Die Implementierung des Energiecontrollings ist bisher stärker von der Steuerabteilung als dem strategischen
Management getrieben, was zu Defiziten bei der Ausgestaltung der Energieziele und Energiestrategien geführt haben
kann, die sich auch im Energiecontrolling niederschlagen. Dementsprechend herrscht in der Praxis ein
informationsorientiertes Verständnis des Energiecontrollings vor, bei dem das Energiecontrolling auf die Beschaffung
von Verbrauchsdaten und die Ermittlung weiterer Energiekennzahlen reduziert wird. Anhand eines Metamodells einer
Controllingkonzeption werden deshalb die Elemente eines wertschöpfungsorientierten Energiecontrollingsystems
beschrieben. Diese bestehen aus den Energiecontrollingzielen, den daraus abgeleiteten Energiecontrollingaufgaben sowie
den zugehörigen Aufgabenträgern. Diese Elemente des Controllingsystems werden in einen Kontext und eine
wertschöpfungsorientierte Controllingphilosophie eingebettet. Aus dieser Beschreibung der Bestandteile des
Energiecontrollingsystems und einer Abgrenzung zur Darstellung in dem Normtext der DIN EN ISO 50001:2011 können
Energiecontroller Anregungen zur Gestaltung eines unternehmensspezifischen Energiecontrollingkonzeptes gewinnen. Diese
beziehen sich auf einen über Energieeffizienzziele hinausreichenden Blick auf die Energieziele und dementsprechend
auch auf ein weitergehendes Aufgabenverständnis des Energiecontrollings, welches im Sinne des Gälweilerschen
Wertschöpfungskreislaufes nicht nur die Erfolgssphäre (Energieverbrauch), sondern auch die Erfolgspotenziale
betrachtet und dementsprechend auch das Investitionscontrolling berücksichtigt.
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Im Energie‐ und im
Stromsteuergesetz sind jährliche Energieeffizienzziele für das Produzierende Gewerbe in seiner Gesamtheit festgelegt, zu der sich
die Wirtschaft in der Vereinbarung mit der Bundesregierung zur Steigerung der Energieeffizienz vom 1. August 2012 verpflichtet
hat. Vgl. BAnz AT 16.10.2012 B1.
Vgl. § 10 Abs. 3 Nr. 1 a) StromStG bzw. analog § 55 Abs. 4 Nr. 1 a)
EnergieStG. Bei kleinen und mittleren Unternehmen können dies auch sogenannte alternative Systeme zur Verbesserung der
Energieeffizienz sein, die in der am 6. August 2013 in Kraft getretenen Verordnung über Systeme zur Verbesserung der
Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie‐ und der Stromsteuer in Sonderfällen geregelt sind. Vgl. BGBL
2103, I Nr. 45 vom 5. August 2013, S. 2858. Wesentlich ist aber auch hier, dass diese Systeme sich zu einer Verbesserung der
Energieeffizienz eignen. Vgl. §§ 2 Nr. 3 und 3 SpaEfV.
Nach dem am 15. Dezember 2011
veröffentlichten Bafa‐Merkblatt muss bis zum 30. Juni 2012 ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder eine
EMAS‐Zertifizierung vorliegen.
Weitere ISO‐Managementsysteme sind
die ISO 9001:2008 (Qualitätsmanagementsysteme), die ISO 14000:2004 (Umweltmanagementsysteme), die ISO 22000:2005
(Lebensmittelsicherheitssysteme). Für einen Vergleich der Managementsysteme vgl. EN ISO 50001, Anhang B,
S. 26–28.
Unternehmen, die für das Jahr 2013 einen Antrag auf Entlastung von der Strom‐ und
Energiesteuer stellen wollten, mussten bis zum 31.12.2013 nachweisen, dass sie mit der Einführung eines Energiemanagementsystems
nach DIN EN ISO 50001 oder für KMU mit der Einführung eines alternativen Systems zumindest begonnen haben.
