Irgendwie war es absehbar. Jetzt ist es amtlich. Die Europäische Wertpapieraufsicht ESMA hat wenige Tage vor Anwendungsstart eine der wichtigsten Pflichten für eine effiziente und effektive Kontrolle über die Aktivitäten von Wertpapierdienstleistern unter Bedingungen vorerst ausgesetzt: die global gültige Rechtsträgerkennzeichnung LEI. Das Kürzel steht für Legal Entity Identifier, ein Standard, um Marktteilnehmer und Geschäftspartner eindeutig zu identifizieren.
Lange Einführungsphase
An seiner Einführung arbeiten die Regulatoren seit Jahren, wie die Etappen des Codes im untenstehenden Rückblick zeigen. Eigentlich sollte der Identifikationscode ab dem 3. Januar 2018 ausnahmslos für alle an Wertpapiertransaktionen beteiligten Handelspartner sowie für die Emittenten des Wertpapiers gelten. Doch weil es offenbar etlichen Markteilnehmern nicht rechtzeitig gelungen ist, sich den LEI zu beschaffen, beziehungsweise es der ESMA anscheinend nicht immer möglich war, die Emittenten zu erreichen, deren Wertpapiere auf europäischen Plattformen gehandelt werden, zog die Behörde kurz vor Weihnachten die Reissleine und gewährt den Nachzüglern eine Schonfrist von sechs Monaten. In dieser Übergangszeit dürfen jetzt Wertpapiere von Emittenten ohne LEI gehandelt werden, und zwar dann,
- wenn es sich um Nicht-EU-Emittenten handelt und
- die Wertpapierplattform stattdessen den eigenen LEI anstelle des Emittenten-LEI einsetzt.
Ein Emittent aus der Europäischen Union (EU) muss unverändert zum geplanten Starttermin die Rechtsträgerkennzeichnung vorweisen. Dies berichtet die "Börsen-Zeitung", die zur Herausgebergemeinschaft Wertpapier-Mitteilungen Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG gehört, ebenso wie WM Datenservice, eine von wenigen LEI-Vergabestellen in Deutschland. Die Zeitung hatte bereits im November 2017 öffentlich gemacht, dass es unter den in Deutschland handelbaren Finanzinstrumenten noch etwa 6.000 gab, deren Emittenten keinen LEI hatten. Davon betroffen gewesen seien etwa 5.000 Aktien und rund 700 Anleihen des öffentlichen Sektors. Bei den Aktien wiederum habe es sich überwiegend um kleine Unternehmen mit Sitz im Ausland gehandelt.
Struktur der Legal Entity Identifier (LEI) |
Der Code identifiziert Teilnehmer am Finanzmarkt (z. B. juristische Personen, Fonds) eindeutig. Der Aufbau erfolgt nach einem ISO-Standard. Die LEI ist verpflichtend. Gespeichert werden: Offizieller Name, Register-Name, Rechtsform, Sitz, Ländercode, Datum der Erstvergabe, Datum der letzten Änderung, Fälligkeit der LEI-Verlängerung. Ziel des LEI-Systems ist mehr Sicherheit und Transparenz für alle. In Deutschland müssen zehntausende Unternehmen eine Rechtsträgerkennung beantragen – darunter auch Akteure, die am Derivatemarkt beteiligt sind, sowie exportorientierte Gesellschaften. |
Quelle: Eigenrecherche d. Autors |
Um die Bedeutung der LEI zu verstehen, hilft ein Blick in die Vergangenheit: Am 15. September 2008 kündigte die US-Bank Lehman Brothers einen Insolvenzantrag an. Die Pleite löste eine nicht geahnte Kettenreaktion an den Finanzmärkten aus. Rund um den Globus sahen sich Regierungen gezwungen, strauchelnde Geldinstitute zu retten. Eine Ursache der Krise: Fehlende Transparenz am Markt für bilateral vereinbarte Derivate (Over-the-Counter-Derivate, OTC-Derivate) – ein Markt, dessen Volumen das Mehrfache des weltweiten Bruttoinlandsproduktes entspricht. Als es darauf ankam, konnten die Beteiligten ihre verzweigten Finanzgeschäfte nicht entwirren. Es fehlte eine internationale Sprache in Form eines Standards, der eine Zuordnung der Transaktionen ermöglicht. Hier zeigte sich einmal mehr, dass Finanzgeschäfte zwei Seiten haben – vor allem Derivate. Die Herausforderungen beim Einsatz dieser Verträge, deren Wert sich aus einer marktbezogenen Referenzgröße ableitet, erklärt Springer-Autor Thomas Bossert im Kapitel "Besonderheiten beim Derivateeinsatz" (S. 423-546) seines Buchs "Derivate im Portfoliomanagement. Interessant ist im Zusammenhang mit der Finanzkrise auch der Beitrag "The Wolf of Wallstreet" – Geiz ist geil." Springer-Autorin Daniela Otto vermittelt dem Leser einen Eindruck, wie Hollywood unser Bild von Bankern prägt, aber auch, wie ihrer Meinung nach Liebe, Sex und Ökonomie miteinander verquickt sind.
