2022 | OriginalPaper | Buchkapitel
Wirtschafts- und Sozialkunde
verfasst von : Wolfgang Grundmann, Marion Leuenroth, Rudolf Rathner
Erschienen in: Abschlussprüfung Teil II
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
Fred Burmeister (22 Jahre alt) ist Auszubildender der Nordbank AG im zweiten Ausbildungsjahr. Er hat bereits mehrfach gegen die Bestimmungen des Bundesdatenschutz- Grundverordnung verstoßen und ist mit Kundendaten fahrlässig umgegangen. Aus diesem Grund hat er auch schon 2 Abmahnungen von der Personalabteilung erhalten. Am 5. September erfährt sein Ausbildungsleiter von einem erneuten Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Daraufhin kündigt er Herrn Burmeister am 6. September schriftlich. Vorher hatte der Ausbildungsleiter telefonisch ein Betriebsratsmitglied, mit dem er befreundet ist, von der Kündigung unterrichtet. Stellen Sie fest, warum die Kündigung nicht rechtswirksam ist! Nutzen Sie für Ihre Antwort die unten aufgeführten Gesetzestextauszüge!