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04.06.2020 | Wirtschaftspolitik | Fragen + Antworten | Online-Artikel

Elektromobilität im Fokus des neuen Corona-Konjunkturprogramms

verfasst von: Sven Eisenkrämer

5:30 Min. Lesedauer

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Das neue Konjunkturprogramm gegen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Krise behandelt auch maßgeblich die Mobilität. Wir beantworten wichtige Fragen zum Inhalt des neuen Eckpunktepapiers. 

Der Koalitionsausschuss der regierenden Parteien des Deutschen Bundestags, CDU und SPD, hat am Mittwochabend ein 130 Milliarden Euro schweres Konjunkturprogramm für Deutschland beschlossen und vorgestellt. Damit soll die durch die Covid-19-Pandemie entstandene wirtschaftliche Krise bewältigt werden. Eins der Kernthemen ist Mobilität. Wir erklären anhand des offiziellen Eckpunktepapiers des Bundesfinanzministeriums zum Konjunkturpaket, "Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken", was mit der Fortsetzung und Beschleunigung des Klimaschutzprogramms 2030 konkret für den Mobilitätssektor beschlossen wurde – und was nicht:

Wieviel Geld aus dem Konjunkturpaket fließt in die Mobilität?

Insgesamt stehen dem "Zukunftspaket" als Teil des Konjunkturpakets 50 Milliarden Euro für die nächsten Jahre zur Verfügung. Damit werden Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien getätigt. Ein bedeutender Teil ist eine neue, "Nationale Wasserstoffstrategie", der allein 7 Milliarden Euro zugedacht sind und die auch in die Mobilität einzahlen soll. Ebenfalls der Mobilität zugutekommen wird der Bereich der Forschung zur um Energiewende und allgemein. Konkret dem Thema Mobilität zugewiesen sind weiterhin mehr als 13 Milliarden Euro – teilweise im Eckpunktepapier aber auch nicht detailliert beziffert. Dazu gehört allerdings auch eine Eigenkapitalerhöhung der Deutschen Bahn sowie Förderprogramme der Schifffahrt und zur Modernisierung von Flugzeugflotten.

Wie werden Fahrzeughersteller und Zulieferer konkret unterstützt?

Der Bund plant zwei Milliarden Euro an Zuschüssen für Zukunftsinnovationen der OEMs und der KFZ-Zulieferindustrie ein. Die Hälfte davon ist für ein auf 2020 und 2021 angelegtes Bonus-Programm vorgesehen, das der Förderung von Investitionen in neue Technologien, Verfahren und Anlagen dient. Dieses Programm ist wohl noch nicht ausgearbeitet, soll aber aufgelegt werden. Die zweite Milliarde wird in Forschung und Entwicklung für transformationsrelevante Innovationen und neue regionale Innovationscluster vor allem der Zulieferer gesteckt. Diese Maßnahme ist ebenfalls für 2020 und 2021 geplant.

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Welche Mittel stehen der Forschung in Zukunfts- und Klimatechnologien noch zur Verfügung?

Forschende Unternehmen können bereits mit der steuerlichen Forschungsförderung des Bundes Personal- und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung reduzieren. Im Konjunkturpaket wurde der förderfähige Aufwand, also die Bemessungsgrundlage, nun von 2 Millionen Euro pro Unternehmen pro Wirtschaftsjahr auf vier Millionen Euro pro Unternehmen erhöht und kann auch rückwirkend zum 1. Januar 2020 beantragt werden. In der anwendungsorientierten Forschung soll ein Abbruch von Forschungsarbeiten durch wirtschaftliche Auswirkungen der Krise auf Unternehmen verhindert werden. Dazu unterstützt der Bund einerseits große außeruniversitäre Forschungsorganisationen mit jeweils einem Fonds, aus dem erfolgversprechende Projekte eine Erstfinanzierung erhalten können. Andererseits werden Mitfinanzierungspflichten für Unternehmen an anwendungsorientierter Forschung reduziert.

Kommt eine neue Abwrackprämie oder eine andere Unterstützung, um den Kauf von Neuwagen anzukurbeln?

Eine pauschale Kaufprämie für Autos taucht nicht im Konjunkturpaket auf. Der Koalitionsausschuss konnte sich offenbar nicht auf eine im Vorfeld länger diskutierte Prämie für Autos einigen. Stattdessen soll der von Juli bis Jahresende insgesamt reduzierte Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent (von sieben auf fünf Prozent beim reduzierten Satz) auch die Automobilindustrie stützen.

Elektrofahrzeuge werden aber stärker subventioniert – wie genau?

