fachzeitschrift Wasser und Abfall.

Zum Autor

Dipl.-Ing. Rudolf Gade ist Mitglied der Redaktion der Fachzeitschrift "Wasser und Abfall" und Leiter des Referates "Oberflächen- und Küstengewässer, Meeresschutz" im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. 

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