Das Drogerieunternehmen Rossmann wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen einer vorsätzlichen Kartellwidrigkeit zu einer beträchtlichen Geldbuße in Höhe von 30 Millionen Euro verurteilt. Was war passiert? Das Bundeskartellamt war in den vergangenen Jahren einem größeren Verfahrenskomplex nachgegangen. Für vertikale Preisabsprachen beim Vertrieb von Röstkaffee (Filterkaffee und Ganze Bohne-Produkte der Marke Melitta) wurden Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 50 Millionen Euro verhängt. Mit Bußgeldern belegt wurden fünf Handelsunternehmen:
- Edeka,
- Kaufland,
- Metro,
- Rewe und
- Rossmann
Das Bundeskartellamt hatte bekannt gegeben, dass nahezu alle Unternehmen einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (so genanntes Settlement) zugestimmt haben. Dies führte für diese Unternehmen zu einer (weiteren) Reduktion der Geldbußen. Doch Rossmann war mit seinem Bußgeldbescheid von über fünf Millionen Euro nicht einverstanden und legte Einspruch ein. Hierüber musste das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. Die Richter urteilten jedoch nicht nur zuugunsten von Rossmann, sondern versechsfachten den Bußgeldbetrag fast.
Bundeskartellamt bekam vom OLG Düsseldorf recht
Nach Bekanntwerden des Urteils bekräftigte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir begrüßen dieses Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Ihm ging ein umfangreiches Verfahren beim Bundeskartellamt voraus. Wir hatten bei einer Vielzahl von Herstellern und Händlern klar verbotene, verbraucherschädliche Preispraktiken in wichtigen Produktbereichen vorgefunden und mit Bußgeldern geahndet. Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist nun auch gerichtlich bestätigt, dass das Bundeskartellamt diese Praktiken zu Recht verfolgt und geahndet hat." Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Ob Rossmann vor den Bundesgerichtshof ziehen wird, ist noch nicht bekannt.
Kartellrecht gilt auch im Mittelstand
Der Fall zeigt, welche erheblichen Auswirkungen das Kartellrecht auf Unternehmen haben kann. Wichtig ist, dass Kartellrechtsfragen nicht nur ein Thema für große Unternehmen sind. Ein Trugschluss, den noch viele mittelständische Unternehmen haben. So betont Springer-Autor Thomas Kapp in seinem Buch "Kartellrecht" (Seite 2):
Mittelständische Unternehmen fühlen sich häufig vom Kartellrecht gar nicht angesprochen und ignorieren dieses Rechtsgebiet in ihrer täglichen Praxis in oft grob fahrlässiger Weise."
Thomas Kapp
Der Autor warnt davor, dass das Thema oft verdrängt wird und später ein böses Erwachen kommt und warnt: "Die Zeiten, in denen eine derartige Ahnungslosigkeit noch zu verantworten war, sind jedoch endgültig vorbei." Laut Kapp gibt es heute kein Unternehmen mehr, das eine Berührung mit dem Kartellrecht grundsätzlich ausschließen kann. Bevor strategische Entscheidungen getroffen werden, ist es deshalb wichtig, eventuelle kartellrechtliche Risiken abzuklären. Im Buchkapitel "Vorfragen der kartellrechtlichen Prüfung" erläutert Kapp, welche Aspekte von Unternehmen geklärt werden müssen. Dazu gehören beispielsweise folgende Fragen:
- Liegt ein Unternehmen im Sinne des Kartellrechts vor?
- Welche Beschränkungen gelten im Anwendungsbereich des Kartellrechts, beispielsweise im Fall zweier Unternehmen, die demselben Konzern angehören?
- Liegt ein Fall der Immanenztheorie vor, ist der Fall also kartellrechtsneutral?
- Wirkt sich die Wettbewerbsbeschränkung spürbar auf die Marktverhältnisse aus?
2017 wurden 60 Millionen Euro Bußgelder verhängt
Wie häufig das Bundeskartellamt bei der Kartellverfolgung erfolgreich ist, zeigt allein die Jahresstatistik für 2017. Demnach hat das Bundeskartellamt allein im vergangenen Jahr rund 1.300 Fusionsanmeldungen geprüft, Bußgelder in Höhe von rund 60 Millionen Euro wegen Kartellabsprachen von Unternehmen verhängt, über 150 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen entschieden und zahlreiche Missbrauchsverfahren geführt. Unternehmen sollten kartellrechtliche Kriterien daher im Auge behalten und die Auswirkungen von Verstößen nicht unterschätzen.