Der Anteil des Bundes an der bereits geltenden Umweltprämie für den Kauf von batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV), Plug-in-Hybriden (PHEV) und Brennstoffzellenfahrzeugen wird als neue Innovationsprämie vom Betrag her verdoppelt. Bislang teilten sich Bund und Hersteller die Prämie zu je 50 Prozent. Der Prämienbetrag der Hersteller pro Fahrzeug bleibt gleich, aber der Bund verdoppelt seinen Betrag. Konkret bedeutet dies beispielsweise für ein BEV mit einem Bruttolistenpreis unter 40.000 Euro künftig eine Kaufprämie von 9.000 Euro (6.000 Bund, 3.000 Hersteller). Käufer eines BEV über 40.000 Euro erhalten künftig 7.500 Euro (5.000 Bund, 2.500 Hersteller). Für Plug-In-Hybride  gibt es nun 6.750 Euro (unter 40.000 Euro Listenpreis) oder 6.000 Euro (ab 40.000 Euro) Zuschuss insgesamt. Zudem wird die bereits geltende komplette Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung für reine Elektrofahrzeuge um fünf Jahre bis Ende 2030 verlängert.

Werden elektrische Dienstwagen ebenfalls stärker gefördert?

Das Konjunkturpaket sieht vor, die für die 0,25-Prozent-Besteuerung geltende Kaufpreisgrenze für reinelektrische Dienstwagen von derzeit 40.000 Euro auf 60.000 Euro anzuheben. Damit werden auch Dienstwagenfahrer teurerer E-Modelle den Steuervorteil nutzen können.

Wird die Berechnung der KFZ-Steuer angepasst?

Neben der Befreiung für reine E-Fahrzeuge (siehe oben) wird die Kraftfahrzeugsteuer für PKW künftig stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet. Für Neuzulassungen wird die Bemessungsgrundlage ab dem 1. Januar 2021 hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro Kilometer bezogen und oberhalb von 95 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer in Stufen angehoben. Dadurch erhofft sich die Koalition eine "spürbare Lenkungswirkung hin zu emissionsärmeren bzw. emissionsfreien Fahrzeugen". Eine Reduzierung der KFZ-Steuer für einzelne Segmente bedeutet dies indes nicht. 

Wird es Förderungen auch für emissionsärmere Nutzfahrzeuge geben?

Das Eckpunktepapier zum neuen Konjunkturprogramm greift ein befristetes Flottenaustauschprogramm für Handwerker sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Satz auf: Ein solches Programm für Elektronutzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werde zeitnah umgesetzt. Ebenfalls werden 1,2 Milliarden Euro in ein Bus- und LKW-Flotten-Modernisierungsprogramm investiert, das privaten und kommunalen Betreibern zur Förderung alternativer Antriebe offensteht. Um die Nachfrage nach Elektrobussen zu erhöhen, wird die Förderung für diese Busse und deren Ladeinfrastruktur bis Ende 2021 befristet aufgestockt. Die Bundesregierung wird sich bei der EU-Komission zudem für ein europäisches Flottenerneuerungsprogramm für schwere Nutzfahrzeuge einsetzen. Außerdem bezieht sich das Papier auf ein Flottenaustauschprogramm "Sozial & Mobil", um gemeinnützige Träger bei der Flottenumrüstung auf elektrische Fahrzeuge zu unterstützen.  

Gibt es weitere Förderungen rund um Elektromobilität?

Der Bund wird zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den "Ausbau moderner und sicherer Ladesäulen-Infrastruktur" sowie in die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität insgesamt und der Batteriezellfertigung investieren. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur als notwendige Voraussetzung zum Hochlauf der E-Mobilität werde beschleunigt, heißt es von der Koalition. Der bereits gefasste "Masterplan Ladeinfrastruktur" solle zügig umgesetzt werden, insbesondere fokussiert man sich dabei auf ein einheitliches Bezahlsystem für Ladesäulen. Weiter heißt es dazu: "Durch eine Versorgungsauflage soll geregelt werden, dass an allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten werden. Der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (zum Beispiel bei Kitas, Krankenhäusern, Stadtteilzentren, Sportplätzen) wird im Rahmen des Masterplans intensiviert. Zudem wird geprüft, ob die Errichtung von Schnellladesäulen als Dekarbonisierungsmaßnahme der Mineralölwirtschaft behandelt werden kann." Letzteres würde der Mineralölwirtschaft deutlich entgegenkommen, um entsprechende Auflagen zur Emissionsreduzierung zu erfüllen.

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