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Erschienen in:

01.08.2024 | Recht

Widersprüche zwischen Wasserrecht und Bergrecht bei Vorhaben zur Tiefengeothermie

verfasst von: Johann Dieckmann, Dipl.-Ing. Bauass., Christa Stiller-Ludwig, Dipl.-Ing.

Erschienen in: Wasser und Abfall | Ausgabe 7-8/2024

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Auszug

In der bisherigen Genehmigungspraxis, in einem 2-stufigen Verfahren gemäß Bergrecht unter Federführung der Bergämter, wird versucht, die Belange „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ Art. 20a GG mit anderen Belangen gleichzusetzen. Dies widerspricht dem Grundgesetz und weiteren rechtlichen Vorgaben z. B. den Grundsätzen des Wasserrechtes [1]. …

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Literatur
[1]
Zurück zum Zitat Grundlage dieses Beitrages sind die Vorgaben für Genehmigungen nach Bundesbergesetz (BBergG) in NRW. Das regelt die Interessenskonflikte zwischen dem Inhaber einer Bergbauberechtigung und betroffenen Grundeigentümern. In Abhängigkeit der organisatorischen Zuständigkeitsregelungen in den Ländern variiert die rechtliche Umsetzung von Bundesland zu Bundesland. Grundlage dieses Beitrages sind die Vorgaben für Genehmigungen nach Bundesbergesetz (BBergG) in NRW. Das regelt die Interessenskonflikte zwischen dem Inhaber einer Bergbauberechtigung und betroffenen Grundeigentümern. In Abhängigkeit der organisatorischen Zuständigkeitsregelungen in den Ländern variiert die rechtliche Umsetzung von Bundesland zu Bundesland.
[2]
Zurück zum Zitat § 3 BBergG: Bergfreie und grundeigene Bodenschätze: Mit Ausnahme von Wasser; hierzu zählt auch ENERGIE; z. B. Erdwärme u. Geothermie § 3 BBergG: Bergfreie und grundeigene Bodenschätze: Mit Ausnahme von Wasser; hierzu zählt auch ENERGIE; z. B. Erdwärme u. Geothermie
[3]
[4]
Zurück zum Zitat Empfehlung LAWA „Wasserwirtschaftliche Anforderungen an Erdwärmesonden und Kollektoren“ beschlossen am 03./04.=4.2019 in Gotha sowie LANUV NRW Arbeitsblatt 39 „Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Nutzung oberflächennaher Geothermie“ Empfehlung LAWA „Wasserwirtschaftliche Anforderungen an Erdwärmesonden und Kollektoren“ beschlossen am 03./04.=4.2019 in Gotha sowie LANUV NRW Arbeitsblatt 39 „Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Nutzung oberflächennaher Geothermie“
[5]
Zurück zum Zitat Czychowski/Reinhardt: „Kommentar Wasserhaushaltsgesetz“ (WHG) Czychowski/Reinhardt: „Kommentar Wasserhaushaltsgesetz“ (WHG)
[6]
Zurück zum Zitat Im Unterschied zum Planungsrecht: § 1Baugesetzbuch (BauGB) Abs. 5-bis 7; dort sind alle Belange gleichrangig bei der Abwägung zu berücksichtigen. Im Unterschied zum Planungsrecht: § 1Baugesetzbuch (BauGB) Abs. 5-bis 7; dort sind alle Belange gleichrangig bei der Abwägung zu berücksichtigen.
[8]
Zurück zum Zitat § 47 WHG Bewirtschaftungsziele Grundwasser; § 48 WHG Reinhaltung des Grundwassers § 47 WHG Bewirtschaftungsziele Grundwasser; § 48 WHG Reinhaltung des Grundwassers
[10]
Zurück zum Zitat Siehe Beitrag „Tiefengeothermie als neue Dimension anthropogener Beeinträchtigungen“ in dieser Ausgabe von WASSER UND ABFALL Siehe Beitrag „Tiefengeothermie als neue Dimension anthropogener Beeinträchtigungen“ in dieser Ausgabe von WASSER UND ABFALL
[11]
Zurück zum Zitat Bericht 27/2018 der Umweltbundesamtes: „Unterirdische Raumplanung und nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung am Beispiel von ausgewählten Regionen“, Forschungskennzahl 371493108 0, UBA-FB 002607, besonders S. 131-138 Bericht 27/2018 der Umweltbundesamtes: „Unterirdische Raumplanung und nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung am Beispiel von ausgewählten Regionen“, Forschungskennzahl 371493108 0, UBA-FB 002607, besonders S. 131-138
[12]
Zurück zum Zitat § 54 WHG Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung § 54 WHG Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung
Metadaten
Titel
Widersprüche zwischen Wasserrecht und Bergrecht bei Vorhaben zur Tiefengeothermie
verfasst von
Johann Dieckmann, Dipl.-Ing. Bauass.
Christa Stiller-Ludwig, Dipl.-Ing.
Publikationsdatum
01.08.2024
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in
Wasser und Abfall / Ausgabe 7-8/2024
Print ISSN: 1436-9095
Elektronische ISSN: 2192-8754
DOI
https://doi.org/10.1007/s35152-024-1879-2

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