2005 | OriginalPaper | Buchkapitel
Wettbewerbsrecht
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Das Wettbewerbsrecht hat drei große Aufgaben zu bewältigen, und zwar neben dem Schutz des Verbrauchers vor Irreführung vor allem die Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen sowie die Sicherung des freien und leistungsfähigen Wettbewerbs (sog.
Schutzzwecktrias
).
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Orientiert am Qualitätsschutz bedarf der Wettbewerb zum einen der Zügelung durch das Recht, damit der Wettbewerb nicht ausartet. Die Ausübung und die Erhaltung der wirtschaftlichen Freiheit setzt dabei voraus, dass gewisse Mindestregeln eingehalten werden. Neben der Lauterkeit wettbewerbsrechtlichen Verhaltens muss zum anderen aber auch die Wettbewerbsfreiheit geschützt werden, damit das Marktgeschehen durch den Wettbewerb im Sinne eines Existenzschutzes gesteuert wird. Das Wettbewerbsrecht muss dabei die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs sichern und insbesondere verhindern, dass die Wettbewerbsfreiheit künstlich ausgeschaltet wird.