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2022 | Buch

Wissenschaftsrecht

herausgegeben von: Guido Speiser

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Buchreihe : Springer-Lehrbuch

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Über dieses Buch

Das Lehrbuch bietet einen raschen und fundierten Überblick über zentrale Teilbereiche des Wissenschaftsrechts. Die Themen werden in systematisch angelegten und verständlich aufbereiteten Kapiteln erschlossen. Dazu zählen Wissenschaftsfreiheit, Hochschulorganisation, Hochschulfinanzierung, Rechtsfragen des Studiums, Arbeitsrecht sowie Urheber-, Marken- und Patentrecht. Um zusätzliche Orientierung zu bieten, enthalten die Kapitel überdies Grafiken, Tabellen und Fallbeispiele. Der Band richtet sich an Mitarbeiter*innen in Wissenschafts- und Hochschulverwaltungen, Studierende und weitere professionelle Leser*innen, die sich ohne rechtswissenschaftliches Vorwissen in ein höchst dynamisches Rechtsgebiet einarbeiten möchten.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einführung
Zusammenfassung
Das Wissenschaftsrecht ist ein junges Rechtsgebiet, das in den vergangenen Jahrzehnten einen rasanten Aufschwung erfahren hat. Dies liegt zuallererst an der dynamischen Entwicklung seines Gegenstands, der Wissenschaft. 1960 gab es weniger als 250.000 Studierende in Deutschland, 1984 war die Zahl auf 1,3 Mio. angewachsen und lag 2020 schließlich bei 2,9 Mio. Schon früh war die Steigerung der tertiären Bildungsbeteiligung politisch gewollt. „Bildung für alle“ lautete ein verbreitetes politisches Motto ab Mitte der 1960er, der s. g. „Öffnungsbeschluss“ der Hochschulen 1977 sicherte den Ausbau strukturell ab (Wolter, 2017, S. 101 ff.). Folgerichtig stieg die Zahl der Universitäten in den 1960er- und 1970er-Jahren stark an, hinzu kamen neu gegründeten Fachhochschulen. Auch jenseits der Hochschulen wuchs der Wissenschaftssektor beträchtlich. Beispielsweise verdreifachte sich die Zahl der Max-Planck-Institute zwischen 1949 und 2018. Analog zu anderen Indikatoren wuchs der in der Wissenschaft beschäftigte Personalbestand ebenfalls erheblich.
Guido Speiser
2. Hochschulorganisation
Zusammenfassung
Der Text behandelt die Hochschulorganisation als ein System zwischen Selbst- und Fremdsteuerung. Er beschäftigt sich sowohl mit der Binnenorganisation (Organisationsbegriff im engeren Sinne) wie der „Hochschulgovernance“ (also der Einbettung einer Hochschule in ihr Umfeld). In diesem Zusammenhang wird auf die wesentlichen hochschulrechtlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eingegangen.
Margrit Seckelmann
3. Hochschulfinanzierung
Zusammenfassung
Hochschulfinanzierung umfasst die Gesamtheit der bereitgestellten, eingeworbenen oder erwirtschafteten Finanzmittel, mit denen Hochschulen errichtet und unterhalten werden. Davon zu unterscheiden ist die Mittelbewirtschaftung, d. h. die Gesamtheit aller Maßnahmen, mit denen der Haushaltsplan einer Hochschule ausgeführt, ihr Zahlungsverkehr abgewickelt und ihre materiellen Werte verwaltet werden.
Peer Pasternack, Justus Henke
4. Wissenschaftsfreiheit im Grundgesetz
Zusammenfassung
