2015 | OriginalPaper | Buchkapitel
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei öffentlichen Hochbaumaßnahmen
verfasst von : Frau Dr.-Ing. Ines Von Gottschling, Frau Univ.-Prof. Dr.-Ing. Tanja Kessel
Erschienen in: Immobilien- und Bauwirtschaft aktuell - Entwicklungen und Tendenzen
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Die öffentliche Verwaltung ist allgemein zum wirtschaftlichen Handeln verpflichtet. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 7 BHO. Danach sind gem. § 7 Abs. 2 Satz 1 BHO für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Die Verwaltungsvorschriften zu § 7 BHO formulieren allgemeine Vorgaben und Mindestanforderungen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und die dazugehörige „Arbeitsanleitung Einführung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen“ gibt Empfehlungen zur Methodik und deren Durchführung.