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08.02.2013 | Wertpapiergeschäft | Schwerpunkt | Online-Artikel

Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen: Genau rechnen

verfasst von: Stefanie Hüthig

2 Min. Lesedauer

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Banken gehen von einer steigenden Nachfrage nach Finanzierungen von Erneuerbaren-Energie-Projekten im Privatkundenbereich aus. Bei den in diesem Segment beliebten Photovoltaikanlagen gilt es, bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung ein realistisches Bild zu zeichnen.

Not in my backyard oder sogar Not in anybody’s back yard – damit lässt sich die Einstellung der Bundesbürger zur Atomenergie umreißen. „Voll und ganz“ für den Gebrauch von Atomenergie in Deutschland waren Anfang 2011 lediglich fünf Prozent von über 1.600 durch TNS Infratest Befragten, wie auf dem Portal Statista unter Berufung auf Daten der Europäischen Kommission zu sehen ist. Aber auch weitere Faktoren bringen die Bürger dazu, selbst zur Energiewende beizutragen, zum Beispiel mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Eigenheims. „Auch wenn 2012 die Nachfrage bei uns – sicher auch getragen durch die Diskussion um und damit die Kürzung der Förderung von Photovoltaik-Anlagen – leicht rückläufig war, gehen wir von einer steigenden Nachfrage nach diesen Produkten aus. Viele Eigenheim-Besitzer werden aufgrund der Energieverteuerung und des Alters ihrer Häuser auch künftig verstärkt in entsprechende Energien investieren“, prognostiziert Iris Laduch-Reichelt, zuständig für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei der Postbank, gegenüber Bankmagazin. Denn Energiewende bedeutet nicht nur Wärme, Strom und Kraftstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen, sondern auch Investitionen in die eigenen vier Wände.

Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung wichtige Faktoren nicht vergessen

Bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage gilt es aber, wichtige Faktoren nicht zu vergessen. Eingerechnet werden müssen laut Jürgen Wittlinger, Autor des Buchs „Photovoltaikanlagen im Steuerrecht“ neben den Kosten für die erforderliche teilweise Fremdfinanzierung auch die eintretende jährliche Leistungsminderung der Anlage um circa ein Prozent ebenso wie die Betriebskostensteuerung von drei Prozent pro Jahr. Außerdem dürfe die Rücklagenbildung für einen Austausch des Wechselrichters nach zehn Jahren nicht außer Acht gelassen werden. „Diese Faktoren hören sich relativ gering und fast unbedeutend an. Doch allein durch den Zeitfaktor von 20 Jahren ergeben sich hier ganz erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeitsberechnung. Plötzlich verringert sich ein zuvor überschlägig ermittelter Gesamtgewinn beträchtlich und häufig stellt sich die Anfangskalkulation als zu optimistisch heraus“, erklärt der Wittlinger. Wie die deutlich komplexere, aber dafür korrekte Wirtschaftlichkeitsberechnung aussehen kann, zeigt der Autor in seinem Buch anhand eines Musterfalls.

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Ein Musterfall

Quelle:
Photovoltaikanlagen im Steuerrecht