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13.11.2018 | Wirtschaftsrecht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Brexit bedroht deutsche Limiteds

verfasst von: Bernhard Rudolf

3 Min. Lesedauer

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Der Brexit und seine Folgen gehören zu den meistdiskutierten Themen der vergangenen Monate. Eine Folge: Rund 10.000 deutschen Kleinunternehmen, die als britische Limited firmieren, droht das Aus. 

Der Brexit könnte deutschen Kleinunternehmen, die als Limited firmieren, teuer zu stehen kommen. 


Bei einem so genannten harten Brexit im März 2019, also dem Ausscheiden Großbritanniens aus der EU ohne vertragliche Regelung, droht etlichen auf den britischen Inseln registrierten Unternehmen laut dem Gründungsberatungsunternehmen Go Ahead ein wirtschaftliches Desaster. "Vergessen wird dabei oft, dass auch rund 10.000 kleinere deutsche Firmen, die keinerlei Handel mit den Briten betreiben, durch den Brexit in ihrer Existenz massiv bedroht sind", warnt Andreas Dirksen von Go Ahead, der Teil der FORIS-Unternehmensgruppe in Bonn ist und nach eigenen Angaben rund 60 Prozent der deutschen Limiteds vertritt. 

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Der BREXIT und andere "Unfälle" – tiefere Ursachen und Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft

Die britische Bevölkerung stimmte mehrheitlich für einen Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union. Premierminister David Cameron, der sich häufig kritisch über die Europäische Union geäußert hatte, bekam die Quittung für seine Politik. Das Brexit-Referendum ist Symptom einer tiefgreifenden Krise der globalen Ordnung. 

Gemeint sind in Deutschland tätige Unternehmen, die die Rechtsform der britischen Limited haben. Das ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ähnlich der deutschen GmbH. Hierzu zählen viele kleine Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe sowie Versicherungsvermittler.

Niederlassungsfreiheit entfällt durch Brexit

Da die Gründung einer GmbH hierzulande teuer und aufwendig ist, haben bis zur Einführung der so genannten Mini-GmbH oder UG in Deutschland Firmengründer gerne die kostengünstige britische Limited als Rechtsform gewählt. Das ging schnell und war deutlich günstiger. Nach der Gründung wurde eine Zweigniederlassung im jeweils zuständigen Handelsregister in Deutschland eingetragen und die Arbeit konnte beginnen. "Das ist aufgrund der in der EU geltenden Niederlassungsfreiheit ohne Probleme möglich", sagt Dirksen. Mit dem Brexit würde diese Niederlassungsfreiheit automatisch für deutsche "Limiteds" wegfallen und ihnen würde die Rechtsform aberkannt. Sie würden sie wie Personengesellschaften mit unbeschränkter Haftung behandelt. Das bringe nicht nur massive steuerliche Probleme mit sich, sondern die Gesellschafter wären dann mit ihrem gesamten Privatvermögen haftbar – auch für Altschulden der Gesellschaft, warnt Dirksen. Die bisherigen Lösungsvorschläge der Bundesregierung hält der Experte für wenig tauglich, da für kleine Unternehmen zu teuer und zu aufwendig.

"Bei einem vollzogenen Brexit wird das Vereinigte Königreich für die EU aus Datenschutzsicht Ausland. Datenschutzrechtliche Verträge müssten neu geschlossen beziehungsweise verbessert werden", meint Paul J. J. Welfens im Buchkapitel "Deutschland: Börsenfusion verändert, mehr Einfluss, Reform" auf Seite 156. Firmen drohten erhebliche Bußgelder, falls der sichere Umgang mit Daten gemäß EU-Standards nicht gewährleistet ist.

Umwandlungsgesetz reicht nicht

"Sicher ist es begrüßenswert, dass das Justizministerium das Problem erkannt hat. Die in dem jüngsten Gesetzentwurf zur Änderung des Umwandlungsgesetzes geplante vereinfachte Verschmelzung der Limited auf eine Personengesellschaft ist aber für viele der betroffenen Kleinfirmen finanziell nicht zu stemmen", gibt Experte Dirksen zu Bedenken. 

In der Konsequenz müsste dann zum Beispiel ein Friseursalon mit zwei Angestellten, der bisher problemlos als Limited geführt wurde, einen fünfstelligen Betrag an englischen Gerichts- und Anwaltskosten aufbringen – plus die notwendigen Gebühren und das Stammkapital für die neue Gesellschaft, auf die verschmolzen wird. Das würde vielen das Genick brechen, ist Dirksen überzeugt. Zudem drohen den Kleinunternehmern, neben den exzessiven Beratungs- und Umwandlungskosten, bei anderen Umzugsformen wechselnde – und selbst von intimsten Kennern der Steuermaterie – umstrittene Besteuerungsregime mit zum Teil existenzvernichtenden Steuerlasten.  

Unternehmern mit neuem Gesetz helfen

Dirksen fordert daher ein kleines "Brexit-Gesetz für Limiteds" und ergänzt: "Darin muss es einen Haftungsschutz für alle im Handelsregister eingetragenen Limiteds auch über den Brexit hinaus geben. Zudem brauchen die betroffenen Firmen die Zusicherung, dass es keine steuerliche Belastung durch die dann anstehende Änderung der Rechtsform von der Limited etwa in eine neue Kapitalgesellschaft geben wird."

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