1988 | OriginalPaper | Buchkapitel
Wie kann die neue Quellensteuer bei der Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet werden?
verfasst von : Günter Dufke, Karl H. Lindmayer
Erschienen in: Alles über die Quellensteuer
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Das Einkommensteuergesetz regelt in Paragraph 36, daß die Quellensteuer bei der Veranlagung des Anlegers auf seine Einkommensteuer angerechnet wird. Voraussetzung ist, daß die Quellensteuer auf Kapitalerträge entfällt, die auch bei der Veranlagung erfaßt werden.