In Anlehnung an Wolfgang Becker bei Ergänzung des Controllingkontextes. Vgl. Becker et al. (2014, S. 51); Becker (1999, S. 11). Verbreitet ist die
Sichtweise, dass Controllingkonzeptionen aus Controllingzielen, ‐aufgaben, ‐aufgabenträgern und ‐instrumenten bestehen. Vgl. unter
anderem Horváth (2009, S. 123 ff.); Hahn und Hungenberg (2001, S. 266). Becker ergänzt diese Konzeption um die zugrunde liegende
Controllingphilosophie.
Der Soziologe Niklas Luhmann (geboren am 8. Dezember 1927 und gestorben am 6. November 1998) definierte das
Kontingenzproblem wie folgt: „Kontingenz ist etwas, was weder notwendig ist noch unmöglich ist; was also so, wie es ist (war, sein
wird), sein kann, aber auch anders möglich ist.“ Vgl. Luhmann (1987,
S. 152).
Vgl. Horváth (1978, S. 202);
diese koordinationsorientierte Sichtweise wird im Allgemeinen Horváth zugeschrieben. Allerdings hat Horst‐Tilo Beyer bereits 1971
auf diesen Zusammenhang hingewiesen. „Die Aufgaben […] besteht in der Koordination aller Teilsysteme der
Unternehmung, d.h. Koordination der Geschäftsleitung und aller
Teilpläne“. Vgl. Beyer (1971, S. 207).
In Bezug auf das Wachstum von Unternehmen wandeln sich ebenfalls die
Koordinationsmechanismen. Damit verändern sich auch die Anforderungen an das Controlling. Vgl. zu den sich verändernden
Anforderungen Weber (2003, S. 183–192).
Diese Situationen entsprechen der Koordination durch persönliche
Weisung und Selbstabstimmung nach Kieser und Kubicek. Vgl. Kieser und Kubicek (1992,
S. 102 ff.).
Mit der Verquickung steuerlicher Vorteile und der Einführung von Energiemanagementsystemen hat der Gesetzgeber
dafür gestimmt, dass der kontinuierliche Verbesserungsprozess die vorzuziehende Herangehensweise sei, da ein Konzept radikaler
Veränderungen nicht durch steuerliche Vergünstigungen unterstützt wird. Woraus sich das Wissen des Gesetzgebers ableitet, dass der
kontinuierliche Verbesserungsprozess in allen Situation die bessere Vorgehensweise sei, bleibt dabei unklar. Ebenso bleibt im
Unklaren, ob der Gesetzgeber befugt ist, durch seine Steuergesetzgebung derartig weitreichend in die Entscheidung einer
Geschäftsführung einzugreifen, indem er riskante, aber anerkannte betriebswirtschaftliche Methoden wie das Business Reengineering
per se nicht begünstigt und damit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.
Gemäß der DIN EN ISO 50001
sind die Aspekte der Organisation Gegenstand, die durch Leitung der Organisation beeinflusst werden können. Vgl. DIN EN
ISO 50001, Rz 3.22, S. 10.
Vgl. Becker
(2009, S. 50). In dem wertschöpfungsorientierten vorangehenden Controllingkonzept nimmt
Becker noch Bezug auf die Funktionen Koordination und Information, um die koordinationsorientierte Sicht von Küpper und Weber
sowie die informationsorientierte Sicht von Reichmann zu integrieren. Vgl. Becker (1999, S. 3 ff.). Diese explizite Integration der unterschiedlichen Sichtweisen wurde 2003 durch das
wertschöpfungsorientierte Controllingkonzept aufgegeben.
Die Klassifizierung der Energiearten in Bezugs‐ und Nutzenergie soll ein aus
Unternehmenssicht pragmatisches Verständnis der in der Energiewirtschaft üblichen Einteilung in Primär‐, Sekundär‐ und
Tertiärenergie ermöglichen. Aus Unternehmenssicht ist zunächst relevant, welcher Energieträger die Unternehmensgrenzen
überschreitet und somit bilanzrelevant ist. Dies ist in der Regel Sekundärenergie (Strom, Erdgas, Heizöl), kann aber auch
Tertiärenergie sein (Dampf, Fernwärme, Fernkälte). Weiterhin ist relevant, welche Energieumwandlung innerhalb des Unternehmens in
Nutzenergie erfolgt, für die neben dem Verbrauch auch die Umwandlungseffizienz zu betrachten ist.