Das Wertpapiergeschäft hat für Universalbanken und ausgewählte Spezialinstitute eine hohe geschäftspolitische Relevanz. Kreditinstitute können grundsätzlich Wertpapiergeschäfte im eigenen Namen und für eigene Rechnung (Eigenhandel) und im eigenen Namen für fremde Rechnung (i. d. R. für einen Kunden) durchführen (Kommissionsgeschäfte).
In bestimmten Kundensegmenten der Kundenbetreuung, beispielsweise der Vermögenskundenbetreuung, ist das Wertpapiergeschäft ein zentrales Geschäftsfeld. Banken generieren aus Kommissionsgeschäften Provisionserträge und sind dadurch unabhängiger von den erzielten Zinserträgen im Aktiv- (Kredit) und Passivgeschäft (Einlagen).
Aufgrund der Auswirkungen aus der Finanz- und Wirtschaftskrise seit 2007 hat der Regulierungsdruck im Wertpapiergeschäft in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die zahlreichen regulatorischen Vorgaben ganzheitlich zu kontrollieren und die gesetzlichen Vorgaben vollständig im eigenen Unternehmen zu implementieren ist inzwischen selbst für Großbanken mit gut besetzten Rechts- und Compliance-Abteilungen eine große Herausforderung. Da es insbesondere kleinen Kreditinstituten oftmals an Ressourcen mangelt, um die zahlreichen Änderungen durchzuführen, stehen diese zunehmend vor Problemen. Exemplarisch sei hierzu auf die geplanten Änderungen in der Anlageberatung durch die Anpassungen der Finanzmarktrichtlinie MiFiD II verwiesen (vgl. Abschn. 4.4.5).
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