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22.07.2021 | Wirtschaftsförderung | Nachricht | Online-Artikel

Bund verspricht zügige und unbürokratische Finanzhilfen

verfasst von: Meris Neininger, Angelika Breinich-Schilly

2:30 Min. Lesedauer

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Rund 200 Millionen Euro Soforthilfen sollen die von der Flutkatastrophe betroffenen Gebiete aus dem Bundeshaushalt erhalten. Das teilte Bundesfinanzminister Olaf Scholz in Berlin mit. Zusätzlich stellen die Länder insgesamt 200 Millionen Euro bereit.

Knapp eine Woche nach dem verheerenden Starkregen im Westen Deutschlands hat die Bundesregierung Soforthilfen für die Hochwassergebiete beschlossen. Insgesamt stellen Bund und Länder gemeinsam bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung. Der Bund beteiligt sich nach dem Beschluss mit bis zu 200 Millionen Euro zur Hälfte an der Soforthilfe. Mit dem Geld sollen die schlimmsten Schäden an Gebäuden und kommunaler Infrastruktur beseitigt und besondere Notlagen überbrückt werden. 

Details zum Hilfspaket für Hochwasser-Regionen

Aus dem Bundeskabinett heißt es, dass die Finanzhilfen schnell und unbürokratisch in die Wege geleitet werden, um die vom Hochwasser betroffenen Regionen finanziell beim Wiederaufbau zu unterstützen. Das Hilfspaket soll unter anderem folgende Leistungen und Aktivitäten enthalten:

  • Umfassendes Aufbauprogramm
    Die betroffenen Regionen stehen vor der enormen Aufgabe, die Schäden zu beseitigen und den Wiederaufbau zu organisieren. Der Bund sichert zu, sich an den geplanten Aufbauhilfen der Länder im erforderlichen Umfang finanziell zu beteiligen. Die konkrete Ausgestaltung wird Gegenstand gemeinsamer Gespräche von Bund und Ländern sein, wenn der aktuelle Gesamtschaden besser abgeschätzt werden kann.
  • Wiederherstellung bundeseigener Infrastruktur
    Der Bund wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die bundeseigene Infrastruktur schnellstmöglich wiederherzustellen.
  • Verzicht auf Rettungskosten
    Zudem verzichtet der Bund auf die Erstattung der Auslagen, die THW, Bundespolizei, Zollverwaltung, Bundeswehr sowie Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes beim Einsatz von Behelfsbrücken im Rahmen der Vor-Ort-Unterstützung entstehen.
  • Unterstützung durch EU-Solidaritätsfonds
    Der Bund will sich dafür stark machen, dass auch Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds bereitgestellt werden, um die Hochwasserschäden zu bewältigen.

Gespräche über Absicherungssystem angekündigt

Darüber hinaus zeigt sich der Bund zu Gesprächen mit den Ländern über ein mögliches künftiges Absicherungssystem offen. In der Kabinettsvorlage heißt es, "für dieses, aber auch für künftige überregionale Schadensereignisse von erheblichem Ausmaß". Hieran sollen sich dann alle Bundesländer in Form einer  solidarischen Finanzierung beteiligen. Außerdem hat das Bundesfinanzministerium steuerlichen Erleichterungen durch die Länder zugestimmt und bei Steuerarten, die vom Zoll verwaltet werden, steuerliche Erleichterungen veranlasst.

Zu den finanziellen Hilfen soll erneut die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden. Dieses Instrument kam bereits zur Eindämmung der wirtschaftlichen Pandemiefolgen zum Einsatz.  Außerdem ist ein milliardenschwerer Aufbaufonds im Gespräch. Laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) könne der in der Corona-Krise beschlossene Härtefallfonds auf Unternehmen ausgedehnt werden, die von der Flutkatastrophe betroffen sind. 

Corona-Hilfsfonds für Länder wird ausgeweitet

Der Fonds hat ein Volumen von rund 1,5 Milliarden Euro. Vom Bund und den Ländern kommen hälftig Mittel in Höhe von jeweils 750 Millionen Euro. Im Rahmen von Einzelfallprüfungen haben damit die Bundesländer eine Ermessensgrundlage zur Förderung von Unternehmen, die eine solche Unterstützung benötigen.

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