2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Wettbewerbspolitik
Erschienen in: Grundlagen der Wirtschaftspolitik
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Wettbewerb bedeutet für die Nachfrageseite die Möglichkeit, unter Alternativen
auszuwählen
, für die Anbieterseite, dass Unternehmen um die Kaufkraft der Kunden werben müssen. Wettbewerb wird seitens der Individuen und der Öffentlichkeit regelmäßig bejaht, wenn es um den Auswahl-Aspekt der Nachfragerseite geht:
Wahl zwischen Alternativen
verheißt Informations- und Entscheidungsfreiheit. Obwohl die Nachfrager als private Haushalte individuell ein Fliegengewicht gegenüber der ökonomischen Macht eines einzelnen (Groß-)Unternehmens darstellen, ist der Spielraum für Produzentenwillkür — z.B. Nichtbelieferung trotz Kaufvertrags oder vertragswidrige Preiserhöhung — dank des Wettbewerbs und eines funktionsfähigen Rechtssystems zur Durchsetzung von Verträgen gering. Unbequem und daher weniger populär ist Wettbewerb im Sinne einer Konkurrenz unter den Anbietern, denn für Unternehmen bedeutet Wettbewerb
Zwang zur Anpassung
und
Unsicherheit
bei der Rentabilität von Investitionsprojekten und bei der Zahl wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze. Positiv gesehen bedeutet Wettbewerb die Chance zu unternehmerischer kreativer Entfaltung, wobei es Gewinnchancen bzw. Vermögenszuwachschancen für die Eigentümer des Produktivvermögens gibt; allerdings droht auch das Risiko von Verlusten. Furcht vor möglichen Verlusten ist daher ein wichtiger Antrieb für Wettbewerbsbeschränkungen durch Kartellbildung oder Fusionen.