Kein Finanzmarktprodukt ohne Regulierung
Acht Wochen nach Ausbruch der globalen Finanzkrise im September 2018 verständigten sich die führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) darauf, in den kommenden Jahren sukzessiv für mehr Transparenz und Sicherheit an den Märkten zu sorgen. Ihr Motto:
Kein Finanzprodukt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzplatz soll unbeaufsichtigt bleiben."
Eine entscheidende Rolle dabei spielt der LEI. Laut der "Börsen-Zeitung" sind inzwischen mehr als 900.000 Rechtsträgerkennzeichnungen herausgegeben worden. Die entsprechenden Vorgaben sind in der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente MiFID II und der Marktmissbrauchsverordnung MAR verankert. MAR ist seit dem 3. Juli 2017 in Kraft; MiFID II wird am 3. Januar 2018 scharf gestellt. Ebenfalls ab dann müssen Herausgeber von Wertpapieren mit Sitz in der EU einen LEI einsetzen. Für Nicht-EU-Emittenten gilt eine LEI-Schonfrist bis Juli 2018.
Ein Code für Transparenz und Sicherheit |
Historische Entwicklung und Ausdehnung des Legal- Entity-Identifier-Systems (LEI): |
September 2008: Die Lehman-Insolvenz löst eine Finanzkrise aus; die G20-Staaten wollen für Transparenz sorgen |
Juli 2010: Der Dodd-Frank-Act in den USA verlangt LEIs für den OTC-Handel mit Derivaten |
2011: Die G20 beauftragen den Finanzstabilitätsrat FSB, ein globales LEI-Systems zu konzeptionieren |
Juni 2012: Allgemeine Grundsätze für das globale LEI-System (LEIROC, COU/GLEIF, LOU) November: Die Charta für das oberste Entscheidungsgremium LEIROC (Deutschland ist durch Bundesbank und Bafin vertreten, die EU durch Kommission, EZB, EBA, EIOPA und ESMA) |
Januar 2013: Das LEIROC konstituiert sich, es setzt rechtsähnliche und technische Standards |
Januar 2014: Nach einer EBA-Empfehlung müssen sich Banken in ihren Meldungen an die Aufsicht via LEI identifizieren. Februar: Unternehmen müssen die Beteiligten an Derivate-Geschäften via LEI identifizieren (European Market Infrastructure Regulation, EMIR). Juni: Gründung des GLEIF durch den FSB; die bisher verwendeten "Pre-LEIs" werden zu LEIs. |
März 2015: Die Bundesbank verwendet bei der Übertragung von Daten über beaufsichtigte Banken an die Europäische Zentralbank (EZB) deren LEI zur Identifizierung. |
April 2016: Eine Meldeverordnung verpflichtet Versicherer, die unter das Solvency-II-Regime fallen, eine LEI zu verwenden. Bis zum 30. Juni müssen die übrigen Versicherer und bAV-Einrichtungen der BaFin den LEI mitteilen. Ab 3. Juli dehnt die ESMA die LEI-Pflicht auf Anleihe-Emittenten aus (Market Abuse Regulation, MAR). In den technischen Details zur Finanzmarktrichtlinie MiFID II fordert die ESMA bei OTC-Derivaten einheitliche Prüfnummern. |
Dezember 2017: European Securities and Markets Authority (EMSA) gewährt LEI-Nachzüglern eine Schonfrist von sechs Monaten, also bis Juli 2018. |
3. Januar 2018: MiFID II tritt in Kraft; Beginn der sechsmonatigen Übergangsfrist für den LEI. |
Quelle: Eigenrecherche d. Autors |