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11.04.2018 | Wirtschaftsrecht | Nachricht | Online-Artikel

DVFA fordert Neuerungen im Aktienrecht

verfasst von: Angelika Breinich-Schilly

1:30 Min. Lesedauer
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Die aktuellen Veränderungen in der Führung der Deutschen Bank werfen viele Fragen auf. Dazu gehört auch die nach dem Verhältnis zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Laut dem DVFA passt das deutsche Aktienrecht nicht mehr zu den reellen Verhältnissen.

Für den Berufsverband der deutschen Investment Professionals (DVFA) geben die aktuellen Personalien bei der Deutschen Bank Grund zum Nachdenken, und das mit Blick auf die gesamte Branche. "Die Gewichte haben sich in Richtung Aufsichtsratsvorsitzender verschoben", konstatiert Verbandsvorsitzender Stefan Bielmeier. Sein Verband fordert daher die Anpassung des Aktienrechts an die neuen Gegebenheiten. Die Vorsitzenden des Aufsichtsorgans hätten immer häufiger Einfluss auf das operative Geschäft der Unternehmen, heißt es zur Begründung. Das deutsche Aktienrecht werde dem tatsächlichen Kontroll- und Balanceverhältnis zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung in Aktiengesellschaften nicht mehr gerecht. So nehme zum Beispiel die Häufigkeit vorzeitiger Ablösungen von Vorstandschefs zu, eine Abwahl eines Aufsichtsratsvorsitzenden durch die Hauptversammlung sei dagegen sehr selten.

Grundlegender Systemwechsel verfrüht

Eine Aussage, ob eine Gesetzesreform sich etwa das Schweizer Obligationenrecht zum Vorbild nehmen könnte, hält die DVFA allerdings für verfrüht. Ein solcher grundlegender Systemwechsel sei in Deutschland weder zu erwarten noch ratsam, heißt es. Bielmeier fordert stattdessen eine schrittweise Anpassung des deutschen Aktienrechts. So könne etwa die Häufigkeit der Zusammenkünfte gesteigert und die Amtszeit eines Aufsichtsratsvorsitzenden begrenzt werden. Zudem sei eine separate Wahl des Vorsitzenden sowie seines Stellvertreters durch die Hauptversammlung sinnvoll.

Mehr Verantwortung gefordert

Zu wenig genutzt wird nach Ansicht des DVFA das im Aktienrecht vorgesehene Instrument der Außerordentlichen Hauptversammlung, obwohl zu deren Einberufung nur ein Quorum von fünf Prozent des Aktienkapitals erforderlich ist. "Eigentum schafft Verantwortung. Wenn immer mehr Kapital von passiven Investoren gehalten wird, leidet die Kontrollfunktion der Aktionäre", so Bielmeier. Im Laufe des Jahres 2018 will der Verband konkrete Vorschläge entwickeln und vorlegen.

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