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24.09.2020 | Wirtschaftsrecht | Nachricht | Online-Artikel

Portal für Forschungszulage ist online

verfasst von: Angelika Breinich-Schilly

2 Min. Lesedauer

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In Deutschland werden forschende Unternehmen seit Jahresanfang stärker gefördert, damit Zukunftstechnologien nicht im Wege von Beteiligungen ins Ausland abwandern. Ein neues Portal bietet neben Informationen auch einen digitalen Antragsweg.

Um die Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) zu erhöhen, hat der Gesetzgeber mit der Forschungszulage einen steuerlichen Anreiz gesetzt.  "Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) entscheidet auf Antrag, ob ein FuE-Vorhaben förderfähig ist. Mit der Bescheinigung können die Unternehmen einen Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt stellen", heißt es beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). 

Portal liefert Informationen und Antragsmöglichkeit

Um schneller an die notwendige Bescheidung zu kommen, steht Unternehmen ab sofort unter www.bescheinigung-forschungszulage.de ein digitaler Antragsweg offen. Das Portal enthält die nötigen Informationen zu Antragstellung und Förderung sowie Praxisbeispiele. 

Forschenden Unternehmen steht bis zu einer Million Euro für Investitionen zur Verfügung. "Gefördert werden 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, insbesondere Personalkosten, aber auch Ausgaben für Auftragsforschung", so das BMBF. Dabei spiele es keine Rolle, ob das Unternehmen gerade Gewinne oder Verluste macht. "Entscheidend ist, dass es in seine Innovationskraft investiert und damit Arbeitsplätze und Wohlstand von morgen sichert." 

Internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken

"Die Förderung von Forschung und Innovation zielt im Allgemeinen darauf ab, deutsche Unternehmen im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig zu halten und zu machen", erläuterte Sylvia Trage, Expertin bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, im April gegenüber Springer Professional. Das Forschungszulagengesetz ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Bis dahin hat es laut Trage keine staatliche Förderung gegeben, "wodurch deutsche Firmen einen klaren Nachteil gegenüber der ausländischen Konkurrenz hatten". Im Zuge der Corona-Krise wurde die Bemessungsgrundlage zum 1. Juli 2020 befristet bis 30. Juni 2026 von zwei auf vier Millionen Euro verdoppelt, um die Anreizwirkung für Forschungsinvestitionen noch mal zu erhöhen. 

Wie das Ministerium aktuell mitteilt, wurde die BSFZ im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung ermittelt. Den Zuschlag erhielt ein Konsortium aus dem Technologiezentrum des VDI (Verein Deutscher Ingenieure), der Projektgesellschaft des AiF (Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen) sowie des DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.). Alle Partner verfügten über die erforderliche Sachkunde und außerdem über langjährige Erfahrungen in der Forschungsadministration. Die Bescheinigungsstelle hat Standorte in Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden. 
 

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