In frühmoderner Zeit wurden Grundrechte zunächst in England, Frankreich und den USA schrittweise als Rechtsnormen verankert. In Deutschland fand der Gedanke, die Rechte des Einzelnen vor einer überlegenen Staatsgewalt zu schützen, umfassend erst in die Weimarer Reichsverfassung von 1919 Eingang (Grimm, 2021, S. 18 ff.; Seckelmann, 2018, S. 226 ff.). Nach dem Dritten Reich stellte das Grundgesetz 1949 den Versuch dar, jegliche autoritäre und antidemokratische Entwicklung von vornherein zu bannen. Ein Katalog von im Kern unveränderlichen und unmittelbar bindenden Grundrechten (Artikel 1–19 GG) wurde an die Spitze des Textes gestellt – ein rechtlich weitreichender und zugleich symbolischer Akt. In Art. 5 Abs. 3 GG wurde die Freiheit der Wissenschaft verankert, deren Repression und Missbrauch ebenso verhindert werden sollten wie selbst gewählte Irrwege. In den ersten beiden Absätzen des Art. 5 GG wird die Meinungs- und Pressefreiheit festgeschrieben, die ebenfalls zu den grundlegenden Freiheitsrechten des deutschen Rechtsstaats zählen.
Guido Speiser
5. Arbeitsrecht in der Wissenschaft
Zusammenfassung
Dieses Kapitel befasst sich mit den Beschäftigungsverhältnissen in der Wissenschaft, vor allem aber an Hochschulen. Sie sind im Grunde auf andere Forschungseinrichtungen übertragbar. Im Mittelpunkt steht hierbei das Arbeitsrecht. Da an Hochschulen jedoch nicht nur Arbeitnehmer*innen tätig sind, soll auch ein kurzer Blick auf andere Beschäftigungsverhältnisse geworfen werden. Dazu gehören insbesondere die Beamtenverhältnisse, in denen viele Professor*innen beschäftigt sind.
Milena Herbig
6. Rechtsfragen des Studiums
Zusammenfassung
Die Entwicklung der Hochschulsysteme in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist seit 1998 untrennbar mit der Universität Sorbonne in Paris und mit Bologna, der ältesten Universitätsstadt Italiens verbunden. Am 25.05.1998 unterzeichneten die Kultusminister*innen von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien anlässlich einer Konferenz an der Universität Sorbonne eine Erklärung, mit der die Grundlage für eine Harmonisierung der Architektur des europäischen Hochschulsystems gelegt wurde. Schon im darauffolgenden Jahr unterzeichneten 30 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Bologna-Erklärung, die Namensgeber für den Bologna-Prozesses ist, der bis heute die Wissenschaftssysteme der inzwischen 48 Unterzeichnerstaaten begleitet und vor Herausforderungen stellt.
Jana Weber, Alexander Rindfleisch
7. Urheber-, Marken- und Patentrecht
Zusammenfassung
Die Hochschule ist ein Ort, an dem sehr viel geistiges Eigentum geschaffen wird. Aber an kaum einer anderen Stelle wird geistiges Eigentum so nachlässig geschützt wie an den Hochschulen. Dieses Kapitel gibt einen orientierenden Überblick über die Entstehung und den Schutz geistigen Eigentums nach deutschem Urheberrecht, Markenrecht und Patentrecht. Die Besonderheit des Hochschulwesens und einige wichtige Interessenkollisionen sollen dabei besonders berücksichtigt werden. Zwei Abschnitte widmen sich den Spezialfällen des Markenrechts und des Patentrechts. Auf Besonderheiten des Gebrauchsmusterrechts (an etwa von Designern entworfenen Gebrauchsmustern entsteht kein Urheberrecht, es kann aber ein Gebrauchsmuster eingetragen werden) wird an dieser Stelle nicht eingegangen. Kleine Alltagsfälle sollen für die Problematik sensibilisieren. Im Text wird immer wieder Bezug auf einzelne Normen im Urhebergesetz (UrhG) genommen, das 1965 erlassen und seither vielfach geändert und ergänzt wurde. Die Lektüre des Gesetzestextes vermittelt ein grundsätzliches Gefühl für die Problemlagen im Urheberrecht. In Konfliktfällen lohnt sich jedoch immer der Gang zur Rechtsberatung durch Hochschule oder einem/einer Anwalt*in. Das Recht des Geistigen Eigentums mit seinen vielen Sonderregelungen und seinen vielen Präzedenzfällen gehört zu den anspruchsvollen Rechtsmaterien.
Wolf Albin, Guido Speiser
Metadaten
Titel
Wissenschaftsrecht
herausgegeben von
Guido Speiser
Copyright-Jahr
2022
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-64722-6
Print ISBN
978-3-662-64721-9
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-64722-6